Daten
Kommune
Pulheim
Größe
4,5 MB
Datum
28.09.2010
Erstellt
29.09.10, 07:39
Aktualisiert
29.09.10, 07:39
Stichworte
Inhalt der Datei
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Bewerbungshinweise
für die Landesgartenschauen in den Jahren 2008 bis 2017
1. Präambel
ln
Nordrhein-Westfalen werden
seit 1984 erfolgreich
Landesgartenschauen
durchgeführt, Dadurch konnten nachweisbare Erfolge in der Freiflächensicherung
und -gestaltung erzielt werden. Vorrangiges Ziel von Gartenschauen war die
die Verbesserung der
und des sozialen Umfeldes für die Bürger, der
Beseitigung siedlungsstruktureller Defizite durch
Lebensqualität
Naherholungsangebote, der Möglichkeiten zu wohnungsnaher Freizeitgestaltung, der
ökologischen Qualität der Freiflächen einschließlich des Wasserschutzes sowie des
Stadtklimas
und die
Demonstration
der
Leistungsfähigkeit
des
nordrhein-
westfälischen Gartenbaus. Landesgartenschauen haben darüber hinaus zur
profilierung und nachhaltigen Stadtentwicklung in Zusammenwirken mit der
Bürgerschaft beigetragen. Eine intensive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat
die ldentifikation mit den heimischen Kommunen nachweislich gestärkt'
Diese erfolgreiche Strategie der Landesgartenschauen soll fortgesetzt werden. Dies
ist auch das Ergebnis eines workshops zur ,,Zukunft von Landesgartenschauen in
NR\A;', den die Landesregierung im Jahre 2004 unter Beteiligung vieler namhafter
Experten durchgeführt hat. Dieser workshop führte zu Vorschlägen für lnhalte,
Vorgehensweise und Grundsätzen
der Finanzierung von
Landesgartenschauen.
Empfohlen wurde, eine langfristige finanzielle Sicherung insbesondere durch
zeitliche Streckung des Durchführungsrhythmus auf 3 Jahre zu gewährleisien'
Vor diesem Hintergrund werden Landesgartenschauen in den Jahren 2008,
2CI11,
2014 und 2017 ausgeschrieben. Eine Verknüpfung mit ggf. zeitgleich stattfindenden
REGIONALEN (MBl. NRW. 2001 S. 900) ist möglich, aber nicht zwingend'
2.Ziele
Gartenschauen sind Experimentierräume für gestalterische Innovation, für lmpulse
zu Gartenkunst und Landschaftsarchitektur sowie für richtungweisende soziale und
umweltpädagogische Strategien,
die die Menschen sensibilisieren sollen
für
ökologische Zusammenhänge und ästhetische Qualitäten der Natur und damit fÜr die
bewußte Gestaltung, Erhaltung und Pflege der eigenen Lebensumwelt.
Landesgartenschauen sollen zur Verbesserung der Lebens- und Umweltqualität in
den Städten und Gemeinden unseres Landes beitragen und die Entwicklung des
mittelständischen Gartenbaus sowie des Freizeitgartenbaus fördern. Sie sollen nach
Möglichkeit in Konzepte der Struktur-, Kultur- und Landschaftsentwicklung auf
kommunaler oder regionaler Ebene integriert werden und dazu beitragen,
- die kulturelle Eigenentwicklung zu stärken,
- die Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige
wirtschaftliche Entwicklung für
Stadt und Region zu verbessern,
- die Eigeninitiativen von Städten, Gemeinden und Stadtteilen sowie der Bürgerinnen
und Bürger zur gärtnerischen Gestaltung des Wohnumfeldes zu unterstützen,
- dauerhafte Grün- und Freiflächen zu schaffen,
- die durch ihre geographischen, ökologischen und kulturgeschichtlichen
unverwechselbare Landschaften der Region zu Schützen und
Merkmale
behutsam
fortzuentwickeln,
-
historische Garten- und Parkanlagen zu rekonstruieren und neue herauszubilden
als Ausdruck von regionaler Garten- und
Landschaftsbaukunst
auch
im
Zusammenhang mit dem kultur- und naturhistorischen Erbe,
- die Sensibilisierung und Aktivierung der Bevölkerung durch beispielhafte Lösungen
in der Grün- und Landschaftsgestaltung, durch Ausstellungen, Lehrschauen und
sonstige Veranstaltungen zu gärtnerischen, naturverbundenen und ökologischen
Themen fördern,
- bürgerschaftliches Engagement in den Kommunen auszulösen und zu unterstützen.
Landesgartenschauen schaffen einen festen Zeitrahmen, um konkrete
städtebauliche oder grünplanerische Maßnahmen bürgernah präsentieren zu
können. Die Präsentation kann z.B.
im
Rahmen von Sonderveranstaltungen
kultureller oder gärtnerischer Art oder sonstiger neu zu schaffender Attraktionspunkte
erfolgen. Damit geben Landesgartenschauen auch wichtige lmpulse für private
lnvestitionen.
sind interdisziplinäre Veranstaltungen, an denen die
Berufsgruppen des Garten-, Landschafts- und Städtebaues mitwirken. Der
Landesgartenschauen
gärtnerische Berufsstand erhält durch sie die Möglichkeit, seine Beiträge und seine
Leistungsfähigkeit zur gestalterischen und ökologischen Verbesserung, zu kreativem
Grün sowie zum fachgerechten Umgang mit dem historischen Erbe darzustellen. Sie
sind darüber hinaus ein Beitrag zur Förderung des regionalen Mittelstandes.
Durch Gartenschauen können standortbezogene Probleme aufgegriffen werden.
Dies gilt insbesondere für kleinere und mittlere Städte und Gemeinden des
ländlichen Raumes.
Beispielhaft seien genannt:
lm Siedlungsbereich:
- Erstellung und Weiterentwicklung von vorbildlichen Grünanlagen und kleineren
Parks,
-
Erstellung und Umsetzung eines grünordnerischen Gesamtkonzepts
bei
Siedlungserweiterungen bzw. Stadtumbau aufgrund geänderten Wohnungsbedarfs,
- Grüngestaltung bei der Umnutzung von Brach- oder Konversionsflächen,
- Grüngestaltung in Gewerbegebieten,
- Renaturierung von Gewerbebrachen oder Deponieflächen,
- Schaffung von Spiel-, Sport- und Erholungsmöglichkeiten im Wohnumfeld,
- Vernetzung und Ausbau von Grünzügen,
- Begrünung von baulichen Anlagen (incl. Fassadenbegrünung,
Dachbegrünung,
Hofbegrünung) und deren Einbindung in die Umgebung,
-
Maßnahmen
der Grünplanung zur Verkehrsberuhigung und zur
attraktiven
Gestaltung von Fußwegen.
lm Außenbereich:
- Gestaltung von Ortsrändern, -zufahrten und -verbindungen,
- Maßnahmen zur Biotopvernetzung,
- u mweltverträg iche Entwickl
I
un
g von Fremdenverkeh rsan geboten,
- Gestaltung der Kulturlandschaft.
3. Träger von Landesgartenschauen
3.1
Träger einer Landesgartenschau sind Städte und Gemeinden im Lande NordrheinWestfalen.
3.2
Veranstalter sind gemeinsam
der Träger und die
Landesarbeitsgemeinschaft
Gartenbau und Landespflege Nordrhein-Westfalen, Köln (LAGL).
3.3
Die
Veranstalter bilden
für die
Vorbereitung
und Durchführung der
Landesgartenschau eine Bau- und Betriebsgesellschaft. Sie ist verantwortlich für die
Umsetzung der im Bewerbungsverfahren und im Wettbewerb formulierten Ziele und
lnhalte.
4. Voraussetzungen
4. 1
Allgemeine Vorgaben
Landesgartenschauen sind unter Beachtung der Ziele von Raumordnung und
Landesplanung in das beabsichtigte Stadtentwicklungskonzept einzubeziehen.
4.2 Anforderungen
- Sicherung und Entwicklung ökologisch wertvoller Landschaftsbestandteile
-
Städtebauliches und grünordnerisches Handlungskonzept
mit
realisierbarem
Zeitplan
- Sicherstellung der Finanzierung der Investitions-, Veranstaltungs- und Folgekosten
im Rahmen der kommunalen Haushaltsplanung des Trägers
-
Planungsrechtliche Sicherung
des künftigen Landesgartenschaugeländes als
öffentliche Grünfläche
- Anbindung an das ÖptlV -, Radwege - und Straßennetz
- Tragfäh iges u nd fi nanzierba res Nach n utzu ngskonzept
4.3 Ausschreibung
4.3.1 Planung
Für Landesgartenschauen ist ein offener ldeen- und Planungswettbewerb
des
Trägers in Abstimmung mit den künftigen Veranstaltern auszuschreiben. Zugelassen
sind nur
Landschaftsarchitekten
oder Arbeitsgemeinschaften,
in
denen
der
Landschaftsarch itekt federfü hrend ist.
4.3.2 Realisierung
Landesgartenschauen
sind auch Demonstrations- und Leistungsschauen
des
nordrhein-westfälischen Gartenbaus. Es sollten weitestgehgnd typische Materialien
der Region verwendet werden, auf nordrhein-westfälische Herkünfte bei Saatgut-,
Pflanzen- und Gehölzlieferungen sowie Dienstleistungen aus der Region sollte
vorrangig zurückgegriffen werden. Das typische Erscheinungsbild der Region soll
hervorgehoben werden.
5. Bewerbung und Vergabe
5.1 Bewerbung
Städte oder Gemeinden (Bewerber) übersenden ihre Bewerbung an das Ministerium
für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes
Nord rhein-Westfalen, 401 90 Düsseldorf.
Die Bewerbungen für die Durchführung der Landesgartenschau 2008 sind bis zum
1.3.2000, für die Landesgartenschauen 2011 und
2Aß bis zum 1.3.2007 und für die
Landesgartenschau 2017 bis zum 1 .2.2011 einzureichen.
Es wird empfohlen, bei der Erstellung der Bewerbung die Landesarbeitsgemeinschaft
Gartenbau und Landespflege Nordrhein-Westfalen, Köln, zu beteiligen.
5.2 Vergabe
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
setzt im Benehmen mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr eine
Bewertungskommission ein,
die die vorliegenden Bewerbungen prüft und
eine
Auswahlempfehlung erarbeitet. Die Entscheidung über die abschließende Auswahl
des für die Durchführung vorgesehenen Standortes trifft das Ministerium für Umwelt
und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Benehmen mit dem
Ministerium für Bauen und Verkehr.
Der Bewertungskommission sollen neben Vertreterinnen oder Vertretern des
Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
des Ministeriums für Bauen und Verkehr sowie der Landesarbeitsgemeinschaft
Gartenbau- und Landespflege (LAGL) je eine Vertreterin oder ein Vertreter
- des Städte- und Gemeindebundes NRW oder des Städtetages NRW
- der Tourismusagentur NRW
- des Landesbüros der Naturschutzverbände (LNU)
- der \Mssenschaft (Landschaftspflege i städtebau / stadtplanung)
- der Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände der Kleingärtner
- der Gartenamtsleiterkonferenz NRW (GALK)
angehören.
6. Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen sollen qualifizierte lnformationen über die Ziele i.S' der
Nummer 2 und die Erfüllung der Voraussetzungen i.S. der Nummer 4 bieten.
Folgende Unterlagen sind vom Bewerber einzureichen:
6.1
Definition der Ziele, die mit der Landesgartenschau erreicht werden sollen und
Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele'
6.2
Darstellung der örtlichen Gegebenheiten und der regionalen Bezüge unter
Beachtung der Zielsetzungen der Nummer 2 (u.a. Daten über Bevölkerung,
Wrtschaft, Infrastruktur); Stadtentwicklungskonzept-
6.3
Lageplan des Geländes mit Erläuterungen über die Grundvorstellung zur
Gestaltung (übersichtspläne, regionales standortspezifisches Leitthema), die
vorhandene bzw. geplante lnfrastruktur, die planungsrechtliche Absicherung
und die Eigentumsverhältnisse.
6.4
Beschluss des Stadtrates bzw. Gemeinderates
zur
Durchführung der
Landesgartenschau.
6.5
Eckpunkte für ein Marketingkonzept'
6.6
Konzeptentwurf für die Folgenutzung mit Angaben zur Finanzierung'
6.7
Konzept der Einbindung der Bürgerinnen und Bürger und ihrer Organisationen
in die Vorbereitung und Durchführung der Gartenschau'
6.8 Eckpunkte zu
geplanten inhaltlichen Schwerpunkten
von
Sonderveranstaltungen und Sonderprogramme gärtnerischer, kultureller und
sPortlicher Art.
6.9
Kosten-, Finanzierungs- und Zeitpläne
- für die Landesgartenschau - Projektplan "lnvestitionen" bzw. Projektplan
"Durchführung" (siehe Nrn. 7 -2'1 und 7 .2'2)
- für die Umsetzung des städtebaulichen Handlungskonzepts und
- für sonstige Maßnahmen.
6.10
Stellungnahme der Aufsichtsbehörde über die finanzielle Leistungsfähigkeit
des Trägers.
7. Finanzierung
Städte oder Gemeinden, die den Auftrag zur Durchführung einer Landesgartenschau
erhalten, haben als verantwortliche Träger die Gesamtfinanzierung sicherzustellen.
7. 1 H
aushaltswi rtschaft liche Vora ussetzu n gen
Um die Durchführung von Landesgartenschauen können sich nur
Kommunen
bewerben, deren haushaltswirtschaftliche Lage es erlaubt. Dies gilt in der Regel für
alle Kommunen mit einem ausgeglichenen Haushalt. Dies kann auch für Kommunen
mit einem genehmigten Haushaltssicherungskonzept (HSK) gelten, sofern sich die
Maßnahmen
im
Zusammenhang
mit der Konzeption und
Durchführung einer
Landesgartenschau nicht negativ auf die Genehmigungsfähigkeit des HSK auswirken
und insbesondere den Zeitraum für den Haushaltsausgleich nicht verlängern.
Grundsätzlich ausgeschlossen von der Bewerbung für künftige
Landesgartenschauen sind Gemeinden, die sich nach $ 82 GO in der vorläufigen
Haushaltswirtschaft befi nden.
7.2 Landesförderung
Das Land fordert Maßnahmen für die Landesgartenschau, die über bestehende
Förderprogramme realisiert werden sollen, prioritär. Die investiven Maßnahmen, die
nicht im Rahmen bestehender Förderprogramme realisiert werden können, werden
im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gefordert.
7.3 Projektplan
Für die Durchführung der
Landesgartenschau
ist zusätzlich zu der nach
kommunalem Haushaltsrecht vorgeschriebenen Veranschlagung der Einnahmen und
Ausgaben
ein
Projektplan aufzustellen,
der in die Teile "lnvestitionen"
und
"Durchführung" zu gliedern ist. ln diesem sind alle Kosten der Landesgartenschau
darzustellen und deren Finanzierung aufzuzeigen.
7.3.1 Projektplan "lnvestitionen"
In diesem Teil des Projektplans sind alle investiven Maßnahmen, die in einem
direkten Zusammenhang mit der Landesgartenschau stehen, und deren
.
Finanzierung zu erfassen.
lnvestitionsmaßnahmen, für die Zuwendungen gewährt werden, sind einschließlich
ihrer Gesamtfinanzierung in diesem Teil gesondert darzustellen.
7
-
.3.2 Projektplan "Durchführung"
In diesem Teil des Projektplanes sind
- die konsumtiven bzw. temporären Maßnahmen,
- die Personal- und Sachkosten,
- Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen stehen,
- Ausgaben für Pflege und Unterhaltung des Geländes während der Gartenschau
und deren Finanzierung zu erfassen.
7.4 Sonstiges
Dem Träger wird freigestellt, das Gelände der Landesgartenschau zur Erzielung von
bewirtschaften. Die damit zusammenhängenden Einnahmen und
Ausgaben (2.8. Einzäunung, Kassen etc.) sind ebenfalls im Teil "Durchführung" des
Einnahmen
zu
Projektplans nachzuweisen.