Daten
Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
20.10.10, 07:17
Aktualisiert
27.10.10, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/003
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
27.10.2010
ö. S.
X
Frau Biehl
(Verfasser/in)
453/2010
nö. S. TOP
13.10.2010
(Datum)
BETREFF:
Umstrukturierung der Baumbeete Auf dem Driesch 13
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
ja
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
nein
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
1.700,00 €
davon:
1.700,00 €
- im Haushalt des laufenden Jahres:
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
€
€
€
X
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss stimmt der in den Erläuterungen dargestellten Umstrukturierung des Ginkgobaumbestandes Auf dem Driesch 13 in Pulheim zu.
Die Maßnahme soll im Herbst/Winter 2010/2011 durchgeführt werden.
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ERLÄUTERUNGEN:
Die Inhaber der in dem genannten Bereich angrenzenden Ladenlokale, Anwohner und Passanten
haben sich in den Herbst- und Wintermonaten der vergangenen Jahren massiv bei der Verwaltung
über den stark verschmutzten Bürgersteig vor dem Geschäftshaus Auf dem Driesch 13 beschwert.
Die Verschmutzung rührt von den Früchten der dort stehenden drei Ginkgobäumen her. Die zertretenen und zudem übel riechenden Früchte würden von den Kunden in die Ladenlokale getragen
und auch dort Unannehmlichkeiten verursachen. Außerdem stellen die Früchte - vor allem auch
bei Regenwetter – eine Rutschgefahr und somit eine Unfallquelle dar.
Die Berechtigung der Beschwerde einschließlich der damit verbundenen Begleiterscheinungen
konnte durch Verwaltungsmitarbeiter bestätigt und nachvollzogen werden.
Als Kompromiss wurden zunächst seitens des Bauhofes zusätzliche Reinigungstermine eingelegt,
womit auf Dauer aber keine Lösung des Problems erreicht wird.
Die Pflanzung der drei betroffenen Ginkgobäume erfolgte seinerzeit im Rahmen der Anlage der L
183 durch den Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßen NRW. Zwischenzeitlich ist die Verkehrssicherungspflicht für diese Straßenbäume und die Pflege der Pflanzbeete auf die Stadtverwaltung übergegangen.
Diese Baumart wurde seinerzeit vermutlich deshalb als Straßenbegleitpflanzung ausgewählt, da
sie aufgrund ihrer Art für das Stadtklima und wegen ihrer schmalwüchsigen Form im Gehwegbereich für besonders geeignet erschien.
Nicht vorhersehbar war, dass es sich dabei um weibliche Gehölze handelte, die im Laufe der Jahre Früchte ausbildeten. Der Fruchtbesatz in den vergangenen zwei Jahren war beträchtlich und
dürfte sich mit zunehmendem Wachstum der Bäume noch erhöhen.
Die drei Ginkgobäume sind nicht durch die städtische Baumsatzung geschützt.
Um den Beschwerden von Gewerbetreibenden und aus der Bürgerschaft abzuhelfen und künftige
Belästigungen durch die Ginkgofrüchte zu vermeiden hält die Verwaltung es für gerechtfertigt, die
drei Bäume zu entfernen und durch schmalkronige und langsam wachsende Acer platanoides
(Spitzahorn) zu ersetzen.
Für die Ersatzpflanzung und die damit verbundenen Arbeiten würden Kosten in Höhe von ca.
1.700 € entstehen. Haushaltsmittel stehen auf den Konten 10000.579100 und 10000.5810000
(intern) zur Verfügung.
Bei entsprechender Beschlussfassung wird von der Verwaltung vorgeschlagen, mit der Fällung der
Bäume in Kürze zu beginnen, um dem Herabfallen der Früchte in diesem Herbst vorzubeugen. Die
Ersatzpflanzung würde in der laufenden Pflanzperiode erfolgen.
Vor den Geschäftshäusern Auf dem Driesch 15 – 17 stehen im Bürgersteigbereich vier weitere
Ginkgos. Diese Bäume stehen auf Privatgrundstücken und sind wesentlich kleiner als die zuvor
beschriebenen. Bei diesen Bäumen ist zur Zeit nicht erkennbar, ob es sich ebenfalls um weibliche
Gehölze handeln könnte.
Diese vier Bäume sollten von der vorgesehenen Umstrukturierung vorerst unberührt bleiben.
Nach Auskunft eines Baumschulfachbetriebes ist die geschlechtliche Zuordnung insbesondere bei
Ginkgobäumen äußerst schwierig, so dass bei Lieferung keine Garantie für männliche Bäume
übernommen wird.
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