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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 189/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
8,9 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
29.09.10, 07:39
Aktualisiert
29.09.10, 07:39
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 189/2009)

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Inhalt der Datei

A n l a g e zur Vorlage =========================================================================== Einzelfallsatzung vom gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 4 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Pulheim vom 12.12.2005 für die Kirchgasse in Sinthern =========================================================================== Präambel Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950) und des § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 394) in Verbindung mit § 4 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes – KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Pulheim vom 12.12.2005 hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am folgende Einzelfallsatzung beschlossen: Die Kirchgasse in Sinthern wurde erneuert und verbessert. Nach Maßgabe des § 8 KAG NRW und der Vorschriften der Satzung der Stadt Pulheim sind die Eigentümer /Erbbauberechtigten hiervon erschlossener Grundstücke zur Zahlung von Straßenbaubeiträgen heranzuziehen. I Der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand nach § 4 Abs. 1 Satz 2 wird auf 70 v.H. festgesetzt. II Die anrechenbaren Breiten der Kirchgasse entsprechen der vorhandenen Ausbaubreite. III Diese Einzelfallsatzung tritt rückwirkend zum 01.09.2009 in Kraft. Die durch diese Einzelfallsatzung nicht geänderten Bestimmungen der KAG-Satzung bleiben weiterhin in Kraft.