Daten
Kommune
Pulheim
Größe
647 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
13.09.10, 19:22
Aktualisiert
13.09.10, 19:22
Stichworte
Inhalt der Datei
50259 Pulheim, den 10.07.2010
t Pulheim
Werner Kauth
Mitglied im
Bund der Steuerzahler NRW
- Sekretariat Bürgermeister -
Sinnersdorf
Ehg. 1 2. JULI 2010
Tel.02238-7694
Wemer. kauth@t-onlin e.de
August-lmhoff-Str.4
Offener Brief
per Mail
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v.
Herrn Bürgermeister
Frank Keppeler
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und
die Damen und Herren
des Rates
Rathaus
47.fr,i0
Alte Kölner Str.26
50259 Pulheim
1, LL6rr('-
Kostenbeteil igung von Bürgern
bei Instandsetzung von Straßen
gemäß $ 8 Kommunalabgabengesetz (KAG)
hier:
Anregung gemäß $ 24 GO NW
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/-V L!r
)",IJ,
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
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als langjähriger Beobachter kommunaler Investitionen, gerade im Straßenbau, füllt mir auf,
dass
regelmäßig die Maßnahmen zuerst von der Verwaltung geplant werden; dann beschließt der Rat und
erst hinterher werden die Bürgerinnen und Bürger ohne Rücksicht auf ihre finanzielle
Leistungsfühigkeit ztx Finanzierung herangezogen. Ich möchte heute die genau umgekehrte
Verfahrensweise vorschlagen. Vor wichtigen Investitionsentscheidungen ist zu klären, wie sich die'
Kostenbelastung der Bürgerinnen und Bürger darstellt. Diese ist den Betroffenen bekanntzugeben,
bevor der Rat über die Baumaßnahme entscheidet.
Dazu das aktuelle Beispiel: die Straßenausbaumaßnahme ,,Theuspfad". Diese Investition wird die
Anlieger finanziell sehr stark belasten"
Um die bisherige Vorgehensweise in Pulheim grundsätzlich zu ändern und um die Bürger unserer
Stadt, die bereits bis an Grenzen des Möglichen mit Abgaben belastet sind, vor unliebsamen, nicht
vorhersehbaren finanziellen Übenaschungen zu schützen
REGE ICH GEMASS
$
24 GO NW AN:
Die Verwaltung hat vor Beginn jeder Baumaßnahme, die zu finanziellen Belastungen der Anlieger
führen, diese vorab zu informieren, wie hoch die Kostenbeteiligung voraussichtlich werden wird.
Dabei ist gemäß g 10 der Gemeindeordnung NW auf die wirtschaftliche Leistungsfiihigkeit der
Abgabepflichten Rücksicht zu nehmen. Sollte die Baumaßnahme von den Anliegern finanziell nicht
zu verkraften seii, dann sollte sie entweder ganz unterbleiben oder so sparsam und wirtschaftlich wie
möglich durchgeführt werden.
Mit freundlichem Gruss
sez. Werner Kauth
B.