Daten
Kommune
Pulheim
Größe
64 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
10.09.10, 12:44
Aktualisiert
10.09.10, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
II/501
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
27.04.2010
X
11.05.2010
X
Herr Darius
(Verfasser/in)
162/2010
nö. S. TOP
15.04.2010
(Datum)
BETREFF:
Aufbau einer Ehrenamtsbörse Pulheim und Einführung der Ehrenamtskarte NRW
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung zur Ehrenamtsbörse
Zwei Bürger zur Ehrenamtskarte
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der HFA nimmt das Konzept zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat die Verwaltung zu beauftragen
das Konzept weiter zu konkretisieren, mit möglichen Mitgliedern einer Trägergemeinschaft zu verhandeln und die zu erwartenden Kosten hinsichtlich der Ehrenamtsbörse und der Ehrenamtskarte
zu ermitteln. Abschließend ist dem HFA und dem Rat eine entscheidungsreife Vorlage zu unterbreiten.
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
Konzept zum Aufbau einer
Angebote von
Gruppierungen,
Verbände, Vereine
etc. erfassen, darstellen und nach
Anfrage weiterleiten
Bürgerhilfsangebote
suchen
anbieten
Bürgersuche
nach
Hilfsangeboten
d
Träger:
Bildung einer Trägergemeinschaft:
noch zu werben sind!
-2-
Stadt Pulheim
u.andere, die
Ablaufplan für den Aufbau einer Ehrenamtsbörse in Pulheim
1.
Formulierung der
- Zielsetzung und
- Erarbeitung eines Finanzierungs- und
- Trägerkonzeptes
2.
Ratsbeschluss (Auftragserteilung an die Verwaltung)
3.
Benennung eines Koordinators in der Verwaltung
4.
Verhandlungen mit möglichen Trägern zwecks Bildung einer Trägergemeinschaft
5.
Entscheidung Rat über
- Trägergemeinschaft
- Einstellung oder Bereitstellung einer regelmäßigen Ansprechpartnerin/
eines Ansprechpartners zum Aufbau und zur Leitung der Börse
6.
Bereitstellung eines entsprechenden Arbeitsplatzes
7.
Beginn der praktischen Arbeit durch
- Öffentlichkeitsarbeit
- Auftaktveranstaltung
- Sammeln von potenziellen Einsatzstellen,
- Verfestigung der Organisationsstruktur.
8.
Integration der Ehrenamtskarte in die Arbeit der Börse (optional)
Aufbau einer Ehrenamtsbörse in Pulheim
-3-
Erläuterungen
Zu 1. Formulierung der Zielsetzung und Erarbeitung eines Finanzierungs- und
Trägerkonzeptes
Die Ziele der Pulheimer Börse werden wir folgt beschrieben:
Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements durch:
- Erfassen von bereits vorhandenen Einsatzmöglichkeiten für ehrenamtliche Kräfte
- Werbung für Einsatzmöglichkeiten
- Beratung von Bewerbern / Bewerberinnen für ein Ehrenamt
- Vermittlung von ehrenamtlichen Kräften
- Schaffung einer Plattform zur öffentlichen Anerkennung des Ehrenamtes
- Entgegennahme von Zeitangeboten Pulheimer Bürger
- Unternehmen, Betrieben und Vereinen die Möglichkeit geben, sich gesellschaftlich zu
engagieren
- Kooperation mit der Wissensbörse, dem FUKS Projekt, Wohlfahrtverbänden,
Vereinen und Verbänden
Das Finanzierungskonzept bedarf noch der detaillierten Erarbeitung. Es ist beabsichtigt,
eine Trägergemeinschaft bestehend aus:
Stadt Pulheim, in Pulheim tätigen Wohlfahrtsverbänden, Banken und ggfl.s Unternehmungen zur Kostenfinanzierung zu bilden.
Folgende Kostenstellen sind bei der Finanzierungsfrage unbedingt zu berücksichtigen.
- Zur Verfügung stellen von Arbeitskraft und Sachkosten durch die Stadt Pulheim
- Finanzierung einer bzw. zwei „hauptamtlichen“ Kraft/Kräften (400,- € Job).
- evtl. anfallende Miet- und Energiekosten
Anschubfinanzierung
Es ist nach Sponsoren zu suchen, um städt. Mittelbedarf auszuschließen bzw. zu reduzieren.
Zu 2. Auftragserteilung an die Verwaltung durch den Rat zur weiteren Planung .
Ergebnisse der Beschlussfassung durch den HFA / Rat fließen in die weitere konzeptionelle Planung mit ein.
Zu 3. Benennung einer Koordinatorin / eines Koordinators in der Verwaltung
Zur Vorbereitung und in der ersten Phase des Aufbaus bedarf es unbedingt einer Koordination durch die Verwaltung. Die Planung und Realisierung wird als Projekt durchgeführt.
Nach Beginn der eigenständigen Arbeit der Börse bleibt die Person Bindeglied zwischen
Verwaltung und Börse. Der Zeitaufwand für die Verwaltungsmitarbeit wird in der Startphase durch das vorhandene Personal des Sozialamtes zu decken sein. Mit der Arbeitsaufnahme der Börse und deren Personal wird sich der Zeitaufwand der Koordinatorin / des
Koordinators mittelfristig bei 1 bis 3 Stunden in der Woche einpendeln.
-4-
Zu 4. Verhandlungen mit möglichen Trägern zur Bildung einer Trägergemeinschaft
Von 100 in NRW erfassten Börsen / Agenturen sind:
28
27
15
11
2
2
1
14
in Trägerschaft von einzelnen Wohlfahrtsverbänden
in kommunaler Trägerschaft
eingetragene Vereine
in kooperativer Trägerschaft (mehrere Wohlfahrtverbände, teils mit kommunaler
Beteiligung)
in kirchlicher Trägerschaft
in Trägerschaft einer Stiftung
in Trägerschaft des Kreises
ohne nähere Angaben
Die Verwaltung favorisiert eine Trägergemeinschaft die sich als Fördergemeinschaft versteht.
Gewonnen werden sollen hierfür wie unter 1. beschrieben die in Pulheim tätigen Wohlfahrtsverbände, die Banken und evtl. weitere Pulheimer Unternehmungen.
Seitens der Verbände wurde in entsprechenden Telefongesprächen grundsätzliches Interesse an einer Beteiligung bekundet. Erst die weiteren Verhandlungen werden zeigen, ob
auch eine Bereitschaft zur finanziellen Unterstützung einer Börse besteht.
Die Form und die rechtliche Grundlage einer Trägergemeinschaft wird noch festzulegen
sein, da hierbei auch die Vorstellungen der Beteiligten einfließen müssen.
Zu 5. Ratsbeschluss über Trägergemeinschaft und Bereitstellung einer
regelmäßigen Ansprechpartnerin / eines Ansprechpartners zum Aufbau und
zur Leitung der Börse
Zum endgütigen Aufbau einer Ehrenamtsbörse bedarf es eines Ratsbeschlusses.
Nach einer positiven Grundsatzentscheidung des Rates wird die Verwaltung in einer weiteren Vorlage den Rat über das Finanzierungskonzept und über eine evtl. Beteiligung der
Stadt informieren, sowie die erforderlichen Beschlüsse erbitten.
Aus den Erfahrungen der bereits tätigen Börsen /Agenturen wird deutlich, dass zum kontinuierlichen Betrieb eine „feste Bezugsperson“ gehört. Eine Arbeit mit ausschließlich ehrenamtlichen Kräften ist problematisch. Der genaue Arbeitszeitbedarf muss noch ermittelt
werden.
Nach Einschätzung des Sozialamtes und unter Auswertung der Erfahrungen von Kommunen vergleichbarer Größe scheint ein Bedarf von ca. 15 Stunden wöchentlich realistisch
zu sein – evtl. aufzuteilen auf zwei Personen (Kosten ca. 780 € / mtl.).
Mit dem zunehmenden Aufbau der Börse und entsprechender Nachfrage werden wahrscheinlich zwei bis drei ehrenamtliche Kräfte stundenweise für die Arbeit erforderlich. Die
Kräfte sollten für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit geeignet sein, bzw. geschult werden. Durch den Einsatz dieser Kräfte kann dann eine kontinuierlichere Besetzung der Börse
/ Agentur erreicht werden.
-5-
Zu 6. Bereitstellung eines entsprechenden Arbeitsplatzes
Eine von einer Halbtagskraft genutzte Räumlichkeit im Sozialamt könnte als Arbeitsplatz
genutzt werden.
Die Bereitstellung einer Anlaufstelle in jedem Ortsteil 1 x wöchentlich 1 ½ Stunden wäre
wünschenswert.
Dabei sollten die örtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden
Brauweiler „Altes Rathaus“
Stommeln „Levvenslädchen“
Rathaus Pulheim „Sitzungszimmer 48“
Familienzentren im Stadtgebiet
Inwieweit Mietkosten entstehen, muss noch ermittelt werden.
Für die Außentätigkeit sollte der Kraft ein Laptop mit Internetzugang und mobilem Drucker
zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist für eine ständige Erreichbarkeit der Börse ein
Handy erforderlich. Anschaffungskosten ca. 1000 €, mtl. Betriebskosten ca. 50 €.
Zu 7. Beginn der praktischen Arbeit durch
Öffentlichkeitsarbeit
Auftaktveranstaltung
Sammeln von potenziellen Einsatzstellen
Aufbau bzw. Verfestigung der Organisationsstruktur.
Die Öffentlichkeitsarbeit beginnt unmittelbar nach dem entsprechenden Ratsbeschluss.
Sie wird dazu genutzt, möglichst viele Aspekte in die Aufbauarbeit einfließen zu lassen.
Anregungen von potenziellen Anbietern und von an ehrenamtlicher Tätigkeit Interessierten
sollten geprüft werden und ggf. Berücksichtigung finden.
Durch eine offizielle Auftaktveranstaltung soll die Bedeutung der ehrenamtlichen Arbeit
unterstrichen werden.
Grundsätzlich besteht auf Landesebene eine Unfall- und Sammelhaftpflichtversicherung
für ehrenamtlich tätige Personen, die nicht z.B. über Vereine, Verbände oder Körperschaften abgesichert sind. Der Versicherungsschutz besteht automatisch und muss nicht zusätzlich beantragt werden.
Es startet die Suche nach Kooperationspartnern.
Mit den Anbietern von Tätigkeiten sind die Fragen der Anleitung bzw. Schulung und des
zeitlichen Rahmens, sowie die Möglichkeiten der Leistung einer Aufwandsentschädigung
zu besprechen; dies wird jeweils schriftlich festgehalten werden.
Es erfolgt der Aufbau einer Anbieter- und Sucherdatei.
Anbieter und Sucher sollten qualifiziert durch die Börse beraten werden.
In Konfliktfällen sollte die Börse auch als Mittler fungieren können.
Die jeweilige Vermittlung erfolgt aus Gründen der Rechtssicherheit und des gegenseitigen
Vertrauens ebenfalls schriftlich.
Zu 8. Integration der Ehrenamtskarte in die Arbeit der Börse (optional)
-6-
Es liegen Anträge zur Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Pulheim vor.
Sollte der Rat die Gründung einer Ehrenamtsbörse beschließen, macht es Sinn, die mit
der Ehrenamtskarte verbundenen Voraussetzungen in die weiteren Überlegungen zur
Ehrenamtsbörse zu integrieren.
-7-