Daten
Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 149/00/......
Der Bürgermeister
Kämmerei
Beratungsfolge
Bau- und Vergabeausschuss
Rat
Aktenzeichen
Termin
Datum
30.10.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
15.11.2000
14.12.2000
Betrifft:
Betriebswirtschaftliche Berechnung über die Höhe der Kanalbenutzungsgebühren in der Gemeinde
Inden für das Jahr 2001
Beschlußentwurf:
Der Rat nimmt die als Anlage beigefügte Berechnung über die Höhe der Kanalbenutzungsge-bühren
in der Gemeinde Inden für das Jahr 2001 zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Aufgrund der beigefügten betriebswirtschaftlichen Berechnung ergeben sich für das Jahr 2001
Kanalbenutzungsgebühren in Höhe von 4,85 DM/cbm.
Da der z.Zt. gültigen Gebührensatz nicht verändert wird, ist es nicht erforderlich, dass der Rat
hierüber einen neuen Satzungsbeschluss fasst.
Nach der Rechtsprechung des OVG Münster sollte jedoch die Kalkulation des Gebührensatzes dem
Rat zumindest zur Kenntnis gegeben werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte daher die betriebswirtschaftliche Berechnung über die Höhe
der Kanalbenutzungsgebühren in der Gemeinde Inden für das Jahr 2001 ausdrücklich durch die Rat
zustimmend zur Kenntnis genommen werden.
T556.DOC
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