Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
28.01.10, 07:01
Aktualisiert
28.01.10, 07:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 22/2010
Az.: -32-
Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 - Datum: 07.01.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
09.02.2010
Durchführung von Alkohol-Testkäufen durch Jugendliche
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 07.01.2010
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Da immer wieder Beschwerden zu hören waren, dass Jugendliche in Erftstadt problemlos in den
Besitz alkoholischer Getränke kommen, habe ich mich dazu entschlossen, Jugendliche als
Testkäufer einzusetzen, um so ein wirkungsvolles Zeichen zu setzen, dass in Erftstadt die
Jugendschutzbestimmungen ernst genommen werden.
Es waren insgesamt 5 Jugendliche, 4 Jungen und 1 Mädchen, im Alter von 15 und 17 Jahren als
Testkäufer unterwegs. Mit den Jugendlichen wurde der Einsatz im Vorfeld genau besprochen. Sie
wurden zunächst selbst mit den einschlägigen Bestimmungen des Jugenschutzgesetzes vertraut
gemacht und darauf hingewiesen, dass die Abgabe von alkoholischen Getränken an unter 16
jährige und die Abgabe von branntweinhaltigen Getränken (Schnäpse, Liköre, Alkopops) an die
Altersgruppe der 16-18jährigen verboten ist. Darüber hinaus wurden sie zur Verschwiegenheit
verpflichtet.
Insgesamt 20 Betriebe, darunter Kioske, Tankstellen und Supermärkte wurden im Stadtgebiet
Erftstadt überprüft. Die Jugendlichen teilten sich in Gruppen auf und wurden jeweils von 2
Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Rechts- und Ordnungsamtes begleitet. Die Mitarbeiter/innen
gaben vor jedem Testkauf Anweisungen, was zu kaufen sei - mal war es Bier und Cola, mal sollte
auch versucht werden, Schnaps zu kaufen. Die Mitarbeiter/innen des Rechts- und Ordnungsamtes
warteten in einiger Entfernung zur Verkaufsstelle auf den Bericht der Jugendlichen. Für den Fall,
dass alkoholische Getränke abgegeben wurden, suchten die Mitarbeiter/innen direkt im Anschluß
die Verkaufsstelle auf, gaben sich zu erkennen und machten den Kauf rückgängig. Die
Verkäufer/innen
wurden auf die geltenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes
hingewiesen und mündlich ermahnt. Der mündlichen Ermahnung folgte dann eine schriftliche
Ermahnung, welche sowohl an den/die Geschäftsinhaber/in , als auch an den/die Verkäufer/in
gerichtet wurde. Es wurde zum Ausdruck gebracht, dass man davon ausgeht, dass die Ermahnung
einen nachhaltigen Effekt habe und der Betrieb sich künftig streng an die Regelungen halten
werde. Eine weitere Überprüfung wurde angekündigt und für den Wiederholungsfall ein Bußgeld
angedroht.
In den Fällen, in denen keine alkoholischen Getränke abgegeben wurden, erfolgte in Schriftform
die Mitteilung an den/die Geschäftsinhaber/in , dass Testlkäufe durchgeführt wurden und man
erfreulicherweise festgestellt habe, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten wurden und
man davon ausgehen würde, dass dies immer so gehandhabt würde.
Von den insgesamt 20 aufgesuchten Verkaufsstellen verkauften 2 Betriebe branntweinhaltige
Getränke an die unter 18-jährigen, ohne sich den Ausweis vorlegen zu lassen, 6 Betriebe
verkauften Bier oder MixeryGetränke an die 15-jährigen ohne sich den Ausweis vorlegen zu
lassen. 12 Betriebe bestanden auf die Vorlage des Ausweises und verkauften ohne glaubhaften
Altersbeweis somit keine alkoholischen Getränke an die Jugendlichen. In den Fällen, in denen
Alkohol verkauft wurde, waren die Verkäufer/innen sehr betroffen und machten glaubhaft, dass „es
ihnen gleich komisch vorgekommen sei“, oder „sie sonst immer nach dem Ausweis fragen, dies
aber in der Hektik vergessen hätten“ etc.
Nach Abschluss der Aktion wurde darüber sowohl in den örtlichen Zeitungen (Kölner
Stadtanzeiger und Kölnische Rundschau), als auch im Fernsehen (WDR-Lokalzeit), als auch im
Radio (Radio Erft, Eins Live) berichtet. (s. Anlagen).
Der Erfolg der Aktion darf jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass es nach wie vor
Jugendliche gibt, die, vermutlich durch die Weitergabe von Erwachsenen in den Besitz
alkoholischer Getränke kommen und .die Aktion ein erster Schritt war, um die Betriebe, was
jedoch als gelungen zu bezeichnen ist, auf die Problematik zu sensibilisieren und diese aus Furcht
vor empfindlichen Bußgeldern davon abzuhalten, Alkohol an Jugendliche abzugeben.
Der Aktion sollen nun weitere Maßnahmen folgen. Neben einer Wiederholung der Testkäufe nach
einer angemessenen Zeit ist daran gedacht, auch Veranstaltungen im Bereich der Stadt Erftstadt,
insbesondere zur Karnevalszeit, aber auch Gaststätten im Hinblick auf die Einhaltung der
Jugendschutzbestimmungen sporadisch zu kontrollieren.
Daneben sollen auch präventive Maßnahmen unter Einbeziehung der Schulen sowie der
Jugendberatung Mobilé folgen.
In Vertretung
(Erner)
Beigeordneter
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