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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 292/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
647 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
13.09.10, 19:22
Aktualisiert
13.09.10, 19:22
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 292/2010)

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Inhalt der Datei

50259 Pulheim, den 10.07.2010 t Pulheim Werner Kauth Mitglied im Bund der Steuerzahler NRW - Sekretariat Bürgermeister - Sinnersdorf Ehg. 1 2. JULI 2010 Tel.02238-7694 Wemer. kauth@t-onlin e.de August-lmhoff-Str.4 Offener Brief per Mail /. o v. Herrn Bürgermeister Frank Keppeler { oo4 und die Damen und Herren des Rates Rathaus 47.fr,i0 Alte Kölner Str.26 50259 Pulheim 1, LL6rr('- Kostenbeteil igung von Bürgern bei Instandsetzung von Straßen gemäß $ 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) hier: Anregung gemäß $ 24 GO NW \^{ /-V L!r )",IJ, Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Q6 0 als langjähriger Beobachter kommunaler Investitionen, gerade im Straßenbau, füllt mir auf, dass regelmäßig die Maßnahmen zuerst von der Verwaltung geplant werden; dann beschließt der Rat und erst hinterher werden die Bürgerinnen und Bürger ohne Rücksicht auf ihre finanzielle Leistungsfühigkeit ztx Finanzierung herangezogen. Ich möchte heute die genau umgekehrte Verfahrensweise vorschlagen. Vor wichtigen Investitionsentscheidungen ist zu klären, wie sich die' Kostenbelastung der Bürgerinnen und Bürger darstellt. Diese ist den Betroffenen bekanntzugeben, bevor der Rat über die Baumaßnahme entscheidet. Dazu das aktuelle Beispiel: die Straßenausbaumaßnahme ,,Theuspfad". Diese Investition wird die Anlieger finanziell sehr stark belasten" Um die bisherige Vorgehensweise in Pulheim grundsätzlich zu ändern und um die Bürger unserer Stadt, die bereits bis an Grenzen des Möglichen mit Abgaben belastet sind, vor unliebsamen, nicht vorhersehbaren finanziellen Übenaschungen zu schützen REGE ICH GEMASS $ 24 GO NW AN: Die Verwaltung hat vor Beginn jeder Baumaßnahme, die zu finanziellen Belastungen der Anlieger führen, diese vorab zu informieren, wie hoch die Kostenbeteiligung voraussichtlich werden wird. Dabei ist gemäß g 10 der Gemeindeordnung NW auf die wirtschaftliche Leistungsfiihigkeit der Abgabepflichten Rücksicht zu nehmen. Sollte die Baumaßnahme von den Anliegern finanziell nicht zu verkraften seii, dann sollte sie entweder ganz unterbleiben oder so sparsam und wirtschaftlich wie möglich durchgeführt werden. Mit freundlichem Gruss sez. Werner Kauth B.