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Beschlussvorlage (Umstrukturierung der Baumbeete Auf dem Driesch 13)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
20.10.10, 07:17
Aktualisiert
27.10.10, 18:41
Beschlussvorlage (Umstrukturierung der Baumbeete Auf dem Driesch 13) Beschlussvorlage (Umstrukturierung der Baumbeete Auf dem Driesch 13)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/003 (Amt/Aktenzeichen) Termin 27.10.2010 ö. S. X Frau Biehl (Verfasser/in) 453/2010 nö. S. TOP 13.10.2010 (Datum) BETREFF: Umstrukturierung der Baumbeete Auf dem Driesch 13 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 1.700,00 € davon: 1.700,00 € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € X ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss stimmt der in den Erläuterungen dargestellten Umstrukturierung des Ginkgobaumbestandes Auf dem Driesch 13 in Pulheim zu. Die Maßnahme soll im Herbst/Winter 2010/2011 durchgeführt werden. -1- ERLÄUTERUNGEN: Die Inhaber der in dem genannten Bereich angrenzenden Ladenlokale, Anwohner und Passanten haben sich in den Herbst- und Wintermonaten der vergangenen Jahren massiv bei der Verwaltung über den stark verschmutzten Bürgersteig vor dem Geschäftshaus Auf dem Driesch 13 beschwert. Die Verschmutzung rührt von den Früchten der dort stehenden drei Ginkgobäumen her. Die zertretenen und zudem übel riechenden Früchte würden von den Kunden in die Ladenlokale getragen und auch dort Unannehmlichkeiten verursachen. Außerdem stellen die Früchte - vor allem auch bei Regenwetter – eine Rutschgefahr und somit eine Unfallquelle dar. Die Berechtigung der Beschwerde einschließlich der damit verbundenen Begleiterscheinungen konnte durch Verwaltungsmitarbeiter bestätigt und nachvollzogen werden. Als Kompromiss wurden zunächst seitens des Bauhofes zusätzliche Reinigungstermine eingelegt, womit auf Dauer aber keine Lösung des Problems erreicht wird. Die Pflanzung der drei betroffenen Ginkgobäume erfolgte seinerzeit im Rahmen der Anlage der L 183 durch den Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßen NRW. Zwischenzeitlich ist die Verkehrssicherungspflicht für diese Straßenbäume und die Pflege der Pflanzbeete auf die Stadtverwaltung übergegangen. Diese Baumart wurde seinerzeit vermutlich deshalb als Straßenbegleitpflanzung ausgewählt, da sie aufgrund ihrer Art für das Stadtklima und wegen ihrer schmalwüchsigen Form im Gehwegbereich für besonders geeignet erschien. Nicht vorhersehbar war, dass es sich dabei um weibliche Gehölze handelte, die im Laufe der Jahre Früchte ausbildeten. Der Fruchtbesatz in den vergangenen zwei Jahren war beträchtlich und dürfte sich mit zunehmendem Wachstum der Bäume noch erhöhen. Die drei Ginkgobäume sind nicht durch die städtische Baumsatzung geschützt. Um den Beschwerden von Gewerbetreibenden und aus der Bürgerschaft abzuhelfen und künftige Belästigungen durch die Ginkgofrüchte zu vermeiden hält die Verwaltung es für gerechtfertigt, die drei Bäume zu entfernen und durch schmalkronige und langsam wachsende Acer platanoides (Spitzahorn) zu ersetzen. Für die Ersatzpflanzung und die damit verbundenen Arbeiten würden Kosten in Höhe von ca. 1.700 € entstehen. Haushaltsmittel stehen auf den Konten 10000.579100 und 10000.5810000 (intern) zur Verfügung. Bei entsprechender Beschlussfassung wird von der Verwaltung vorgeschlagen, mit der Fällung der Bäume in Kürze zu beginnen, um dem Herabfallen der Früchte in diesem Herbst vorzubeugen. Die Ersatzpflanzung würde in der laufenden Pflanzperiode erfolgen. Vor den Geschäftshäusern Auf dem Driesch 15 – 17 stehen im Bürgersteigbereich vier weitere Ginkgos. Diese Bäume stehen auf Privatgrundstücken und sind wesentlich kleiner als die zuvor beschriebenen. Bei diesen Bäumen ist zur Zeit nicht erkennbar, ob es sich ebenfalls um weibliche Gehölze handeln könnte. Diese vier Bäume sollten von der vorgesehenen Umstrukturierung vorerst unberührt bleiben. Nach Auskunft eines Baumschulfachbetriebes ist die geschlechtliche Zuordnung insbesondere bei Ginkgobäumen äußerst schwierig, so dass bei Lieferung keine Garantie für männliche Bäume übernommen wird. -2-