Daten
Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
20.10.10, 07:17
Aktualisiert
27.10.10, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Termin
27.10.2010
ö. S.
X
Frau Hoss
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
425/2010
nö. S. TOP
7
01.10.2010
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln
Teiländerung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Bereich: Hauptstr. 12-18
Aufstellung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Investor / Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 36
A Stommeln (Bereich: Hauptstrasse 12-18) gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) zu ändern.
Ziel der Änderung ist, durch eine Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen die Voraussetzungen für die Errichtung eines Geschosswohnungsbaus mit seniorengerechten Wohnungen zu schaffen.
-1-
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2.
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a
Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes
vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585)erfüllt sind.
3.
Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln, 1. Änderung". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 36 A Stommeln behalten weiterhin Gültigkeit.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2
BauGB i.V.m. §§ 3 (1) und 4 (1) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art.
4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der
Verwaltung.
ERLÄUTERUNGEN:
Der Rat der Stadt Pulheim beschloss in seiner Sitzung am 16.11.2003 den Bebauungsplan Nr. 36
A Stommeln als Satzung. Dieser Plan setzt im Hinterlandbereich der Häuser Hauptstrasse 12 – 18
zwei zusätzliche Bauflächen fest, wo nach dem damaligen Bebauungskonzept jeweils eine Reihenhausbebauung entstehen sollte, die teilweise zweieinhalbgeschossig und teilweise eingeschossig plus ausgebautem Dach errichtet werden sollte. Diese Bebauung konnte jedoch aufgrund
von wirtschaftlichen Problemen des Investors nicht realisiert werden.
Nach einem zwischenzeitlich getätigten Verkauf der Grundstücke Hauptstrasse 14 - 18 entwickelte
der gegenwärtige Eigentümer ein abgewandeltes Bebauungskonzept, welches sich jedoch auf der
Grundlage des geltenden Planungsrechtes nicht umsetzen lässt.
Danach ist nunmehr nur noch ein Baukörper im hinteren Bereich des Grundstücks parallel zur
Hauptstrasse ausgerichtet vorgesehen, welcher zwei Geschosse plus ein Staffelgeschoss aufweist. Es sollen dort insgesamt 20 seniorengerechte Wohnungen entstehen, die über einen nach
Nordwesten orientierten Laubengang erschlossen werden.
Die notwendigen Stellplätze sowie eine größere Grünfläche, die auch der Regenwasserversickerung dient, werden im Bereich zwischen der vorhandenen Bebauung unmittelbar an der
Hauptstrasse und dem neuen Baukörper angelegt.
Da die Errichtung des nunmehr vorgesehenen Baukörpers an dem geplanten Standort und mit der
geplanten Höhe sowie die Anlage der Stellplätze nicht auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes möglich ist, soll dieser entsprechend geändert werden.
Die vorgesehene Teiländerung umfasst lediglich einen kleinen Geltungsbereich von insgesamt ca.
3070 m², auf der eine Maßnahme der Innenentwicklung / Nachverdichtung realisiert werden soll;
aus diesen Gründen kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich der Teiländerung stellt sich derzeit weit überwiegend als Brachfläche bzw.
Rasenfläche ohne nennenswerten Bewuchs dar. Die an der südöstlichen Grenze des Geltungsbereichs im Bereich der Hangkante vorhandenen Bäume und Sträucher waren bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln als „zu erhalten“ festgesetzt worden. Es ist vorgesehen,
diese Festsetzung – auch im Sinne des zu berücksichtigenden Artenschutzes – beizubehalten.
Darüber hinaus wird im Rahmen der durchzuführenden Behördenbeteiligung auch die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde entsprechend in die Abwägung einzustellen sein.
Die Planung führt hinsichtlich der Kubatur (umbauter Raum) in der Summe nicht zu einer Erhöhung der Dichte, wobei die neue Planung zu einer höheren Bebauung im rückwärtigen Grundstücksbereich führte. Die Entfernung zur Bebauung oberhalb des Hanges ist jedoch so groß und
die Ableitung aus der vorhandenen Baustruktur entlang der Hauptstraße stringent, sodass die Ent-2-
wicklung sich städtebaulich gut einfügt und eine deutliche Verbesserung zum ursprünglichen Plankonzept ergäbe.
Die unmittelbar angrenzenden und von der Planung direkt betroffenen Nachbarn (Hauptstr. 12 und
Hauptstr. 20) haben der Neuplanung bereits schriftlich zugestimmt.
-3-