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Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 "Gewerbegebiet Pier" - Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 "Gewerbegebiet Pier"
- Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 "Gewerbegebiet Pier"
- Aufstellungsbeschluss)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 354/2007 Datum Planungsamt 26.03.2007 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 28.03.2007 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: 2. Änderung des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“ - Aufstellungsbeschluss Beschlussentwurf: Der Bebauungsplan wird insofern geändert, dass die textlichen Festsetzungen wie folgt ergänzt werden: Gem. § 1 Abs. 5 BauNVO sind Vergnügungsstätten entsprechend § 8 Abs. § BauNVO nicht zulässig. Da mit der Änderung die zulässige Grundfläche nicht erweitert wird, die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird abgesehen. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt. Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Im Vorfeld wird ortsüblich bekannt gemacht, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt wird und dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu den Öffnungszeiten im Rathaus Zimmer 21 unterrichten kann. Die Öffentlichkeit kann sich in einer Frist von 4 Wochen zur Planung äußern. Begründung: Der Bebauungsplan Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“ hat in seiner jetzigen Form seit 1998 Bestand. Das Gebiet ist durch die Ansiedlung unterschiedlichster Gewerbebetriebe, aber auch durch Wohnungen der Eigentümer dieser Betriebe geprägt. Um eine weitere Entwicklung dieses Gebietes zu unterstützen und auch die vorhandene Wohnnutzung über das Maß der zulässigen gewerblichen Nutzung nicht zu stören, sollen mit dieser Änderung nun Vergnügungsstätten gem. § 8 Abs.3 3. ausgeschlossen werden. Damit bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes keine Vergnügungsstätten zugelassen werden können, wird mit der Aufstellung der Bebauungsplanänderung eine Veränderungssperre beschlossen. Vorlage: 354/2007 Seite - 2 - Da mit der Bebauungsplanänderung grundsätzlich Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt werden, kann diese nicht vereinfacht nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Allerdings gibt es seit der Novellierung des BauGB vom 01.01.2007 die Möglichkeit, Bebauungspläne der Innenentwicklung in einem sogenannten beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen. Da die Vorgaben zutreffen, wird empfohlen, dieses Verfahren anzuwenden. Die Planung und das Verfahren kann in der Sitzung dargelegt und erörtert werden.