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Dringlichkeitsentscheidung Ratsmitglied (Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen Bereitstellung für die Ausstattung von vier OGS-Gruppen (3x Bachstraße, 1x Christinaschule))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
29.09.10, 07:39
Aktualisiert
29.09.10, 07:39
Dringlichkeitsentscheidung Ratsmitglied (Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen Bereitstellung für die Ausstattung von vier OGS-Gruppen (3x Bachstraße, 1x Christinaschule)) Dringlichkeitsentscheidung Ratsmitglied (Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen Bereitstellung für die Ausstattung von vier OGS-Gruppen (3x Bachstraße, 1x Christinaschule))

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat II / 40 11 20 (Amt/Aktenzeichen) BETREFF: Termin 28.09.2010 ö. S. X Frau Brandt (Verfasser/in) 284/2010 nö. S. TOP 12.07.2010 (Datum) Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 (1) S. 2 GO NRW Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen Bereitstellung für die Ausstattung von vier OGS-Gruppen (3x Bachstraße, 1x Christinaschule) VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 40.000 € davon: 40.000 € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € ja X nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Einsparungen auf M-Auftrag: M 26057704.10000.7831000 -1- 40.000 € BESCHLUSSENTWURF: 1. Gemäß § 60 (1) S.2 GO NRW beschließen die Unterzeichner/innen im Wege der Dringlichkeitsentscheidung für die Ausstattung von drei Gruppen an der OGS Bachstraße sowie einer weiteren dann vierten Gruppe an der OGS Christinaschule ab dem Schuljahr 2010/2011 überplanmäßig 40.000 € auf dem M-Auftrag 40090010.10000.7827000 - Erweiterung OGS-Gruppen zur Verfügung zu stellen. Bürgermeister Ratsmitglied Kenntnis genommen: Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied 2. Gemäß § 60 (1) S. 3 GO NRW genehmigt der Rat die Dringlichkeitsentscheidung. ERLÄUTERUNGEN: Der Rat hat am 15.03.2010 mit den Vorlagen 83/2010 und 84/2010 beschlossen, drei Gruppen an der Offenen Ganztagsgrundschule KGS Bachstraße „Barbaraschule“ und eine weitere dann vierte Gruppe an der GGS Stommeln „Christinaschule“ auszustatten, sofern die Finanzierung gesichert ist. Investiv werden insgesamt 40.000 € benötigt, um das Mobiliar und die Sachausstattung zu beschaffen. Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgabe im investiven Bereich kann – gemäß einer erst kurzfristig vom Immobilienmanagement zur Verfügung gestellten Liste - durch nicht mehr erforderliche Mittel bei abgeschlossenen Bauprojekten erfolgen. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Notwendigkeit, die Beschaffungen kurzfristig in den Sommerferien zu beauftragen, damit der OGS-Betrieb unmittelbar nach den Ferien aufgenommen werden kann. -2-