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Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierung, Maßnahme 20 hier: Ermittlung des Konsoldierungspotenzials im Bereich der VHS Rhein-Erft)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
22.09.10, 21:12
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierung, Maßnahme 20
hier: Ermittlung des Konsoldierungspotenzials im Bereich der VHS Rhein-Erft) Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierung, Maßnahme 20
hier: Ermittlung des Konsoldierungspotenzials im Bereich der VHS Rhein-Erft)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit Haupt- und Finanzausschuss Rat II / 410 (Amt/Aktenzeichen) BETREFF: Termin ö. S. 30.09.2010 X 26.10.2010 X 09.11.2010 X Frau Bunk (Verfasser/in) 365/2010 nö. S. TOP 15 26.08.2010 (Datum) Haushaltskonsolidierung, Maßnahme 20 hier: Ermittlung des Konsoldierungspotenzials im Bereich der VHS Rhein-Erft VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Rat HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: ca. - 28.000 € - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2012 ff Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ca. – 28.000 € € € ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der HFA empfehlen dem Rat folgende Beschlussfassung: 1.) Das Bestreben der Verwaltung, die im Ortsteil Pulheim stattfindenden VHS-Kurse in Räumen der Gemeinschaftshauptschule (GHS) Pulheim zu bündeln, wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2.) Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen organisatorischen, technischen und räumlichen Voraussetzungen an der GHS Pulheim zu schaffen. 3.) Die Verwaltung wird beauftragt, den Mietvertrag für die VHS-Räume in der Steinstraße zum 31.12.2011 zu kündigen. -1- ERLÄUTERUNGEN: Die Volkshochschule Rhein-Erft (VHS) nutzt für ihr Kursangebot im Ortsteil Pulheim derzeit folgende drei Standorte: - Geschwister-Scholl-Gymnasium; u. a. EDV-Kurse, Sprachkurse, Arbeiten mit Ton - Kultur- und Medienzentrum (KMZ), Bistro-Bereich; Yoga-Kurse - Gebäude Steinstraße; u. a. Integrationskurse, Seniorenangebote, Sprachkurse Bezüglich der Verlagerung der Kurse, die im Geschwister-Scholl-Gymnasium stattfinden, erfolgt derzeit in Zusammenarbeit mit der VHS eine entsprechende Prüfung / Ermittlung des Gesamtbedarfs, der räumlichen und technischen Voraussetzungen und der Belegungsmöglichkeiten. Eine Umsetzung in 2011 wird angestrebt (s. hierzu auch Erläuterungen zur Vorlage 321/2010 Konzept zur Reduzierung der Hausmeisterstellen). Bisher ist absehbar, dass zu den Erfordernissen u. a. eine zusätzliche Computerausstattung und die Beauftragung eines Wach- und Schließdienstes zählt. Eine Verlegung der Yoga-Kurse aus dem KMZ in die GHS (angedacht ist hier die Pausenhalle des ehemaligen Grundschulgebäudes) ist relativ kurzfristig möglich (Jahresbeginn / Frühjahr 2011). Hinsichtlich der im VHS-Gebäude Steinstraße stattfindenden Kurse ist absehbar, dass aufgrund des fortschreitenden Rückgangs der Schüler- und Klassenzahlen eine Verlagerung in freie bzw. freiwerdende Hauptschulräume zum Jahresbeginn 2012 erfolgen kann. Ausschließlich eigen genutzte Räume sind deshalb nötig, weil ganztägig Kurse stattfinden. Die Kündigungsfrist für die angemieteten Räume in der Steinstraße beläuft sich auf 12 Monate, bei Kündigung zum Ende eines Kalendermonats. Um den Mietvertrag zum 31.12.2011 zu beenden ist somit die Kündigung bis zum 30.11.2010 vorzunehmen. Die Ersparnis ab 2012 erstreckt sich pro Jahr auf die Mietkosten von 19.070,- € und die Nebenkosten von 9.170 €, also insgesamt 28.240 €. -2-