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Beschlussvorlage (Erweiterung und Überplanung des Friedhofes Schophoven)

Daten

Kommune
Inden
Größe
14 kB
Datum
22.11.2007
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Beschlussvorlage (Erweiterung und Überplanung des Friedhofes Schophoven) Beschlussvorlage (Erweiterung und Überplanung des Friedhofes Schophoven) Beschlussvorlage (Erweiterung und Überplanung des Friedhofes Schophoven)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauverwaltungsamt 67 30 01 Schm/Xho 05.11.2007 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 22.11.2007 TOP Ein Ja Nein 430/2007 Ent Bemerkungen Betrifft: Erweiterung und Überplanung des Friedhofes Schophoven Vorstellung des Verwaltungskonzeptes Beschlussentwurf: Alle notwendigen Vorarbeiten zur Erweiterung des vorhandenen Friedhofes in Schophoven sind gemäß dem Verwaltungsvorschlag kurzfristig zum Abschluss zu bringen. Anschließend sind die notwendigen Arbeiten auszuschreiben und bis Jahresende 2008 auszuführen. Begründung: I. Historie Januar 1972: Der hinter der Kirche liegende Friedhof ist nur über den schmalen Weg erreichbar, der zwischen Kirche und benachbartem Grundstück Schlichstraße 33 verläuft. Januar 1975: Die Gemeinde Inden erwirbt zum Zwecke der Friedhofserweiterung von der Eigentümerin die Hofstelle, Größe 1097 m². Die Kaufsumme erhält die Gemeinde als Geschenk von der Eigentümerin von Gut Müllenark. Als Gegenleistung hat die Gemeinde auf dem neuen Friedhofsbereich neun Grabstellen entlang der Kirche anzulegen, die den jeweiligen Eigentümern von Gut Müllenark entschädigungslos zur Verfügung gestellt werden müssen. Dieses Nutzungsrecht ist unbefristet. Sommer 1975: Die auf dem erworbenen Grundstück stehenden Gebäude werden vom Bauhof der Gemeinde bis auf die Grundmauern abgetragen; die Fundamente verbleiben nach mündlichem Bericht ehemaliger Bauhofmitarbeiter im Boden. Dies bestätigt sich beim Verlegen einer neuen Wasserleitung im Jahre 2001. Nach Abschluss der Abbrucharbeiten und nach Vorliegen der Genehmigung durch den Kreis Düren wird ein Teil des angekauften Geländes als Friedhofsfläche angelegt. Der zur Straße hin gelegene ehemalige Hofteil wird als Anlage gestaltet. Februar 1977: Beim Ausheben eines Reihengrabes hinter der Kirche stoßen die Arbeiter auf Reste eines Sarges und einer nur zum Teil verwesten Leiche aus dem Jahr 1943. Erstmals wird die schlechte Eignung des Bodens als Begräbnisstätte aktenkundig (zumindest für das Feld A/R). Sommer 1989 bis Sommer 1992: Für eine mögliche Erweiterung des Friedhofes lässt die Gemeinde eine Fläche von etwa 500m² durch das Geologische Landesamt untersuchen. Die Eignung der Erweiterungsfläche für Bestattungszwecke wird nur bedingt bestätigt. Den Anforderungen für Tiefenbettungen wird die Fläche nicht gerecht. Nur Vorlage: 430/2007 Seite - 2 nach aufwändigen Auflockerungsarbeiten im Untergrund der Grabstätten kann die Fläche auch für Tiefenbettungen genutzt werden. Damit es auch bei Normalbestattungen durch Staunässebildung nicht zu Beeinträchtigungen der Verwesung kommt, sind die Grabstellen bis in die Sand-/Kiesschicht in ca. 2,30 Meter Tiefe auszuheben und anschließend bis zur normalen Bestattungstiefe von 1,80 Meter wieder aufzufüllen. Die Hälfte der untersuchten Fläche (270 m²) wird von der Gemeinde erworben, jedoch nicht in den Friedhof einbezogen. II. Grabstellenbedarf herkömmliche Erdgräber Der Friedhof hat zur Zeit eine Fläche von 2700 m² und ist mit 231 Grabstellen belegt. Durch Grabstellen genutzt werden 700 m², die Restfläche besteht aus großzügigen Wegen und Freiflächen, Kriegsgräbern, Grabanlage Rolfes, sowie geringe freie Grabflächen. Nach der Formel (1100 Einwohner x 1,6 % x 30 Jahre) und unter Berücksichtigung der steigenden Entwicklung der Sterbequote 2020-2050 durch geburtenstarke Jahrgänge (1950-1980) und ein höheres Sterbealter ergibt sich ein künftiger Grabstellenbedarf von ca. 530 Grabstellen. Abzüglich der vorhandenen Grabstellen zeigt sich damit ein Zusatzbedarf von rund 300 Grabstellen. Berechnet man diese mit dem Flächenbedarf für ein Wahlgrab (120 x 250 cm = 3 m³), so entsteht ein Grabflächenbedarf von 900 m². Vorausgesetzt, die vorgeschlagenen Änderungen können planmäßig durchgeführt werden, stehen folgende zusätzliche Flächen zur Verfügung: Teilstück aus Parzelle 97: 300 m² Grabanlage Rolfes: 140 m² Vorplatz Leichenhalle: 36 m² Erwerb Parz. 99 (Garten Nachbargrundstück): 539 m² Ausbau Parzelle 99: 260 m² Flächengewinn gesamt 1275 m² abzüglich neue Wegflächen Fläche für zusätzliche Grabflächen ./. 450 m² 825 m² Fazit: Durch die vorgeschlagene Umgestaltung können die benötigten Flächen annähernd bereit gestellt werden. Es verbleibt jedoch weiterhin ein Fehlbedarf von 75 m². III. Alternative Bestattungsmöglichkeiten Durch die ungünstigen Bodenverhältnisse in dem geologisch untersuchten Bereich kann eine Wiederbelegung der zur Zeit belegten Grabstellen nach deren Ablauf nicht ohne vorherige Untersuchung als gesichert angenommen werden. In diesem Zusammenhang stellt der Einsatz von geschlossenen Grabkammersystemen eine mögliche Alternative dar. Ebenso ist der Einsatz von Grabkammern im Teilbereich der Parz. 97 vorstellbar. Die hier noch im Boden steckenden Fundamente der ehemaligen Hofstelle müssen zur Vorbereitung eines Grabfeldes ausgekoffert werden. Dabei ist der Einbau von Kammern im gleichen Arbeitsgang vorstellbar. Vorlage: 430/2007 Seite - 3 - Durch den Einsatz von Grabkammern reduziert sich die Ruhezeit von Sargbestattungen auf ca. 15 Jahre und damit auf die Hälfte der benötigten Grabstellen. Statt einem Bedarf von 258 werden 129 Grabstätten benötigt. Der dafür notwendige Flächenbedarf beträgt 516 m². Der Bereich hinter der Kirche kann allerdings nur dann mit Kammern ausgestattet werden, sofern die Verwesung der dort Beigesetzten vollständig erfolgt ist. Dieser Bereich kann jedoch auch ausschließlich für Urnenbeisetzungen genutzt werden. Hier bieten sich neben Urnen-Erdgräbern auch Kolumbarien (Urnenwände) zur Gestaltung hinter dem Kirchenschiff an. Zwar fehlt der Schophovener Bevölkerung bisher generell die Toleranz gegenüber Urnenbeisetzungen (4 Urnen auf dem gesamten Friedhof ), doch ist gerade in diesem Ort die Bevölkerungsstruktur in einem rasanten Wandel begriffen. IV. Kostenermittlungen Vergleicht man die Kosten bei Erweiterung des bestehenden Friedhofes und der Neuanlage eines Friedhofes am Wohngebiet Müllenark so zeigt sich folgendes Bild: Erweiterung des Friedhofes an der Kirche (ohne Grabkammern) 171.000 € „ (mit Grabkammern) 448.400 € (Anlage 1) Neuanlage bei Müllenark (Anlage 2) 226.000 € Durch eine weitere Nutzung des bestehenden Friedhofes kann – anders als in Lucherberg - eine Jahrzehnte lange Doppelbewirtschaftung und –unterhaltung von zwei Friedhöfen in einem Ort vermieden werden. V. Zeitplan Die Pierer Umsiedler im Baugebiet Müllenark haben den verständlichen Wunsch nach einer zeitnahen Umbettung ihrer Verstorben nach Schophoven. RWE Power beginnt im Herbst 2008 mit den Umbettungen vom Friedhof in Pier. Mit einer Umsetzung des vorliegenden Konzeptes bis zum Jahresende 2008 steht einer Umbettung der Pierer Verstorbenen nach Schophoven nichts mehr im Wege.