Daten
Kommune
Pulheim
Größe
7,3 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
20.10.10, 07:17
Aktualisiert
27.10.10, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Termin
27.10.2010
IV/61- ri/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Herr Ritter
(Verfasser/in)
ö. S.
X
451/2010
nö. S. TOP
13.10.2010
(Datum)
BETREFF:
Interkommunales Gewerbeflächenkonzept des Rhein-Erftkreises
Erfordernis, Sachstand
Veranlasser:
Verwaltung
MITTEILUNG:
Die Bezirksregierung fordert künftig das Vorliegen eines regionalen Gewerbeflächenkonzeptes als
Voraussetzung für künftige Regionalplanänderungen. Dies umfasst sowohl Änderungen mit dem
Ziel der Neudarstellung von Gewerbe- und Industriebereichen (GIB-Flächen) im Regionalplan als
auch die Umwandlung von GIB-Flächen in Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB-Flächen), z.B. erforderlich zur Planrechtschaffung von großflächigem Einzelhandel.
Grundlage ist eine entsprechende Stellungnahme des damaligen Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW (heute zuständig: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen
und Verkehr NRW) – als zuständigem Ministerium für die Landesplanung in der Genehmigung der
17. Regionalplanänderung Pulheim (zugunsten des Möbelhauses im Bebauungsplan 69 am
Schwefelberg) nach § 20 Landesplanungsgesetz.
Die Bezirksregierung hat eindeutig kommuniziert, dass im Falle von Antragsverfahren der Kommunen für entsprechende Regionalplanänderungen keine positive Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde möglich sei. Der Rhein-Erft-Kreis (REK) hat daraufhin die Koordination übernommen und die Erarbeitung eines Interkommunalen Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes für den
Rhein-Erft-Kreis angeregt, indem Arbeitskreissitzungen mit Vertretern der Kommunen und der Bezirksregierung durchgeführt wurden.
In diesem Gremium soll eine gemeinsame Vorgehensweise und eine einheitliche Beschlussvorlage entwickelt werden, die den Ratsgremien der Städte und dem Kreistag vorgelegt werden sollen.
Diese Vorlage, die Ziele, Ablauf und Trägerschaft zum Inhalt hat, liegt noch nicht vor. Sobald diese
oder ein neuer und wesentlicher Sachverhalt vorlieen, wird die Verwaltung informieren bzw. die
Beschlussvorlage einbringen.
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