Daten
Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
26.10.2010
Erstellt
13.09.10, 19:22
Aktualisiert
25.10.10, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
Haupt- und Finanzausschuss
IV / 66
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
15.09.2010
X
26.10.2010
X
Herr Rademann
(Verfasser/in)
357/2010
nö. S. TOP
25.08.2010
(Datum)
BETREFF:
Beschwerde und Anregung gem. § 24 GO NRW des Herrn Kolbe
hier: Rückstauproblematik in der Ford- und Westaufbausiedlung
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Herr Gerhard Kolbe
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr: 2010
Jahr: 2011
Jahr: 2012
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der TVA beschließt die Beschwerde abzulehnen, da hier nicht die behauptet unzureichende Kanalisation der ursächliche Grund für Rückstauschäden ist sondern der mangelhafte oder fehlerhafte Schutz der Grundstücksentwässerung vor
Rückstau.
2. Der HFA lehnt die Beschwerde ab und erklärt die Angelegenheit für erledigt.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Mit Schreiben vom 20.08.2010 erhob Herr Kolbe Beschwerde gegen das Antwortschreiben des Tiefbauamtes vom
14.07.2010 (Anlage 2) und beantragte, dass die Verwaltung sich „kurzfristig und ernsthaft“ mit dem Thema Starkregen
befasst. (Anlage 1).
Aufgrund des Regenereignisses vom 03.07.2010 standen die Keller zahlreicher Bürger und Bürgerinnen voll Wasser.
Dies wird von der Stadtverwaltung ausdrücklich bedauert. Nach dem Kenntnisstand der Verwaltung war allerdings der
hier in Frage stehender Bereich nicht von Überflutung betroffen, so dass hier der Sachverhalt wiederum auf Schäden
durch Rückstau aus dem Kanalnetz hindeutet. Gegen diesen haben sich die Grundstückseigentümer bekanntlich selbst
zu schützen. Zusätzlich wurden Bürgerinnen und Bürger der Ford- und der Westaufbausiedlung mit einem Schreiben und
einer Informationsbroschüre informiert.
Das Thema Starkregen, Kanalrückstau und zahlreiche Erläuterungen zur Problematik und zur Dimensionierung der öffentlichen Kanalisation wurden bereits in der früheren Sitzungen des TVA zuletzt am 21.08.2008 (116/2008) ausführlich
behandelt.
Eine neue Sachlage hat sich seither nicht ergeben. Die Problematik des in die Keller eindringenden Wassers beim Rückstau im Kanalnetz ist dieselbe wie schon bei den Starkregenereignissen der vergangenen Jahre. Der mangelhafte oder
fehlerhafte Schutz der Grundstücksentwässerung vor Rückstau ist der Grund.
Bei dem Niederschlag vom 03.07.2010 handelt es sich zudem um ein Starkregenereignis. Innerhalb von 1 Stunde sind
ca. 41,4 mm Regen gefallen (Quelle: www.pulheimwetter.de), stärkster Niederschlag an dieser Station seit Messungsbeginn 1998). Statistisch entspricht dieser Niederschlag einer Wiederkehrhäufigkeit von mehr als 50 Jahren. Für derart
starke Regen ist sowohl die Kanalisation als auch das Rückhaltebecken nicht bemessen und diese Anlagen müssen
nach Norm für derart starke Regen auch nicht bemessen sein.
-2-