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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 324/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
42 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
29.09.10, 07:39
Aktualisiert
29.09.10, 07:39
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 324/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 324/2010)

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Inhalt der Datei

II/51 27.07.2010 Amt 10 z.Hd. Herrn Schmitz im Hause über Dez. II, Herrn Herpel Personalsituation im ASD hier: Weiterbeschäftigung von Frau Kerstin Montag und Herrn Thomas Schöffling Der Allgemeine Soziale Dienst ist im Rahmen der Jugendhilfe in den Kommunen der erste Anlaufpunkt für Familien, Kinder und Jugendliche, die in schwierigen Lebenslagen Unterstützung und Entlastung benötigen. Seit Jahren verzeichnet der ASD steigende Fallzahlen, verbunden mit einer stetig zunehmenden Falldynamik und Problemverdichtung. Zur allgemeinen Fallentwicklung und zur steigenden Komplexität des Arbeitsfeldes kommt die mediale Präsenz und öffentliche Diskussion um massive Kindeswohlgefährdungen hinzu. Wie die öffentlich dokumentierten Abläufe in anderen Kommunen verdeutlichen, entsteht dadurch ebenfalls zunehmend eine individuelle und organisationsbezogene strafrechtliche Relevanz des fachlichen Handelns. Durch die gesetzlichen Novellierungen im Bereich des Kinderschutzes sind erhebliche Aufgabenzuwächse entstanden sowie der Umgang und die Verfahrensabläufe professionalisiert worden. Für die einzelne ASD-Fachkraft bedeutet dies einen sehr zeitintensiven und emotional belastenden Ablauf in diesem Aufgabenfeld. Der sprunghafte Anstieg der Gefährdungsmeldungen, wie aus der Tabelle ersichtlich, wird durch die deutliche Tendenz zur Steigerung der Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen ergänzt. Hilfeart Ambulante Hilfen zu Erziehung Stationäre Hilfen zur Erziehung Eingliederungshilfen nach § 35 a Meldungen Kinderschutz Beratungen zur Kindeswohlgefährdungen 2008 97 25 20 30 2009 106 30 27 50 75 1 Im Spannungsfeld zwischen • Dienstleistung und staatlichem Wächteramt, • dem Kostendruck im Kontext der kommunale Haushaltssituation und im Hinblick auf die Erbringung und Bewilligung sozialer Dienstleistung, • sowie der Notwendigkeit konzeptioneller und struktureller Weiterentwicklung begründet sich eine sehr hohe Anforderung an die fachlichen und zeitlichen Ressourcen der MitarbeiterInnen im ASD und somit an die angemessene Personalausstattung in diesem Aufgabenfeld. Der Zeitdruck zur Bewältigung dieser Aufgaben ist jetzt schon sehr hoch und für die einzelne Fachkraft belastend. Die Sicherung des derzeitigen Personalbestandes ist als Mindeststandard in der Bewältigung der Aufgabenerledigung zu betrachten. Unterstützt wird dies von zwei weiteren Aussagen. Im Abschlussbericht der Fa. Rödl & Partner wird auf S. 71 ausgeführt, dass … „die Stadt Pulheim mit einem verhältnismäßig geringen Personaleinsatz (im ASD) eine qualitativ hochwertige Einzelfallsteuerung erzielt“ Nach dem Bericht der GPA NW (8-2008, S. JU 2) wird die Organisations- und Steuerungsleistung bei den Hilfen zur Erziehung mit dem höchsten Wert (4 = vollständig erfüllt) bewertet. Ausnahme bildet hier lediglich die Vollzeitpflege mit der Bewertung 2 = teilweise erfüllt. Die im ASD in den derzeitigen fachlichen Strukturen und der aktuellen Personalausstattung geleistete Qualität der Arbeit hat zunächst zur Folge, dass die notwendige Leistungsqualität für die Pulheimer Kinder, Jugendlichen und Familien ermöglicht wird. Die GPA stellt in dem o.g. Bericht darüber hinaus fest, dass die Ausgaben in den Hilfen zur Erziehung je Hilfefall im interkommunalen Vergleich 2006 nur geringfügig über dem Minimalwert, der zugleich den Benchmark darstellt, liegen. Auch die Erzielung dieser Ergebnisqualität steht in direkter Abhängigkeit mit der dringend erforderlichen Personalausstattung. Auf dieser Grundlage ist es nach Auffassung des Fachamtes erforderlich, die bis zum 30.09.2010 befristeten Arbeitsverträge der o.g. unbefristet fortzuführen. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Termath 2