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Beschlussvorlage (Beschwerde und Anregung gem. § 24 GO NRW hier. "Unzureichende Kanalisation")

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
26.10.2010
Erstellt
13.09.10, 19:22
Aktualisiert
25.10.10, 18:50
Beschlussvorlage (Beschwerde und Anregung gem. § 24 GO NRW
hier. "Unzureichende Kanalisation") Beschlussvorlage (Beschwerde und Anregung gem. § 24 GO NRW
hier. "Unzureichende Kanalisation")

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr Haupt- und Finanzausschuss IV / 66 (Amt/Aktenzeichen) Termin 15.09.2010 26.10.2010 ö. S. X X Herr Rademann (Verfasser/in) 355/2010 nö. S. TOP 25.08.2010 (Datum) BETREFF: Beschwerde und Anregung gem. § 24 GO NRW hier. "Unzureichende Kanalisation" VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Dr. Burkhard R. Knipping HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2010 Jahr: 2011 Jahr: 2012 Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der TVA beschließt die Beschwerde abzulehnen, da die Kanalisation der Stadt Pulheim in der hydraulischen Leistung den Vorgaben einschlägiger Normen entspricht oder bei Bedarf entsprechend den finanziellen Möglichkeiten zeitnah saniert wird. Die Finanzierung der angeregten Maßnahmen wird ebenso abgelehnt, da der Rückstauschutz grundsätzlich dem Grundstückseigentümer obliegt. 2. Der HFA lehnt die Beschwerde ab und erklärt die Angelegenheit für erledigt. -1- ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben vom 19.08.2010 reichten Eheleute Birgit und Dr. Burkhard R. Knipping eine Beschwerde gegen die „unzureichende Kanalisation“ der Stadt Pulheim ein und beantragen gleichzeitig Maßnahmen zur Reduktion des abzuführenden Regenwassers (Anlage). Aufgrund des Regenereignisses vom 03.07.2010 standen die Keller zahlreicher Bürger und Bürgerinnen voll Wasser. Dies wird von der Stadtverwaltung ausdrücklich bedauert. Nach dem Kenntnisstand der Verwaltung war allerdings der Bereich Am Angelsdorn nicht überflutet und auch der von Eheleuten Knipping geschilderte Sachverhalt deutet auf einen Schaden durch Rückstau aus dem Kanalnetz hin, gegen den sich die Grundstückseigentümer selbst schützen müssen. Das Thema Kanalrückstau und zahlreiche Erläuterungen zur Problematik und zur Dimensionierung der öffentlichen Kanalisation wurden bereits in früheren Sitzungen des TVA behandelt. Das Entwässerungsgebiet im Bereich Am Angelsdorn zählt zu den sogenannten „roten Straßen“. Hier darf aufgrund der hydraulischen Probleme nicht mehr ohne Auflagen (Regenwasserrückhaltung) gebaut werden. Es handelt sich um ein unechtes Trennsystem, da die getrennt abgeführten Regen- und Schmutzwässer letztendlich gemeinsam in ein Mischwassernetz einleiten. Zwei große Maßnahmen bilden die Voraussetzung zur Sanierung des Netzes im Bereich Am Angelsdorn. Als Erstes soll mit dem Bau eines Regenklärbeckens auf dem Gelände des jetzigen Regenrückhaltebeckens Adolf-von-Menzel-Straße voraussichtlich Mitte nächsten Jahres begonnen werden. Des Weiteren muss ein neuer Sammler vom Schulzentrum (Buschweg) bis zum Anschluss an der Albrecht-Dürer-Straße gebaut werden, der das Niederschlagswasser zum vorhandenen Trennsystem im Einzugsbereich des Regenbeckens an der Adolf-von-Menzel-Straße transportiert. Diese Maßnahmen schaffen eine grundlegende Voraussetzung zur Entlastung des Trennsystems im Bereich Am Angelsdorn und hängen unmittelbar mit der Sanierung des Netzes im Bereich der Ford- und Westaufbausiedlung zusammen, da hier als Sanierungsmaßnahme die Entkopplung des Regenwassers vom Mischwassernetz vorgesehen ist. Diese Maßnahme hat gleichzeitig zwei positive Auswirkungen. Zum Einen wird weniger Regenwasser im Mischwassernetz transportiert, zum Anderen wird das hier in Rede stehende Trennsystem durch den Bau zusätzlicher Rückhaltung entlastet. Dies bringt eine deutliche Entlastung für Bemessungsregen auf die die Kanalisation ausgelegt ist. Bei Starkregen dürfte die Entlastung jedoch marginal sein. Bei dem Niederschlag vom 03.07.2010 handelt es sich zudem um ein Starkregenereignis. Innerhalb von 1 Stunde sind ca. 41,4 mm Regen gefallen (Quelle: www.pulheimwetter.de), stärkster Niederschlag an dieser Station seit Messungsbeginn 1998). Statistisch entspricht dieser Niederschlag einer Wiederkehrhäufigkeit von mehr als 50 Jahren. Für derart starke Regen ist sowohl die Kanalisation als auch das Rückhaltebecken nicht bemessen und diese Anlagen müssen nach Norm für derart starke Regen auch nicht bemessen sein. In Bereichen „roter Straßen“ stimmt die Verwaltung Anträgen auf Abkopplung von versiegelten Flächen vom Kanal grundsätzlich zu, wenn die Entkopplungsmaßnahmen zur Behebung des Rückstauproblems führen (Parallele zur Fordsiedlung). Die Einzelheiten wären aber hier noch mit der Verwaltung abzustimmen, da in dem Schreiben nicht alle Details der Maßnahmen erläutert werden. Eine finanzielle Unterstützung seitens der Stadt Pulheim scheidet aus, da der Schutz vor Rückstau grundsätzlich Angelegenheit des Grundstückseigentümers ist. Auch eine Gebührenreduzierung ist für solche Fälle in der Gebührensatzung nicht vorgesehen, da es bei Gebührenerhebung auf die tatsächliche Nutzung ankommt, die hier offensichtlich gegeben ist. -2-