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Beschlussvorlage (Beschwerde gem. §24 GO NRW über die Erhöhung der Grundsteuer B)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
13.09.10, 19:22
Aktualisiert
13.09.10, 19:22
Beschlussvorlage (Beschwerde gem. §24 GO NRW über die Erhöhung der Grundsteuer B) Beschlussvorlage (Beschwerde gem. §24 GO NRW über die Erhöhung der Grundsteuer B)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss III/220 (Amt/Aktenzeichen) Termin 14.09.2010 ö. S. X Herr Thienen (Verfasser/in) 303/2010 nö. S. TOP 18 28.07.2010 (Datum) BETREFF: Beschwerde gem. §24 GO NRW über die Erhöhung der Grundsteuer B VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Bürger HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA weist in seiner Eigenschaft als Beschwerdeausschuss die Beschwerde nach § 24 GO NRW vom 18.07.2010 zurück. -1- ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben vom 18.07.2010 (siehe Anlage) wurde Beschwerde nach § 24 GO NRW gegen die Erhöhung der Grundsteuer B eingelegt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.07.2010 im Rahmen notwendiger Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen u.a. auch die Erhöhung der Grundsteuer B von 401% auf 420% beschlossen. Mit der neuen Hebesatzhöhe von 420% befindet sich die Stadt Pulheim im Mittelfeld der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises. Die letzte Erhöhung der Grundsteuer B fand im Jahre 2003 statt. -2-