Daten
Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
13.09.10, 19:22
Aktualisiert
13.09.10, 19:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
III/220
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
14.09.2010
ö. S.
X
Herr Thienen
(Verfasser/in)
303/2010
nö. S. TOP
18
28.07.2010
(Datum)
BETREFF:
Beschwerde gem. §24 GO NRW über die Erhöhung der Grundsteuer B
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Bürger
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der HFA weist in seiner Eigenschaft als Beschwerdeausschuss die Beschwerde nach § 24 GO
NRW vom 18.07.2010 zurück.
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ERLÄUTERUNGEN:
Mit Schreiben vom 18.07.2010 (siehe Anlage) wurde Beschwerde nach § 24 GO NRW gegen die
Erhöhung der Grundsteuer B eingelegt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.07.2010 im Rahmen
notwendiger Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen u.a. auch die Erhöhung der Grundsteuer B von
401% auf 420% beschlossen. Mit der neuen Hebesatzhöhe von 420% befindet sich die Stadt Pulheim im Mittelfeld der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises. Die letzte Erhöhung der
Grundsteuer B fand im Jahre 2003 statt.
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