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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 16.6 - Ortsteil Geyen Bereich: nordöstlich des Nelleswegs Änderung der Darstellung von Grünfläche in Wohnbaufläche bzw. in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr sowie von Fläche für die Landwirtschaft in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss siehe UPA 02.12.2009, TOP 15, Niederschrift S. 26ff.)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
20 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
20.10.10, 07:17
Aktualisiert
27.10.10, 18:41
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.6 - Ortsteil Geyen
Bereich: nordöstlich des Nelleswegs
Änderung der Darstellung von Grünfläche in Wohnbaufläche bzw. in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr sowie von Fläche für die Landwirtschaft in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 02.12.2009, TOP 15, Niederschrift S. 26ff.) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.6 - Ortsteil Geyen
Bereich: nordöstlich des Nelleswegs
Änderung der Darstellung von Grünfläche in Wohnbaufläche bzw. in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr sowie von Fläche für die Landwirtschaft in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 02.12.2009, TOP 15, Niederschrift S. 26ff.) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.6 - Ortsteil Geyen
Bereich: nordöstlich des Nelleswegs
Änderung der Darstellung von Grünfläche in Wohnbaufläche bzw. in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr sowie von Fläche für die Landwirtschaft in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 02.12.2009, TOP 15, Niederschrift S. 26ff.)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/61 br/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin 27.10.2010 ö. S. X Herr Brozio (Verfasser/in) 424/2010 nö. S. TOP 29.09.2010 (Datum) BETREFF: Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung Nr. 16.6 - Ortsteil Geyen Bereich: nordöstlich des Nelleswegs Änderung der Darstellung von Grünfläche in Wohnbaufläche bzw. in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr sowie von Fläche für die Landwirtschaft in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss siehe UPA 02.12.2009, TOP 15, Niederschrift S. 26ff. VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: -1- ja nein BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB mit dem vorgelegten Entwurf der Teilbereichsänderung Nr. 16.6 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim und der dazugehörigen vorgelegten Begründung, durchzuführen. - Auslegungsbeschluss ERLÄUTERUNGEN: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 02.12.2009 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB beschlossen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 16.12.2009 bis 20.01.2010 einschließlich statt. Es gingen 2 Stellungnahmen ein (siehe Anlage n. ö. T., B1 FBÖ und B 2 FBÖ). Eingabensteller B1 FBÖ Schreiben vom 04.12.2009 mit Unterschriftenliste Inhalt / Bemerkung der Verwaltung Das Schreiben ist gleichlautend im Rahmen der parallel durchgeführten frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplans Nr. 98 Geyen mit dem das verbindliche Planungsrecht für den Bereich der FNP-Änderung 16.6 geschaffen werden soll, eingegangen. Dementsprechend werden die Inhalte des Schreibens im Zusammenhang mit den Erläuterungen für den zeitgleich vorgesehenen Offenlagebeschluss des Bebauungsplans Nr. 98 Geyen erörtert. Eingabensteller B 2 FBÖ Schreiben vom 19.01.2010 Inhalt Seitens der Eingabesteller wird die verkehrliche Anbindung des neuen Wohngebiets über die Römerfeldstraße und den Nellesweg kritisiert, da befürchtet wird, dass die vorhandenen Straßen nicht ausreichend sind um den mit dem neuen Baugebiet entstehenden Verkehr aufzunehmen. In diesem Zusammenhang wird gefordert, dass das gesamte Baugebiet über den auszubauenden Wirtschaftsweg erschlossen wird. Gleichzeitig sollte das Feuerwehrgerätehaus an das nordwestliche Ende des Plangebiets verlegt werden. Bemerkung der Verwaltung Durch die Planung, die auch eine Verbreiterung des Nelleswegs sowie vergleichsweise großzügig dimensionierte Stichwege vorsieht, werden Verkehrsflächen auch für die Anlage von öffentlichen Stellplätzen ausgewiesen, sodass deren Anzahl gegenüber dem Ist-Zustand erhöht werden kann. Damit ist keine Verschlechterung der Parksituation im öffentlichen Straßenraum auch vor dem Hintergrund der neu hinzukommenden Wohneinheiten zu erwarten. Mit der vorgesehenen aufgelockerten Einfamilienhausbebauung in dem neuen Wohngebiet entsteht eine vergleichsweise geringe Anzahl an neuen Wohneinheiten, sodass nicht mit einer unverträglichen Zunahme des Anliegerverkehrs in den bestehenden Wohngebieten zu rechnen ist. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.12.2010 um Stellungnahme zu dem Konzept gebeten. Von Seiten der beteiligten Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind 11 Anregungen und Hinweise (T 1 FBÖ bis T 11 FBÖ, siehe Anlage) eingegangen. Von diesen beinhalteten zwei Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes. Eingabensteller T 9 FBÖ Am für Kreisplanung und Naturschutz des Rhein-Erft-Kreises Schreiben vom 20.01.2010 -2- Inhalt / Bemerkung der Verwaltung Das Schreiben ist gleichlautend im Rahmen der parallel durchgeführten frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplans Nr. 98 Geyen mit dem das verbindliche Planungsrecht für den Bereich der FNP-Änderung 16.6 geschaffen werden soll, eingegangen. Dementsprechend werden die Inhalte des Schreibens im Zusammenhang mit den Erläuterungen für den zeitgleich vorgesehenen Offenlagebeschluss des Bebauungsplans Nr. 98 Geyen erörtert. Eingabensteller T 11 FBÖ Am für Kreisplanung und Naturschutz des Rhein-Erft-Kreises Schreiben vom 20.01.2010 Inhalt / Bemerkung der Verwaltung Das Schreiben ist gleichlautend im Rahmen der parallel durchgeführten frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplans Nr. 98 Geyen mit dem das verbindliche Planungsrecht für den Bereich der FNP-Änderung 16.6 geschaffen werden soll, eingegangen. Dementsprechend werden die Inhalte des Schreibens im Zusammenhang mit den Erläuterungen für den zeitgleich vorgesehenen Offenlagebeschluss des Bebauungsplans Nr. 98 Geyen erörtert. Mit Schreiben vom 24.08.2010 wurde die Anfrage gemäß § 32 Landesplanungsgesetz an die Bezirksregierung gestellt. Zur Weiterführung des Planverfahrens schlägt die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB vor. -3-