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Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zum Starkregenereignis vom 03.07.2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
34 kB
Datum
15.09.2010
Erstellt
15.09.10, 10:42
Aktualisiert
15.09.10, 10:42
Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zum Starkregenereignis vom 03.07.2010) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zum Starkregenereignis vom 03.07.2010) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zum Starkregenereignis vom 03.07.2010) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zum Starkregenereignis vom 03.07.2010) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zum Starkregenereignis vom 03.07.2010) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zum Starkregenereignis vom 03.07.2010)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr (Amt/Aktenzeichen) Termin 15.09.2010 ö. S. X Herr Rademann (Verfasser/in) 351/2010 nö. S. TOP 2 25.08.2010 (Datum) BETREFF: Sachstandsbericht zum Starkregenereignis vom 03.07.2010 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der TVA nimmt die Darstellungen der Verwaltung sowie des Ingenieurbüros zur Kenntnis. ERLÄUTERUNGEN: -1- nein Mit Schreiben vom 05.07.2010 beantragt die Fraktion der SPD für die Sitzung des TVA am 15.September 2010 das Starkregenereignis als Thema auf die Tagesordnung zu setzten. Darüber hinaus wurde ein Ortstermin mit der Verwaltung und Bürgern gewünscht. Diesem Wunsch hat die Verwaltung bereits am 13.07.2010 entsprochen indem sie eine Informationsveranstaltung mit Sinnersdorfer Bürgerinnen und Bürgern durchführte. Des Weiteren wurde die Frage nach Handlungsoptionen gestellt. Der Antrag der SPD-Fraktion findet sich in Anlage 1. Mit Schreiben vom 23.08.2008 beantragt auch die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bei der Verwaltung einen umfassenden Sachstandsbericht zu dem Starkregenereignis abzugeben und mögliche Lösungen aufzuzeigen (Anlage 2) Des Weiteren wurden folgende Fragen aufgeworfen: 1. Welche Starkregenereignisse sind der Verwaltung bekannt und welchen Umfang hatten diese? 2. Welche Konsequenzen gedenkt die Verwaltung aus den Ereignissen zu ziehen? 3. In welcher Weise soll den zahlreichen Bürgerbeschwerden und Klageverfahren begegnet werden? Anlass: Am 03.07.2010 ging ein Starkregen insbesondere über die Ortsteile Pulheim und Sinnersdorf nieder. Bei dem Ereignis wurden Straßen und einige Grundstücke überflutet. Zudem drang Wasser in viele Keller durch Rückstau ein. Besonders stark betroffen, nicht nur vom Rückstau sondern auch von Überflutung, waren in Sinnersdorf die Bereiche im Zentrum des Ortes (Kesselsgasse und die Stommelner Straße) sowie die Randgebiete der Wupperstraße, des Küferweges und des Parkweges. Im Ortsteil Pulheim gab es ebenfalls überflutete Stellen. Im Bereich des Marktplatzes sowie im Bereich des Untersten Weges / Baumweg. Die Verwaltung wurde von sehr vielen Betroffenen kontaktiert. Viele Bürger schilderten umfassend den Schadenshergang und das Ausmaß der Schäden (Schreiben, Anlage 4). Informationen zu den Starkregenereignis 03.07. (Anlage 3): Aussagen zur Intensität der Regenereignisse sind nur bedingt möglich. Die offiziellen Regenmesser im Stadtgebiet werden vom Erftverband im Bereich B59 n / Ingendorfer Straße und vom Landesamt für Natur und Umweltschutz im Ortsteil Geyen betrieben. Diese Messungen sind bei dem vorliegenden Fall nicht hilfreich, da das Ereignis nur lokal diese extreme Intensität aufwies. Die Stadt Pulheim betreibt eine Messanlage auf der Zentralkläranlage, bei der nur Gesamttagesmengen erfasst werden. Am 03.07. wurde am Ende des Starkregenereignisses die Regenmenge mit einem Wert von über 51,5 mm abgelesen. Weiterhin werden in Pulheim und Sinnersdorf private Wetterstationen betrieben. Die dabei auch im Internet angegebenen Regenmengen für den 03.07. betragen: • Sinnersdorf, Wupperstr. - binnen 1,5 Stunden 48,4 l Wasser auf dem Quadratmeter (www.mavs-wetterbilder.de) • Pulheim, Steinackerstraße - binnen 1 Stunde 41,4 l Wasser auf dem Quadratmeter (www.pulheimwetter.de) Eine detaillierte Messung nimmt die zuletzt genannte Station auf. Bei dem Niederschlag vom 03.07.2010 handelt es sich um das stärkste Niederschlagsereignis an dieser Station seit Messungsbeginn 1998. Die Auswertung des zeitlichen Regenverlaufs und seiner Intensität ergibt für den 60-minütigen Regen eine in etwa fünfzig- bis hundertjährliche Wiederkehrwahrscheinlichkeit. Für derart starke Regen ist sowohl die Kanalisation als auch die Rückhaltebecken nicht bemessen und diese Anlagen müssen nach Norm für derart starke Regen auch nicht bemessen sein. Die Verwaltung hat den Deutschen Wetterdienst mit der Erstellung eines meteorologischen Gutachtens beauftragt. Das Ergebnis wird allerdings erst im Frühjahr nächsten Jahres vorgelegt. (Anlage 5) -2- Die Problematik des unterirdisch in die Keller eindringenden Wassers beim Rückstau im Kanalnetz ist dieselbe wie schon bei den Starkregenereignissen der vergangenen Jahre. Der mangelhafte oder fehlerhafte Schutz der Grundstücksentwässerung vor Rückstau ist der Grund. Die Verwaltung hat bereits in der Sitzung des Tiefbau- und Verkehrsausschusses am 12.11.2008 (116/2008) über die Gründe der Rückstauproblematik ausführlich informiert. Eine neue Sachlage hat sich seither nicht ergeben. Die Problematik des in die Keller eindringenden Wassers beim Rückstau im Kanalnetz ist dieselbe wie schon bei den Starkregenereignissen der vergangenen Jahre. Das Ausmaß der Überflutungsereignisse war der Verwaltung bisher aber unbekannt. Erklären lässt sich dies in dem Falle nur durch die hohe Intensität des Regens. Für diese Regenmengen sind die Abwasseranlagen nicht bemessen. Die für die Kanaldimensionierung maßgebende Häufigkeit der Überflutung (Überstau mit Schaden), die für Wohngebiete mit höchstens einmal in 20 Jahren als Grenzwert angegeben wird, wurde deutlich überschritten. Von Maßgaben und Grenzen der Rechtssprechung abgesehen ist die Verwaltung grundsätzlich bestrebt jegliche Überflutungsschäden zu verhindern und wo es möglich ist Maßnahmen zum Schutze vorzusehen. So wurden die oben genannten von der Bevölkerung angezeigten Überflutungsbereiche bereits kurze Zeit nach dem Regenereignis von der Verwaltung besichtigt. Schadensmeldungen wurden grundsätzlich an den Versicherer der Stadt weiter geleitet. Entwässerungssituation Pulheim: Für den Ortsteil Pulheim wurde eine hydraulische Überprüfung des Kanalnetzes bereits in den Jahren 2000/01 vorgenommen und eine Kanalsanierungsplanung erstellt. Zwei Kanalsanierungsmaßnahmen sind bereits umgesetzt worden. Die Ergebnisse der hydraulischen Berechnung und die resultierenden Maßnahmen wurden im TVA mehrmals vorgestellt. Der Finanzbedarf für alle noch erforderlichen Maßnahmen beträgt über 10 Mio. €. Nach der Sanierung wird das gesamte Netz gemäß DIN EN 752 / ATV A 118 - also nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik - bemessen sein. Das heißt, an keiner Stelle des Kanalnetzes soll der Überstau häufiger als einmal in 3 Jahren auftreten. Weiterhin wird für Wohngebiete dann eine Überflutungssicherheit für 20-jährliche Häufigkeit gewährleistet sein. Es wird also auch nach der Sanierung der Kanalisation zu Rückstau oder bei sehr starken Regenfällen auch zu Überflutungen kommen. In Pulheim gab es am 03.07.2010 Überflutungen am Marktplatz sowie am Untersten Weg. Marktplatz: In diesem Bereich standen, verursacht durch Überstau aus dem Kanal, die Verkaufsräume sowie die Tiefgarage des C&A-Gebäudes unter Wasser. Die Schächte in der Johannisstraße, sowohl in der Einmündung Venloer Str. als auch in der Einmündung Alte Kölner Straße, bilden die Tiefpunkte des Kanalnetzes in diesem Bereich, so dass an diesen Stellen auch ein Überstau zuerst zu erwarten ist. Die Schächte gehören zu zwei getrennten Kanälen, die jeweils einem anderen Hauptsammler des Entwässerungsnetzes zugeordnet sind. Der eine läuft in den Hauptsammler Escherstraße, der andere in den Sammler Orrerstraße. Diese grundsätzlich günstige Lage nutzte nichts, da beide Sammler, insbesondere der in der Escher Straße einer hydraulischen Sanierung bedürfen. Allerdings, auch bei einem gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik dimensionierten Kanalnetz kann es zu einem Überstau der Straße kommen. Bei extremen Starkregenereignissen wie es offenbar am 03.07.2010 der Fall war, kann dabei auch eine Überflutung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. In der Straße Auf dem Driesch sammelte sich Wasser vor dem Eingang zum Kaufring-Gebäude. Durch Lüftungsschächte drang das Wasser dabei in die unterirdischen Räume einer RWE-Station ein, wodurch es zu einem Stromausfall in der gesamten Ortsmitte kam. Öffentliche Abwasseranlagen waren hiervon nicht nennenswert betroffen. Lediglich ein kleines -3- Pumpwerk in der Kantstraße, an dem nur wenige Häuser dieser Straße angeschlossen sind, fiel für etwa eine Stunde aus. Alle anderen Abwasseranlagen liefen störungsfrei. Unterster Weg im Bereich der Häuser 18 bis 24a: Beim Starkregen am 03.07.2010 hat das Wasser in dem am tiefsten gelegenen Bereich vor den Häusern Unterster Weg 18 bis 18 e etwa 20 cm hoch auf der Straße gestanden. Anlieger berichten, dass auch als die herbeigerufene Feuerwehr ein Sinkkastenrost herausgenommen habe, kein Wasser abgeflossen sei. Eine Überflutung der hier gelegenen Grundstücke hat es allerdings nicht gegeben. Das Wasser stand hier jedoch bis knapp unterhalb der Gehweghinterkante, was die Anlieger sehr beunruhigt, da die genannten Grundstücke etwas tiefer als der Gehweg liegen und das Wasser bei einer Überflutung folglich in die tiefer gelegenen Kellerschächte fließen würde und auch die Hauseingänge sich in etwa auf Niveau der Gehweghinterkante befinden. Der Gehweg vor den unmittelbar neben diesem tiefsten Bereich gelegenen Häusern Unterster Weg 20 / 22 ist noch nicht endgültig ausgebaut. Die Fläche ist bisher asphaltiert und weist ein Gefälle nach hinten zu dem tiefergelegenen privaten Stichweg zu den Häusern 24 / 24a auf. Anscheinend ergoss sich am 03.07. Wasser von der Straße oder aus einem im Einmündungsbereich gelegenen Sinkkasten in den Stichweg. Der unterhalb der Rückstauebene liegende private Stichweg ist zudem anscheinend nicht oder nur unzureichend gegen Rückstau geschützt und verfügt selbst über keine ordnungsgemäße Entwässerung. Als Folge wurden die über diesen Weg erschlossenen Grundstücke und auch eine sich im Untergeschoss befindende Wohnung überflutet. Im Untersten Weg wurde im Jahr 2008 ein neuer Stauraumkanal (Eiprofil 1200/1800) und ein neues Pumpwerk erstellt. Die Maßnahme erfolgte gemäß einer Empfehlung aus der hydraulischen Berechnung des Ortsteils. Weitere Maßnahmen sind hier demnach nicht vorgesehen. Anlieger des Untersten Weges stellen dar, dass es in diesem Bereich vor dieser hydraulischen Sanierungsmaßnahme nie Probleme gegeben hätte. Daher fordern sie das Entwässerungsniveau „wieder“ zu verbessern und beispielsweise den weiterführenden Kanal sowie die Pumpenleistung zu vergrößern. Da das Ausmaß des Einstaus der Straße die Verwaltung überrascht, wurde zugesagt, die Hydraulik dieses Bereichs im Verlauf des kommenden Winters überprüfen zu lassen und zu ermitteln, ob trotz der eng bebauten Situation unkritischere Überflutungsbereiche möglich sind. Zudem wird die Verwaltung die Mittel für den Ausbau des Gehweges vor den Häusern 20/22 für den Haushalt 2011 anmelden. Die Gehweghinterkante im Einmündungsbereich zum privaten Stichweg wird dadurch um etwa 30 bis 40 cm angehoben, so dass die Gefahr einer von der öffentlichen Verkehrsfläche ausgehenden Überflutung deutlich reduziert wird. Unabhängig davon empfiehlt die Verwaltung den Anliegern Maßnahmen zum Objektschutz zu prüfen. Zunächst einmal muss für ausreichenden Schutz vor Rückstau gesorgt werden. Zudem müssen bei einem tiefer liegenden Grundstück auch Maßnahmen zum Schutz bei Überflutung geprüft werden. Als Maßnahmen kommen z.B. eine Erhöhung oder Abdichtung der Kellerschächte in Betracht. Entwässerungssituation Sinnersdorf: In Sinnersdorf wurden nach Kenntnis der Verwaltung Bereiche im Zentrum des Ortes (Kesselsgasse und die Stommelner Straße) sowie Bereiche der Wupperstraße, des Küferweges und des Parkweges überflutet. Über die Entwässerungssituation allgemein und die Wirkung der an den Becken Wupperstraße / Stommelner Straße vorgesehenen Baumaßnahme wird ein Experte in der Sitzung vortragen. Im Zusammenhang mir der Planung zur Errichtung des Regenklärbeckens in Sinnersdorf ist die Hydraulik der Kanalisation als Grobnetz und die des Regenrückhaltebeckens (RRB) überprüft worden. Demnach ist die Kanalisation in Sinnersdorf entsprechend den Normen grundsätzlich richtig dimensioniert. Nach einer erneuten Überprüfung stellt nun das Ingenieurbüro fest, dass dies zwar grundsätzlich zutrifft, gegebenenfalls aber eine Gewisse hydraulische Ertüchtigung des Kanals in der Roggendorfer Straße sinnvoll wäre. Das vorhandene Regenrückhaltebecken hingegen ist im Ist-Zustand (zurzeit) ausreichend dimensioniert. Bei sehr großen Häufigkeiten kommt es jedoch zum Überstau und dadurch zu Überflutungen an den hier beschriebenen Stellen. Die Berechnungsergebnisse für den Planungszustand (nach Errichtung des Regenklärbeckens) ergeben bereits bei kleineren Regenhäufigkeiten auch kleinere Einstauvolumina des RRB, wodurch der Wasserspiegel im Becken zukünftig um ca. 50 -4- cm gesenkt werden kann. Dies ist auf den Neubau eines rd. 70 m langen Stauraumkanals DN 2000 und des neu zu errichtenden RKB mit zusätzlichen Rückhaltevolumina zurückzuführen. Entscheidende Entlastung bring jedoch die Möglichkeit zusätzlicher Einleitung von 300 l/s im Freigefälle in den Randkanal, wenn dieser kein Hochwasser führt. Im Rahmen der Überprüfungen sind die Rückstauverhältnisse des Randkanals auf Grundlage der Messungen überprüft worden. Eine Überlastung des RRB findet im Planungszustand bei keinem der in der Berechnung zu Grunde gelegten 40 Starkregenereignisse innerhalb von 30 Jahren statt. Von einer Überlastung des RRB ist demnach erst bei Jährlichkeiten von mehr als 30 Jahren auszugehen. Die Pumpleistung von 200 l/s ist beim vorhandenen Beckenvolumen und der Konzeption mit der neu installierten Regenklärung ausreichend bemessen. Das Ingenieurbüro empfiehlt nunmehr das Becken noch weiter zu ertüchtigen, da dies im Zuge des ohnehin geplanten Umbaus besonders wirtschaftlich wäre. Vorgeschlagen wird eine Vergrößerung des vorhandenen Beckens um ca. 1500 m³ Rückhaltevolumen. Das Fachamt hat die Anmeldung der im kommenden Jahr für das Projekt noch im Haushalt zu finanzierenden Mittel entsprechend um die hierfür zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 150.000,00 € erhöht. Als weitere Verbesserung wird in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde eine Versickerung über die Bodenfläche des Beckens möglich sein. Dies bedeutet betriebliche Vorteile und eine zusätzliche Abgabe von ca. 10 l/s. Diese Maßnahme ist kostenneutral. Kesselsgasse: In der Kesselsgasse wurde festgestellt, dass hier die Entwässerung über 4 Bordsteinsinkkästen erfolgte. Nach Angaben der Anwohner lief bei dem Regenereignis vom 03.07.2010 das Wasser über die Sinkkästen nicht ab, da das Kanalsystem überlastet war. Darüber hinaus wurde jedoch auch die Leistungsfähigkeit der Sinkkästen angezweifelt, da auch schon bei etwas stärkeren „normalen“ Regen die Wässer nicht ausreichend genug von den Sinkkästen aufgenommen würden. Zum Zeitpunkt der Besichtigung waren die Schlammeimer der Sinkkästen befüllt. Eine Reinigung durch den Bauhof wurde noch vor Ort veranlasst und am gleichen Tage durchgeführt. Die Möglichkeiten baulicher Verbesserungen wurden überprüft und die nicht mehr zeitgemäßen Straßeneinläufe Mitte des Monats August gegen neue, heute üblicherweise verwendete Straßeneinläufe ersetzt werden. Küferweg: Hier wurden insbesondere zwei tiefer als die öffentliche Straße gelegenen Grundstücke überflutet. Die Ableitung des Niederschlagswasser erfolgt hier über ein Pumpwerk. Ein Rückstau bzw. Überstau bildet sich sobald das Pumpwerk überlastet ist. Die öffentliche Straßenentwässerungssituation stellt sich wie folgt dar: • • Der gesamte Stichweg Nr. 3 – 15 einschließlich des Stichs am Haus 9 c vorbei zum Feld weist offenbar ein Gefälle zum Grundstück 9 a auf. Dort befindet sich unmittelbar an der Zufahrt ein einziger Sinkkasten. Der Sinkkasten vor 9a liegt tiefer als der Deckel des Pumpwerks. Wenn das Pumpwerk überlastet ist, kommt es demnach zu einem Wasseraustritt vor 9a. Die von Überflutung betroffenen Anwohner gaben an, dass es schon bei kleineren Starkregenereignissen zu leichten Überflutungen kommt, die aber im allgemeinen durch die privaten Anlagen beherrscht würden. Es wurde daher zugesagt mittelfristig folgende Punkte bzw. Möglichkeiten baulicher Verbesserungen zu überprüfen: • • • Ist die Zahl der Sinkkästen ausreichend? Mit welchem Aufwand kann eine Überflutungsgefahr am Sinkkasten – z.B. durch Änderung des Bordes verringert werden? Kann der Pumpenschacht mit einer Entlastung versehen werden, durch die das Wasser bei übersteigen der Leistungsfähigkeit der Pumpen auf das benachbarte Feld geleitet und dort versickert werden? -5- Wupperstraße: Aus dem Bereich der Wupperstraße 104-107 lag eine Beschwerde mehrerer Anwohner vor, die eine Überflutung in allen Fällen vermuten ließ. Dieser Verdacht hat sich jedoch nur in einem Fall (Hs.-Nr. 107) bestätigt. In Übrigen Fällen wurde festgestellt, dass das Wasser wegen des unzureichenden Schutzes vor Rückstau in die jeweiligen Häuser eingedrungen ist. Das Haus Wupperstraße 107 liegt an einem Stichweg, der ein Gefälle in Richtung des Grundstücks aufweist. Dort befindet sich unmittelbar an der Zufahrt zu einer mindestens einen Meter tiefer gelegenen Garage ein Sinkkasten, der sich unter dem Niveau des Anschlussbereichs in der Wupperstraße befindet. An dieser Stelle ist ein Schutz vor Überflutung schwierig. Ein Notüberlauf könnte nur durch Ableitung des Wassers über fremde Grundstücke zu einer noch zu errichtender Versickerung o.ä. erfolgen. Lösungsmöglichkeiten können hier bestenfalls nur mittel- bis langfristig erfolgen. Kurzfristig können hingegen am Ende des Stichweges Maßnahmen durchgeführt werden, die das Austreten des Wassers bei Überstau verhindern und so einen Schaden verhindern oder zumindest minimieren können. Gedacht ist hier an den Einbau eines tagewasserdichten Deckels für Revisionsschächte und eine Rückstausicherung für den Straßeneinlauf. Parkweg: Auf der am 13.07.2010 in Sinnersdorf durchgeführten Informationsveranstaltung stellte ein Anlieger dar, dass es auch im Bereich dieses Privatweges erhebliche Überflutungsschäden gegeben habe. Die angekündigte Kontaktaufnahme mit der Verwaltung fand allerdings noch nicht statt, so dass noch keine Analyse durchgeführt und Optimierungsmöglichkeiten erörtert werden konnten. Stommelner Straße: Auf der Stommelner Straße stand das Wasser nach Augenzeugenberichten bis zu 30 cm hoch auf der Straße. Der Keller der Kreissparkasse ist von der Seite des deutlich unter dem Straßenniveau gelegenen eigenen Parkplatzes überflutet worden. Sofern es zu keiner Überflutung des Grundstücks aus dem öffentlichen Straßenraum kam, würde es sich hier allerdings um ein Rückstauproblem handeln. -6-