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Beschlussvorlage (Durchführung von Alkohol-Testkäufen durch Jugendliche)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
28.01.10, 07:01
Aktualisiert
28.01.10, 07:01
Beschlussvorlage (Durchführung von Alkohol-Testkäufen durch Jugendliche) Beschlussvorlage (Durchführung von Alkohol-Testkäufen durch Jugendliche)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 22/2010 Az.: -32- Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 - Datum: 07.01.2010 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 09.02.2010 Durchführung von Alkohol-Testkäufen durch Jugendliche Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 07.01.2010 Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Da immer wieder Beschwerden zu hören waren, dass Jugendliche in Erftstadt problemlos in den Besitz alkoholischer Getränke kommen, habe ich mich dazu entschlossen, Jugendliche als Testkäufer einzusetzen, um so ein wirkungsvolles Zeichen zu setzen, dass in Erftstadt die Jugendschutzbestimmungen ernst genommen werden. Es waren insgesamt 5 Jugendliche, 4 Jungen und 1 Mädchen, im Alter von 15 und 17 Jahren als Testkäufer unterwegs. Mit den Jugendlichen wurde der Einsatz im Vorfeld genau besprochen. Sie wurden zunächst selbst mit den einschlägigen Bestimmungen des Jugenschutzgesetzes vertraut gemacht und darauf hingewiesen, dass die Abgabe von alkoholischen Getränken an unter 16 jährige und die Abgabe von branntweinhaltigen Getränken (Schnäpse, Liköre, Alkopops) an die Altersgruppe der 16-18jährigen verboten ist. Darüber hinaus wurden sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Insgesamt 20 Betriebe, darunter Kioske, Tankstellen und Supermärkte wurden im Stadtgebiet Erftstadt überprüft. Die Jugendlichen teilten sich in Gruppen auf und wurden jeweils von 2 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Rechts- und Ordnungsamtes begleitet. Die Mitarbeiter/innen gaben vor jedem Testkauf Anweisungen, was zu kaufen sei - mal war es Bier und Cola, mal sollte auch versucht werden, Schnaps zu kaufen. Die Mitarbeiter/innen des Rechts- und Ordnungsamtes warteten in einiger Entfernung zur Verkaufsstelle auf den Bericht der Jugendlichen. Für den Fall, dass alkoholische Getränke abgegeben wurden, suchten die Mitarbeiter/innen direkt im Anschluß die Verkaufsstelle auf, gaben sich zu erkennen und machten den Kauf rückgängig. Die Verkäufer/innen wurden auf die geltenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hingewiesen und mündlich ermahnt. Der mündlichen Ermahnung folgte dann eine schriftliche Ermahnung, welche sowohl an den/die Geschäftsinhaber/in , als auch an den/die Verkäufer/in gerichtet wurde. Es wurde zum Ausdruck gebracht, dass man davon ausgeht, dass die Ermahnung einen nachhaltigen Effekt habe und der Betrieb sich künftig streng an die Regelungen halten werde. Eine weitere Überprüfung wurde angekündigt und für den Wiederholungsfall ein Bußgeld angedroht. In den Fällen, in denen keine alkoholischen Getränke abgegeben wurden, erfolgte in Schriftform die Mitteilung an den/die Geschäftsinhaber/in , dass Testlkäufe durchgeführt wurden und man erfreulicherweise festgestellt habe, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten wurden und man davon ausgehen würde, dass dies immer so gehandhabt würde. Von den insgesamt 20 aufgesuchten Verkaufsstellen verkauften 2 Betriebe branntweinhaltige Getränke an die unter 18-jährigen, ohne sich den Ausweis vorlegen zu lassen, 6 Betriebe verkauften Bier oder MixeryGetränke an die 15-jährigen ohne sich den Ausweis vorlegen zu lassen. 12 Betriebe bestanden auf die Vorlage des Ausweises und verkauften ohne glaubhaften Altersbeweis somit keine alkoholischen Getränke an die Jugendlichen. In den Fällen, in denen Alkohol verkauft wurde, waren die Verkäufer/innen sehr betroffen und machten glaubhaft, dass „es ihnen gleich komisch vorgekommen sei“, oder „sie sonst immer nach dem Ausweis fragen, dies aber in der Hektik vergessen hätten“ etc. Nach Abschluss der Aktion wurde darüber sowohl in den örtlichen Zeitungen (Kölner Stadtanzeiger und Kölnische Rundschau), als auch im Fernsehen (WDR-Lokalzeit), als auch im Radio (Radio Erft, Eins Live) berichtet. (s. Anlagen). Der Erfolg der Aktion darf jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass es nach wie vor Jugendliche gibt, die, vermutlich durch die Weitergabe von Erwachsenen in den Besitz alkoholischer Getränke kommen und .die Aktion ein erster Schritt war, um die Betriebe, was jedoch als gelungen zu bezeichnen ist, auf die Problematik zu sensibilisieren und diese aus Furcht vor empfindlichen Bußgeldern davon abzuhalten, Alkohol an Jugendliche abzugeben. Der Aktion sollen nun weitere Maßnahmen folgen. Neben einer Wiederholung der Testkäufe nach einer angemessenen Zeit ist daran gedacht, auch Veranstaltungen im Bereich der Stadt Erftstadt, insbesondere zur Karnevalszeit, aber auch Gaststätten im Hinblick auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen sporadisch zu kontrollieren. Daneben sollen auch präventive Maßnahmen unter Einbeziehung der Schulen sowie der Jugendberatung Mobilé folgen. In Vertretung (Erner) Beigeordneter -2-