Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (4. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2003 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom16. Juni 1999)

Daten

Kommune
Inden
Größe
12 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Beschlussvorlage (4. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2003 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom16. Juni 1999) Beschlussvorlage (4. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2003 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom16. Juni 1999) Beschlussvorlage (4. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2003 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom16. Juni 1999)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei II/Hall 28.10.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 03.12.2003 Rat 10.12.2003 TOP Ein Ja Nein 392/2003 Ent Bemerkungen Betrifft: 4. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2003 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom16. Juni 1999 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 4. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2003 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999. Begründung: Bio-Tonne: Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden wie folgt festgesetzt: MGB 120 - 14-tägige Leerung 96,96 € (Gebühr 2003 = 97,92 € ) MGB 240 - 14-tägige Leerung 150,00 € (Gebühr 2003 = 151,44 € ) Abfallsack: Die Gebühr für den Abfallsack in Höhe von 3,50 € sollte nicht verändert werden. Sperrmüll: Die Gebühr für eine Sperrmüllmarke je Stück / Bündel / Gerät in Höhe von 5,00 € für die Entsorgung von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikschrott, Kühlschränke, Ölradiatoren, Wärmetauscher, Altholz und Altmetall sollte nicht verändert werden. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container): Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) sollen wie nachfolgend aufgeführt festgesetzt werden: MGB 60 - 14-tägige Leerung 115,44 € ( Gebühr in 2003 = 96,96 € ) MGB 120 - 14-tägige Leerung 179,40 € ( Gebühr in 2003 = 156,60 € ) MGB 240 - 14-tägige Leerung 320,88 € ( Gebühr in 2003 = 290,04 € ) 1,1 cbm Umleerbehälter (Container) 1.441,80 € ( Gebühr in 2003 = 1.361,28 € ) Vorlage: 392/2003 Seite - 2 4. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2003 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 2001 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999 Aufgrund der §§ 7 und 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch das Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen (EntlKommG) vom 29. April 2003 (GV NRW S. 254) und den §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712) zuletzt geändert durch Art. 74 des Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an den Euro in Nordrhein-Westfalen (Euro-AnpG NRW) vom 25. September 2001 (GV NRW S. 708) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2003 folgende 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999 beschlossen: Artikel I § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: 1. Die Benutzungsgebühr beträgt für einen a) Müllgroßbehälter jährlich bei 60 l Rauminhalt (MGB 60) - 14-tägige Leerung - 115,44 € bei 120 l Rauminhalt (MGB 120) - 14-tägige Leerung - 179,40 € bei 240 l Rauminhalt (MBG 240) - 14-tägige Leerung - 320,88 € 1,1-cbm-Umleerbehälter (Container) jährlich - 14-tägige Leerung - 1.441,80 € b) Die jährliche Benutzungsgebühr beträgt für die Bio-Tonne bei 120 l Rauminhalt (MGB 120) - 14-tägige Leerung - 96,96 € bei 240 l Rauminhalt (MGB 240) - 14-tägige Leerung - 150,00 € Für die Bio-Tonne besteht Anschluss- und Benutzungspflicht; auf die Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung über die Abfallentsorgung wird hingewiesen. Artikel II Diese 4. Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2002, zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999 insoweit außer Kraft. Vorlage: 392/2003 Seite - 3 - Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 4. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2003 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 10. Dezember 2003 Bürgermeister