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Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
29.09.10, 07:39
Aktualisiert
29.09.10, 07:39
Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2009) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2009)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 20 - gs (Amt/Aktenzeichen) Termin 14.09.2010 28.09.2010 ö. S. X X David Gerhards (Verfasser/in) 201/2010 nö. S. TOP 15.07.2010 (Datum) BETREFF: Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2009 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt 1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Friedhofswesen 2009 und 2. die festgestellte Unterdeckung von 90.801 € in die Gebührenkalkulationen Friedhofswesen für die Jahre 2011 und 2012 je zur Hälfte als Kostenpositionen aufzunehmen. ERLÄUTERUNGEN: -1- Nach Abschluss des Haushaltsjahres wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Friedhöfe und Bestattungen 2009 erstellt. Sollten sich im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2009 noch Korrekturen insbesondere bei den Personalkosten durch die Abrechnung von Pensionsrückstellungen auf der Grundlage von Daten der Rheinischen Versorgungskasse - ergeben, werden diese in die Betriebsabrechnung 2011 aufgenommen. Die Betriebsabrechnung 2009 schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 91,60 % und einer Unterdeckung von 90.801 € ab. Beim Aufwand entstanden Abweichungen von den Kalkulationsannahmen. Wesentliche Ursache für den um 40.167 € (+3,65%) gestiegenen Gesamtaufwand ist der Kostenersatz für Bestattungen (+38.962 €). Die Fallzahlen der vom Bauhof durchgeführten Bestattungen sind auf 436 im Jahr 2009 gestiegen. Die Kalkulation rechnete mit 411 Bestattungen. Zugleich hat sich der Kostenersatz des Bauhofes gegenüber der Kalkulation erhöht. Im Rahmen der Kalkulation werden Fallpauschalen angesetzt, bei der Betriebsabrechnung jedoch die tatsächlichen Personal- und Fahrzeugstunden abgerechnet Die Nebenerträge wichen mit 1.586 € (-2,56%) nur gering von der Kalkulation ab, so dass die bereinigten Kosten nach Abzug der Nebenerträge um 42.045 € (+4,05%) über dem Kalkulationswert von 1.038.748 € lagen. Die Erträge aus Friedhofs- und Bestattungsgebühren lagen dagegen unter den kalkulierten Werten. Die periodengerechte Zuordnung der Erträge ergab, dass wesentlich mehr - im Januar 2009 durchgeführte - Bestattungen der Abrechnung 2008 zugeordnet werden mussten, als Bestattungen, die Anfang 2010 erfolgten, der Abrechnung 2009 zugeordnet werden konnten (Hinweis: Die Gebühren werden nach dem Jahr des Todestages berechnet und diesem zugeordnet). Durch dieses Verfahren bedingt stehen den gestiegenen Aufwendungen im Jahr 2009 nicht die entsprechenden Erträge im gleichen Haushaltsjahr gegenüber. Dies in Verbindung mit den gestiegenen Kosten führt zu einer Unterdeckung von 90.801 € (-8,40%). Gemäß § 6 Abs. 2 S. 2 KAG NW sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Unterdeckung von 90.801 € je zur Hälfte als Kostenpositionen in die Gebührenkalkulationen für die Jahre 2011 und 2012 aufzunehmen. -2-