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Mitteilungsvorlage (Interkommunales Gewerbeflächenkonzept des Rhein-Erftkreises Erfordernis, Sachstand)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
7,3 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
20.10.10, 07:17
Aktualisiert
27.10.10, 18:41
Mitteilungsvorlage (Interkommunales Gewerbeflächenkonzept des Rhein-Erftkreises
Erfordernis, Sachstand)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss Termin 27.10.2010 IV/61- ri/wo (Amt/Aktenzeichen) Herr Ritter (Verfasser/in) ö. S. X 451/2010 nö. S. TOP 13.10.2010 (Datum) BETREFF: Interkommunales Gewerbeflächenkonzept des Rhein-Erftkreises Erfordernis, Sachstand Veranlasser: Verwaltung MITTEILUNG: Die Bezirksregierung fordert künftig das Vorliegen eines regionalen Gewerbeflächenkonzeptes als Voraussetzung für künftige Regionalplanänderungen. Dies umfasst sowohl Änderungen mit dem Ziel der Neudarstellung von Gewerbe- und Industriebereichen (GIB-Flächen) im Regionalplan als auch die Umwandlung von GIB-Flächen in Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB-Flächen), z.B. erforderlich zur Planrechtschaffung von großflächigem Einzelhandel. Grundlage ist eine entsprechende Stellungnahme des damaligen Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW (heute zuständig: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW) – als zuständigem Ministerium für die Landesplanung in der Genehmigung der 17. Regionalplanänderung Pulheim (zugunsten des Möbelhauses im Bebauungsplan 69 am Schwefelberg) nach § 20 Landesplanungsgesetz. Die Bezirksregierung hat eindeutig kommuniziert, dass im Falle von Antragsverfahren der Kommunen für entsprechende Regionalplanänderungen keine positive Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde möglich sei. Der Rhein-Erft-Kreis (REK) hat daraufhin die Koordination übernommen und die Erarbeitung eines Interkommunalen Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes für den Rhein-Erft-Kreis angeregt, indem Arbeitskreissitzungen mit Vertretern der Kommunen und der Bezirksregierung durchgeführt wurden. In diesem Gremium soll eine gemeinsame Vorgehensweise und eine einheitliche Beschlussvorlage entwickelt werden, die den Ratsgremien der Städte und dem Kreistag vorgelegt werden sollen. Diese Vorlage, die Ziele, Ablauf und Trägerschaft zum Inhalt hat, liegt noch nicht vor. Sobald diese oder ein neuer und wesentlicher Sachverhalt vorlieen, wird die Verwaltung informieren bzw. die Beschlussvorlage einbringen. -1-