Daten
Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
29.09.10, 07:39
Aktualisiert
29.09.10, 07:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Rat
IV/003
Termin
ö. S.
28.09.2010
X
Frau Dr.
Cassens-Sasse
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
417/2010
nö. S. TOP
23.09.2010
(Datum)
BETREFF:
Bewerbung der Stadt Pulheim für die Ausrichtung der Landesgartenschau 2017
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
CDU-Fraktion
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
davon:
Muss noch ermittelt werden€
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat verzichtet auf eine Bewerbung zur Durchführung der Landesgartenschau 2017.
Im Hinblick auf eine mögliche Bewerbung zu einer in späteren Jahren stattfindenden Landesgartenschau beauftragt der Rat die Verwaltung, Kontakt zur Landesarbeitsgemeinschaft Gartenbau
und Landespflege in Köln aufzunehmen, um mit deren Unterstützung das weitere Vorgehen hinsichtlich der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu erörtern.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 soll über die Bereitstellung von Mitteln zur Beauftragung einer Machbarkeitsstudie sowie über die Mittel zur Bereitstellung von zusätzlich notwendigem Personal entschieden werden.
-1-
Daneben wird die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit des für die Durchführung einer Landesgartenschau notwendigen Grunderwerbs zu prüfen.
ERLÄUTERUNGEN:
Mit Schreiben vom 09.09.2010 beantragt die CDU-Fraktion die Bewerbung der Stadt Pulheim für
die Durchführung der Landesgartenschau 2017. Mit Antrag vom 21.09.2010 wird dieser Antrag
ausführlich begründet (Anlage1).
Der Vorschlag, das landespolitische Instrument der Landesgartenschau zur grünpolitischen Weiterentwicklung der Stadt Pulheim nutzen zu wollen, wird seitens der Verwaltung befürwortet.
Eine Landesgartenschau könnte dazu beitragen, dass die Realisierung des Nordpark Pulheim erheblich schneller als bisher angenommen erfolgen könnte. Daneben böte eine Landesgartenschau
wie im Antrag der CDU-Fraktion beschrieben die Möglichkeit, Flächen, die über die bisherige
Nordpark-Planung hinausgehen, in die Entwicklung einzubeziehen, so dass letztendlich ein Grüner
Bogen um Pulheim von Venloer Straße bis Venloer Straße entstünde. In Ergänzung des vorhandenen Sportangebots könnten weitere Freizeit-Attraktionen dauerhaft geschaffen und angeboten
werden.
Bei den im Antrag formulierten Vorschlägen und Zielen handelt es sich um ein ambitioniertes Programm.
Die Bewerbungsfrist für die Durchführung der Landesgartenschau 2017 endet am 01. Februar
2011.
In der Anlage 2 beigefügt sind die Bewerbungshinweise für die Landesgartenschauen NRW.
Dort werden die für eine erfolgreiche Bewerbung notwendigen Angaben und zu erfüllenden Voraussetzungen beschrieben.
Hinsichtlich der unter Punkt 2 genannten Ziele würde eine Bewerbung der Stadt Pulheim sicherlich
ohne weiteres dem Zielekatalog entsprechen, insbesondere vor dem Hintergrund des Projekts
Nordpark Pulheim im Kontext der Planungen im Grünzug ‚Am alten Rhein’ bzw. von
RegioGrün. Diese Konzepte beschreiben sowohl die städtebauliche Bedeutung als auch den regionalen Bezug der Planungen. Das notwendige städtebauliche Konzept liegt daher bereits vor und
ist für den Bereich des Nordparks auch schon planungsrechtlich abgesichert.
Auch die unter Punkt 4 genannten Voraussetzungen könnten seitens der Stadt erbracht werden.
Problematisch stellt sich aus Sicht der Verwaltung allerdings die Grundstücksverfügbarkeit dar.
Unter Punkt 6.3. wird die Vorlage eines Lageplans des Landesgartenschaugeländes gefordert,
der neben der planungsrechtlichen Absicherung und der Infrastruktur auch die Eigentumsverhältnisse darlegt. Eine Nachfrage beim zuständigen Ministerium ergab, dass die Flächen, auf denen
die Landesgartenschau stattfindet, üblicherweise in städtischem/öffentlichem Eigentum stehen
müssen, damit gewährleistet werden kann, dass die Fördermittel des Landes nachhaltig zu strukturellen Verbesserungen der ausrichtenden Gemeinde führt.
Die geforderte Grundstücksverfügbarkeit ist sicherlich bis Ende Januar 2011 nicht erreichbar.
Sowohl im Antrag der CDU-Fraktion als auch in den Bewerbungshinweisen für die Landesgartenschauen wird eine intensive Bürgerbeteiligung als wichtig angesehen, um in der Bevölkerung
schon vor der Bewerbung eine hohe Akzeptanz für das Projekt zu erzielen. Auch zur Erfüllung
dieser sinnvollen Forderung erscheint der Zeitraum bis 01.02.2011 extrem kurz, da in diese Zeit
sowohl Herbst- als auch Weihnachtsferien sowie Adventszeit fallen.
Berücksichtigt werden muss auch, dass aufgrund der mit der Umsetzung des 1. Realisierungsabschnittes Nordpark Pulheim verbundenen Arbeiten innerhalb der Stadtverwaltung zur Zeit keinerlei
Kapazität zur Verfügung steht, eine ausreichend qualifizierte Bewerbung zu erarbeiten oder ein mit
einer Machbarkeitsstudie beauftragtes Büro entsprechend zu betreuen. Daher würden zusätzliche
Personalkosten anfallen.
-2-
Aus den dargestellten Gründen empfiehlt die Verwaltung eine Bewerbung für die Landesgartenschau 2017 nicht vorzusehen.
Wie eingangs beschrieben wird die grundsätzliche Idee der Bewerbung zur Durchführung einer
Landesgartenschau jedoch positiv bewertet, allerdings zu einem späteren Zeitpunkt. Der Städteund Gemeindebund hat in einem Schnellbrief mitgeteilt, dass Umweltminister Johannes Remmel
anlässlich eines Besuchs der aktuellen Landesgartenschau in Hemer geäußert hat, dass die Landesgartenschauen auch nach 2017 weiter geführt werden sollen, da sie eine gelungene Kombination aus nachhaltiger Stadtentwicklung, Steigerung der Lebensqualität für die Menschen und touristischer Anziehungskraft darstellen. Vom Städte- und Gemeindebund wird diese Absichtserklärung begrüßt.
Mit einer entsprechend längeren Vorbereitungszeit (z. B. bei einer Bewerbung zur Landesgartenschau in 2020) könnten aus den im Antrag dargestellten Ideen qualitätsvolle Konzepte mit den
notwendigen Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplänen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie erstellt
werden. Möglicherweise könnte auch die Entwicklung des Pulheimer Sees in die Planungen einbezogen werden, da aufgrund der vertraglichen Regelungen zu diesem Zeitpunkt die Auskiesungstätigkeit abgeschlossen sein müsste.
Gleichzeitig könnte der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ausreichend Raum gegeben werden. Dies scheint insbesondere vor dem Hintergrund eines bereits vorliegenden kritischen Antrags
aus der Bürgerschaft (s. Anlage 3) sehr sinnvoll.
Von Vorteil wäre außerdem, dass über die für die Machbarkeitsstudie und das zusätzliche Personal notwendigen Mittel im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 entschieden werden könnte,
d.h. die Mittel müssten nicht überplanmäßig bereit gestellt werden.
Voraussetzung für eine Bewerbung wäre allerdings auch in diesem Fall die Bereitstellung von geeigneten Grundstücken. Da die Stadt im Bereich des Nordparks keine weiteren Grundstücke besitzt, wäre ein entsprechender Grunderwerb notwendig.
Im Haushalt – auch in der mittelfristigen Finanzplanung sind derzeit keine Mittel zur Durchführung
einer Landesgartenschau eingeplant.
Seitens des Ministeriums wird empfohlen, schon vor der Bewerbung die Zusammenarbeit mit der
Landesarbeitsgemeinschaft Gartenbau und Landespflege NW (LAGL) zu suchen.
Unter fachlicher Begleitung durch die LAGL soll eine Machbarkeitsstudie durch ein Planungsbüro
zur standortspezifischen Situation, zu den Voraussetzungen aus städtebaulicher, grünpolitischer,
ökologischer, gärtnerischer und regionaler Sicht sowie zur zeitlichen Umsetzung erstellt werden.
-3-