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Beschlussvorlage (Entscheidung zur Vorlage 249/2010, Ziffer a): Aufgaben sowie Aufgabenverteilung der verkehrslenkenden Behörden der Stadt Pulheim, hier a) Bürgerantrag nach § 24 GO NW auf Einrichtung einer Kinderunfallkommission, Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes,Ortsverband Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
82 kB
Datum
17.11.2010
Erstellt
11.11.10, 15:03
Aktualisiert
19.01.11, 13:14
Beschlussvorlage (Entscheidung zur Vorlage 249/2010, Ziffer a):
Aufgaben sowie Aufgabenverteilung der verkehrslenkenden Behörden der Stadt Pulheim, hier 
a) Bürgerantrag nach § 24 GO NW auf Einrichtung einer Kinderunfallkommission,
    Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes,Ortsverband Pulheim) Beschlussvorlage (Entscheidung zur Vorlage 249/2010, Ziffer a):
Aufgaben sowie Aufgabenverteilung der verkehrslenkenden Behörden der Stadt Pulheim, hier 
a) Bürgerantrag nach § 24 GO NW auf Einrichtung einer Kinderunfallkommission,
    Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes,Ortsverband Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr II/320. (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 17.11.2010 X Frau Hausmann (Verfasser/in) 483/2010 nö. S. TOP 02.11.2010 (Datum) BETREFF: Entscheidung zur Vorlage 249/2010, Ziffer a): Aufgaben sowie Aufgabenverteilung der verkehrslenkenden Behörden der Stadt Pulheim, hier a) Bürgerantrag nach § 24 GO NW auf Einrichtung einer Kinderunfallkommission, Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes, Ortsverband Pulheim VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Pulheim HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss empfiehlt, die Angelegenheiten der Verkehrssicherheit von Kindern gezielt in den verkehrslenkenden Behörden zu behandeln. Hierzu werden regelmäßig auch weitere externe Institutionen eingeladen. Der Tiefbau-und Verkehrsausschuss erklärt die Angelegenheit im Sinne der Antragsstellung für erledigt, da dem Anliegen Rechnung getragen wird. -1- ERLÄUTERUNGEN: Der Beschluss der o. g. Vorlage, Top 4 a) des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr am 30.06.2010 wurde vertagt, da Abstimmungsbedarf zwischen der Verwaltung und der Polizei bestand. Zwischenzeitlich wurde zwischen den Beteiligten Einvernehmen darüber erzielt, die Angelegenheiten der Verkehrssicherheit von Kindern gezielt in den verkehrslenkenden Behörden zu behandeln. Die verkehrslenkenden Behörden, bestehend aus jeweils einem Vertreter der Polizeibehörde, des Tiefbau- und des Ordnungsamtes, führen in regelmäßigen Abständen (im Regelfall einmal im Quartal, bei Bedarf auch häufiger) Bereisungen im Stadtgebiet Pulheim durch. Bei diesen werden Hinweise aus Politik, Bürgerschaft und Verwaltung zu straßenverkehrlichen Aspekten und potentiellen Gefahrenlagen vor Ort begutachtet. Bei Bedarf geschieht dies unter Teilnahme der jeweiligen Beschwerdeführer. Erforderlichenfalls werden verkehrslenkende Maßnahmen zur Beseitigung von Missständen oder Optimierung faktischer Gegebenheiten festgelegt und umgesetzt. Im Rahmen der Bereisungen werden schon jetzt die bei der Polizei aktenkundig gewordenen Unfallgeschehen mit Kinderbeteiligung begutachtet. Die Verwaltung schlägt vor, einen Termin der verkehrslenkenden Behörden um solche Institutionen zu erweitern, deren spezielle Anliegen die Verkehrssicherheit von Kindern ist. Insofern können auch weitere schutzwürdige Belange von Kindern im Straßenverkehr durch den Deutschen Kinderschutzbund, den Allgemeinen Fahrradclub und andere in diesem Aufgabengebiet engagierte Verbände und Institutionen als erforderliche Themen einer Bereisung geltend gemacht werden. Der antragstellende Deutsche Kinderschutzbund stimmt diesem Vorschlag zu. -2-