Daten
Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
26.10.2010
Erstellt
13.09.10, 19:22
Aktualisiert
25.10.10, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
Haupt- und Finanzausschuss
IV / 66
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
15.09.2010
X
26.10.2010
X
Herr Rademann
(Verfasser/in)
356/2010
nö. S. TOP
25.08.2010
(Datum)
BETREFF:
Beschwerde und Anregung gem. § 24 GO NRW
hier: Maßnahmen zur Sanierung des Kanalnetzes
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Herr Gerd Herrmann
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr: 2010
Jahr: 2011
Jahr: 2012
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der TVA beschließt die Beschwerde abzulehnen, da die Kanalisation der Stadt Pulheim in der hydraulischen Leistung
den Vorgaben einschlägiger Normen entspricht oder entsprechend den finanziellen Möglichkeiten zeitnah saniert wird.
2. Der HFA lehnt die Beschwerde ab und erklärt die Angelegenheit für erledigt.
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
Mit Schreiben vom 19.08.2010 reichte Herr Herrmann eine Beschwerde gegen die nicht ausreichend dimensionierte
Kanalisation der Stadt Pulheim ein und beantragte die zügige Durchführung von Sanierungsmaßnahmen (Anlage).
Aufgrund des Regenereignisses vom 03.07.2010 standen die Keller zahlreicher Bürger und Bürgerinnen voll Wasser.
Dies wird von der Stadtverwaltung ausdrücklich bedauert. Nach dem Kenntnisstand der Verwaltung war allerdings der
Bereich An der Kriegershecke nicht überflutet. Auch der von Herrn Herrmann geschilderte Sachverhalt deutet auf einen
Schaden durch Rückstau aus dem Kanalnetz hin, gegen den sich die Grundstückseigentümer selbst schützen müssen.
Das Thema Kanalrückstau und zahlreiche Erläuterungen zur Problematik und zur Dimensionierung der öffentlichen Kanalisation wurden bereits in früheren Sitzungen des TVA behandelt.
Das Entwässerungsgebiet im Bereich An der Kriegershecke zählt zu den sogenannten „roten Straßen“. Hier darf aufgrund der hydraulischen Probleme nicht mehr ohne Auflagen (Regenwasserrückhaltung) gebaut werden. Es handelt sich
um ein unechtes Trennsystem, da die getrennt abgeführten Regen- und Schmutzwässer letztendlich gemeinsam in ein
Mischwassernetz einleiten. Zwei große Maßnahme bilden die Voraussetzung zur Sanierung dieses Netzes. Als Erstes
soll mit dem Bau eines Regenklärbeckens auf dem Gelände des jetzigen Regenrückhaltebeckens Adolf-von-MenzelStraße voraussichtlich Mitte nächsten Jahres begonnen werden. Des Weiteren muss ein neuer Sammler vom Schulzentrum (Buschweg) bis zum Anschluss an der Albrecht-Dürer-Straße gebaut werden, der das Niederschlagswasser zum
vorhandenen Trennsystem im Einzugsbereich des Regenbeckens an der Adolf-von-Menzel-Straße transportiert.
Diese Maßnahmen schaffen eine grundlegende Voraussetzung zur Entlastung des Trennsystems im Bereich An der
Kriegershecke und hängen unmittelbar mit der Sanierung des Netzes im Bereich der Ford- und Westaufbausiedlung
zusammen, da hier als Sanierungsmaßnahme die Entkopplung des Regenwassers vom Mischwassernetz vorgesehen
ist. Dies Maßnahme hat gleichzeitig zwei positive Auswirkungen. Zum Einen wird weniger Regenwasser im Mischwassernetz transportiert, zum Anderen wird das hier in Rede stehende Trennsystem durch den Bau zusätzlicher Rückhaltung entlastet.
Dies bringt eine deutliche Entlastung für Bemessungsregen auf die die Kanalisation ausgelegt ist. Bei Starkregen dürfte
die Entlastung jedoch marginal sein.
Bei dem Niederschlag vom 03.07.2010 handelt es sich um ein Starkregenereignis. Innerhalb von 1 Stunde sind ca. 41,4
mm Regen gefallen (Quelle: www.pulheimwetter.de), stärkster Niederschlag an dieser Station seit Messungsbeginn
1998). Statistisch entspricht dieser Niederschlag einer Wiederkehrhäufigkeit von mehr als 50 Jahren. Für derart starke
Regen ist sowohl die Kanalisation als auch das Rückhaltebecken nicht bemessen und diese Anlagen müssen nach Norm
für derart starke Regen auch nicht bemessen sein.
-2-