Daten
Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
26.10.2010
Erstellt
13.09.10, 19:22
Aktualisiert
25.10.10, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
Haupt- und Finanzausschuss
IV/66-12-13-9694
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
15.09.2010
X
26.10.2010
X
Herr Müller
(Verfasser/in)
376/2010
nö. S. TOP
8
30.08.2010
(Datum)
BETREFF:
Antrag zur Entfernung eines Pflanzbeetes im Mutzenrather Weg
hier: Schreiben einer Bürgerin vom 27.07.2010
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Bürger
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1.) Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, den Bürgerantrag, das Pflanzbeet im Mutzenrather Weg zu entfernen, abzulehnen.
2.) Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt die Ablehnung.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Mit Schreiben vom 27.07.2010 stellt eine Anliegerin des Mutzenrather Weges den Antrag, das vor
ihrem Haus befindliche Pflanzbeet zu entfernen (s. Anlage 1). Begründet wird dies mit dem gesundheitlichen Zustand des Ehemanns, welcher auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Nach Angabe
der Antragstellerin setzen sich, sobald der Ehemann längere Zeit in Nähe des Pflanzbeetes sitzt,
Insekten auf seinen Körper. Zudem sei das Beet verwildert.
Grundsätzlich besteht für die Anlieger die Möglichkeit eine Patenschaft über Pflanzbeete zu übernehmen. Von dieser Möglichkeit wird in Pulheim zunehmend Gebrauch gemacht. Die Anlieger
können sich die Pflanzbeete dann unter Anleitung des Bauhofs nach eigenen Vorstellungen anlegen und pflegen.
Der Nachbar der Antragstellerin hatte im Jahr 2001 eine solche Patenschaft über das Beet vor
dem Haus der Antragstellerin und das Nachbarpflanzbeet übernommen. Offenbar wird die Pflege
vor dem Haus der Antragstellerin inzwischen aber nicht mehr durchgeführt. Folglich ist das Beet
wieder vom Bauhof zu pflegen.
Ob die von der Antragstellerin erwähnten Insekten nun aus dem besagten verwilderten Pflanzbeet
oder aus dem durch Patenschaft gepflegten Nachbarpflanzbeet stammen, ist nicht nachvollziehbar, eine Überprüfung ist kaum möglich. Bei einer Entfernung des verwilderten Pflanzbeetes ist
keinesfalls sichergestellt, dass das Problem durch anfliegende Insekten gelöst ist.
Die Entfernung des Pflanzbeetes würde geschätzte Nettokosten von rund 1000,- Euro verursachen.
-2-