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Beschlussvorlage (Beschwerde und Anregung gem. § 24 GO NRW des Herrn Kolbe hier: Rückstauproblematik in der Ford- und Westaufbausiedlung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
26.10.2010
Erstellt
13.09.10, 19:22
Aktualisiert
25.10.10, 18:50
Beschlussvorlage (Beschwerde und Anregung gem. § 24 GO NRW des Herrn Kolbe
hier: Rückstauproblematik in der Ford- und Westaufbausiedlung) Beschlussvorlage (Beschwerde und Anregung gem. § 24 GO NRW des Herrn Kolbe
hier: Rückstauproblematik in der Ford- und Westaufbausiedlung)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr Haupt- und Finanzausschuss IV / 66 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 15.09.2010 X 26.10.2010 X Herr Rademann (Verfasser/in) 357/2010 nö. S. TOP 25.08.2010 (Datum) BETREFF: Beschwerde und Anregung gem. § 24 GO NRW des Herrn Kolbe hier: Rückstauproblematik in der Ford- und Westaufbausiedlung VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Herr Gerhard Kolbe HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2010 Jahr: 2011 Jahr: 2012 Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der TVA beschließt die Beschwerde abzulehnen, da hier nicht die behauptet unzureichende Kanalisation der ursächliche Grund für Rückstauschäden ist sondern der mangelhafte oder fehlerhafte Schutz der Grundstücksentwässerung vor Rückstau. 2. Der HFA lehnt die Beschwerde ab und erklärt die Angelegenheit für erledigt. -1- ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben vom 20.08.2010 erhob Herr Kolbe Beschwerde gegen das Antwortschreiben des Tiefbauamtes vom 14.07.2010 (Anlage 2) und beantragte, dass die Verwaltung sich „kurzfristig und ernsthaft“ mit dem Thema Starkregen befasst. (Anlage 1). Aufgrund des Regenereignisses vom 03.07.2010 standen die Keller zahlreicher Bürger und Bürgerinnen voll Wasser. Dies wird von der Stadtverwaltung ausdrücklich bedauert. Nach dem Kenntnisstand der Verwaltung war allerdings der hier in Frage stehender Bereich nicht von Überflutung betroffen, so dass hier der Sachverhalt wiederum auf Schäden durch Rückstau aus dem Kanalnetz hindeutet. Gegen diesen haben sich die Grundstückseigentümer bekanntlich selbst zu schützen. Zusätzlich wurden Bürgerinnen und Bürger der Ford- und der Westaufbausiedlung mit einem Schreiben und einer Informationsbroschüre informiert. Das Thema Starkregen, Kanalrückstau und zahlreiche Erläuterungen zur Problematik und zur Dimensionierung der öffentlichen Kanalisation wurden bereits in der früheren Sitzungen des TVA zuletzt am 21.08.2008 (116/2008) ausführlich behandelt. Eine neue Sachlage hat sich seither nicht ergeben. Die Problematik des in die Keller eindringenden Wassers beim Rückstau im Kanalnetz ist dieselbe wie schon bei den Starkregenereignissen der vergangenen Jahre. Der mangelhafte oder fehlerhafte Schutz der Grundstücksentwässerung vor Rückstau ist der Grund. Bei dem Niederschlag vom 03.07.2010 handelt es sich zudem um ein Starkregenereignis. Innerhalb von 1 Stunde sind ca. 41,4 mm Regen gefallen (Quelle: www.pulheimwetter.de), stärkster Niederschlag an dieser Station seit Messungsbeginn 1998). Statistisch entspricht dieser Niederschlag einer Wiederkehrhäufigkeit von mehr als 50 Jahren. Für derart starke Regen ist sowohl die Kanalisation als auch das Rückhaltebecken nicht bemessen und diese Anlagen müssen nach Norm für derart starke Regen auch nicht bemessen sein. -2-