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Beschlussvorlage (Antrag zur Entfernung eines Pflanzbeetes im Mutzenrather Weg hier: Schreiben einer Bürgerin vom 27.07.2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
26.10.2010
Erstellt
13.09.10, 19:22
Aktualisiert
25.10.10, 18:50
Beschlussvorlage (Antrag zur Entfernung eines Pflanzbeetes im Mutzenrather Weg
hier: Schreiben einer Bürgerin vom 27.07.2010) Beschlussvorlage (Antrag zur Entfernung eines Pflanzbeetes im Mutzenrather Weg
hier: Schreiben einer Bürgerin vom 27.07.2010)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr Haupt- und Finanzausschuss IV/66-12-13-9694 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 15.09.2010 X 26.10.2010 X Herr Müller (Verfasser/in) 376/2010 nö. S. TOP 8 30.08.2010 (Datum) BETREFF: Antrag zur Entfernung eines Pflanzbeetes im Mutzenrather Weg hier: Schreiben einer Bürgerin vom 27.07.2010 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Bürger HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1.) Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, den Bürgerantrag, das Pflanzbeet im Mutzenrather Weg zu entfernen, abzulehnen. 2.) Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt die Ablehnung. -1- ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben vom 27.07.2010 stellt eine Anliegerin des Mutzenrather Weges den Antrag, das vor ihrem Haus befindliche Pflanzbeet zu entfernen (s. Anlage 1). Begründet wird dies mit dem gesundheitlichen Zustand des Ehemanns, welcher auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Nach Angabe der Antragstellerin setzen sich, sobald der Ehemann längere Zeit in Nähe des Pflanzbeetes sitzt, Insekten auf seinen Körper. Zudem sei das Beet verwildert. Grundsätzlich besteht für die Anlieger die Möglichkeit eine Patenschaft über Pflanzbeete zu übernehmen. Von dieser Möglichkeit wird in Pulheim zunehmend Gebrauch gemacht. Die Anlieger können sich die Pflanzbeete dann unter Anleitung des Bauhofs nach eigenen Vorstellungen anlegen und pflegen. Der Nachbar der Antragstellerin hatte im Jahr 2001 eine solche Patenschaft über das Beet vor dem Haus der Antragstellerin und das Nachbarpflanzbeet übernommen. Offenbar wird die Pflege vor dem Haus der Antragstellerin inzwischen aber nicht mehr durchgeführt. Folglich ist das Beet wieder vom Bauhof zu pflegen. Ob die von der Antragstellerin erwähnten Insekten nun aus dem besagten verwilderten Pflanzbeet oder aus dem durch Patenschaft gepflegten Nachbarpflanzbeet stammen, ist nicht nachvollziehbar, eine Überprüfung ist kaum möglich. Bei einer Entfernung des verwilderten Pflanzbeetes ist keinesfalls sichergestellt, dass das Problem durch anfliegende Insekten gelöst ist. Die Entfernung des Pflanzbeetes würde geschätzte Nettokosten von rund 1000,- Euro verursachen. -2-