Daten
Kommune
Pulheim
Größe
42 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
29.09.10, 07:39
Aktualisiert
29.09.10, 07:39
Stichworte
Inhalt der Datei
II/51
27.07.2010
Amt 10
z.Hd. Herrn Schmitz
im Hause
über Dez. II, Herrn Herpel
Personalsituation im ASD
hier: Weiterbeschäftigung von Frau Kerstin Montag und Herrn Thomas Schöffling
Der Allgemeine Soziale Dienst ist im Rahmen der Jugendhilfe in den Kommunen der erste Anlaufpunkt
für Familien, Kinder und Jugendliche, die in schwierigen Lebenslagen Unterstützung und Entlastung
benötigen.
Seit Jahren verzeichnet der ASD steigende Fallzahlen, verbunden mit einer stetig zunehmenden
Falldynamik und Problemverdichtung.
Zur allgemeinen Fallentwicklung und zur steigenden Komplexität des Arbeitsfeldes kommt die mediale
Präsenz und öffentliche Diskussion um massive Kindeswohlgefährdungen hinzu. Wie die öffentlich
dokumentierten Abläufe in anderen Kommunen verdeutlichen, entsteht dadurch ebenfalls zunehmend
eine individuelle und organisationsbezogene strafrechtliche Relevanz des fachlichen Handelns.
Durch die gesetzlichen Novellierungen im Bereich des Kinderschutzes sind erhebliche
Aufgabenzuwächse entstanden sowie der Umgang und die Verfahrensabläufe professionalisiert
worden. Für die einzelne ASD-Fachkraft bedeutet dies einen sehr zeitintensiven und emotional
belastenden Ablauf in diesem Aufgabenfeld.
Der sprunghafte Anstieg der Gefährdungsmeldungen, wie aus der Tabelle ersichtlich, wird durch die
deutliche Tendenz zur Steigerung der Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen ergänzt.
Hilfeart
Ambulante Hilfen zu Erziehung
Stationäre Hilfen zur Erziehung
Eingliederungshilfen nach § 35 a
Meldungen Kinderschutz
Beratungen zur Kindeswohlgefährdungen
2008
97
25
20
30
2009
106
30
27
50
75
1
Im Spannungsfeld zwischen
• Dienstleistung und staatlichem Wächteramt,
• dem Kostendruck im Kontext der kommunale Haushaltssituation und im Hinblick auf die Erbringung
und Bewilligung sozialer Dienstleistung,
• sowie der Notwendigkeit konzeptioneller und struktureller Weiterentwicklung
begründet sich eine sehr hohe Anforderung an die fachlichen und zeitlichen Ressourcen der
MitarbeiterInnen im ASD und somit an die angemessene Personalausstattung in diesem Aufgabenfeld.
Der Zeitdruck zur Bewältigung dieser Aufgaben ist jetzt schon sehr hoch und für die einzelne Fachkraft
belastend. Die Sicherung des derzeitigen Personalbestandes ist als Mindeststandard in der Bewältigung
der Aufgabenerledigung zu betrachten.
Unterstützt wird dies von zwei weiteren Aussagen.
Im Abschlussbericht der Fa. Rödl & Partner wird auf S. 71 ausgeführt, dass … „die Stadt Pulheim mit
einem verhältnismäßig geringen Personaleinsatz (im ASD) eine qualitativ hochwertige
Einzelfallsteuerung erzielt“
Nach dem Bericht der GPA NW (8-2008, S. JU 2) wird die Organisations- und Steuerungsleistung bei
den Hilfen zur Erziehung mit dem höchsten Wert (4 = vollständig erfüllt) bewertet. Ausnahme bildet hier
lediglich die Vollzeitpflege mit der Bewertung 2 = teilweise erfüllt.
Die im ASD in den derzeitigen fachlichen Strukturen und der aktuellen Personalausstattung geleistete
Qualität der Arbeit hat zunächst zur Folge, dass die notwendige Leistungsqualität für die Pulheimer
Kinder, Jugendlichen und Familien ermöglicht wird.
Die GPA stellt in dem o.g. Bericht darüber hinaus fest, dass die Ausgaben in den Hilfen zur Erziehung je
Hilfefall im interkommunalen Vergleich 2006 nur geringfügig über dem Minimalwert, der zugleich den
Benchmark darstellt, liegen. Auch die Erzielung dieser Ergebnisqualität steht in direkter Abhängigkeit
mit der dringend erforderlichen Personalausstattung.
Auf dieser Grundlage ist es nach Auffassung des Fachamtes erforderlich, die bis zum 30.09.2010
befristeten Arbeitsverträge der o.g. unbefristet fortzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Termath
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