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Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplans 2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
29.09.10, 07:39
Aktualisiert
29.09.10, 07:39
Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplans 2010) Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplans 2010)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat I/10 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 14.09.2010 X 28.09.2010 X Günter Schmitz (Verfasser/in) 324/2010 nö. S. TOP 10.08.2010 (Datum) BETREFF: Änderung des Stellenplans 2010 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: x ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: € - im Haushalt des laufenden Jahres: s. Erläuterungen - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2011 ff. Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: s. Erläuterungen x ja wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt: Im Stellenplan wird unter dem Produktbereich 006.004.001 - Soziale Dienste eine zusätzliche Stelle der Entgeltgruppe S14 TVöD (Sozial- und Erziehungsdienst) ausgewiesen. -1- nein ERLÄUTERUNGEN: Im ASD des Jugendamtes sind ein Mitarbeiter in Vollzeit und eine Mitarbeiterin mit 33 Stunden/Woche mit befristeten Verträgen beschäftigt. Die Befristungen erfolgten im Hinblick auf die noch offenen Entscheidungen des Rates zur Orga-Untersuchung des Jugendamtes. Die Verträge laufen am 30.09.2010 aus. Einer weiteren Befristung stehen Rechtsgründe entgegen. Es ist beabsichtigt, die beiden Beschäftigten in unbefristete Arbeitsverhältnisse zu übernehmen. Die Begründung ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Vermerk. Für eine der beiden Kräfte steht eine Planstelle der Entgeltgruppe S14 TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst - zur Verfügung. Die zweite Kraft wird aus Stundenreduzierungen anderer Stellen im ASD finanziert. Diese sind jedoch nicht dauerhaft, sondern auf Antrag der Stelleninhaber/innen mit unterschiedlichen Laufzeiten (derzeit 30.06. bzw. 31.12.2011) zeitlich begrenzt. Die unbefristete Weiterbeschäftigung der zweiten Kraft erfordert eine Ergänzung des Stellenplans. Dem HFA/Rat wird vorgeschlagen, eine Stelle der Entgeltgruppe S14 TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst - einzurichten. Der abzuschließende Arbeitsvertrag soll auf eine Arbeitszeit von 19,5 Stunden/Woche beschränkt werden, weil abzuwarten ist, ob und ggf. in welchem Umfang die Beschäftigten des ASD mit derzeit reduzierter Stundenzahl die Arbeitszeit wieder aufstocken werden. Infolge der Verringerung der Arbeitszeit von 33 auf 19,5 Stunden/Woche reduzieren sich die Personalkosten gegenüber dem Ist-Zustand um 19.730 €/Jahr. In 2010 sind das zeitanteilig für 3 Monate rund 4.930 €. Die Entwicklung in den Folgejahren hängt davon ab, ob und ggf. in welchem Umfang die Beschäftigten mit reduzierter Stundenzahl die Arbeitszeit wieder aufstocken. Bei einer Aufstockung von insgesamt mehr als 13,5 Stunden/Woche entstehen im Vergleich zum IstZustand Mehrausgaben. -2-