Daten
Kommune
Pulheim
Größe
20 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
20.10.10, 07:17
Aktualisiert
27.10.10, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/61 br/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
27.10.2010
ö. S.
X
Herr Brozio
(Verfasser/in)
424/2010
nö. S. TOP
29.09.2010
(Datum)
BETREFF:
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.6 - Ortsteil Geyen
Bereich: nordöstlich des Nelleswegs
Änderung der Darstellung von Grünfläche in Wohnbaufläche bzw. in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr sowie von Fläche für die Landwirtschaft
in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 02.12.2009, TOP 15, Niederschrift S. 26ff.
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
-1-
ja
nein
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB mit dem vorgelegten Entwurf der Teilbereichsänderung Nr. 16.6
des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim und der dazugehörigen vorgelegten Begründung, durchzuführen.
- Auslegungsbeschluss
ERLÄUTERUNGEN:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 02.12.2009 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) BauGB beschlossen.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 16.12.2009 bis 20.01.2010 einschließlich statt. Es gingen 2
Stellungnahmen ein (siehe Anlage n. ö. T., B1 FBÖ und B 2 FBÖ).
Eingabensteller B1 FBÖ
Schreiben vom 04.12.2009 mit Unterschriftenliste
Inhalt / Bemerkung der Verwaltung
Das Schreiben ist gleichlautend im Rahmen der parallel durchgeführten frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplans Nr.
98 Geyen mit dem das verbindliche Planungsrecht für den Bereich der FNP-Änderung 16.6 geschaffen werden soll,
eingegangen.
Dementsprechend werden die Inhalte des Schreibens im Zusammenhang mit den Erläuterungen für den zeitgleich vorgesehenen Offenlagebeschluss des Bebauungsplans Nr. 98 Geyen erörtert.
Eingabensteller B 2 FBÖ
Schreiben vom 19.01.2010
Inhalt
Seitens der Eingabesteller wird die verkehrliche Anbindung des neuen Wohngebiets über die Römerfeldstraße und den
Nellesweg kritisiert, da befürchtet wird, dass die vorhandenen Straßen nicht ausreichend sind um den mit dem neuen
Baugebiet entstehenden Verkehr aufzunehmen.
In diesem Zusammenhang wird gefordert, dass das gesamte Baugebiet über den auszubauenden Wirtschaftsweg erschlossen wird. Gleichzeitig sollte das Feuerwehrgerätehaus an das nordwestliche Ende des Plangebiets verlegt werden.
Bemerkung der Verwaltung
Durch die Planung, die auch eine Verbreiterung des Nelleswegs sowie vergleichsweise großzügig dimensionierte Stichwege vorsieht, werden Verkehrsflächen auch für die Anlage von öffentlichen Stellplätzen ausgewiesen, sodass deren
Anzahl gegenüber dem Ist-Zustand erhöht werden kann. Damit ist keine Verschlechterung der Parksituation im öffentlichen Straßenraum auch vor dem Hintergrund der neu hinzukommenden Wohneinheiten zu erwarten.
Mit der vorgesehenen aufgelockerten Einfamilienhausbebauung in dem neuen Wohngebiet entsteht eine vergleichsweise
geringe Anzahl an neuen Wohneinheiten, sodass nicht mit einer unverträglichen Zunahme des Anliegerverkehrs in den
bestehenden Wohngebieten zu rechnen ist.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.12.2010 um Stellungnahme zu dem Konzept gebeten.
Von Seiten der beteiligten Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind 11 Anregungen und Hinweise (T 1 FBÖ bis T 11 FBÖ,
siehe Anlage) eingegangen. Von diesen beinhalteten zwei Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Eingabensteller T 9 FBÖ
Am für Kreisplanung und Naturschutz des Rhein-Erft-Kreises
Schreiben vom 20.01.2010
-2-
Inhalt / Bemerkung der Verwaltung
Das Schreiben ist gleichlautend im Rahmen der parallel durchgeführten frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplans Nr.
98 Geyen mit dem das verbindliche Planungsrecht für den Bereich der FNP-Änderung 16.6 geschaffen werden soll,
eingegangen.
Dementsprechend werden die Inhalte des Schreibens im Zusammenhang mit den Erläuterungen für den zeitgleich vorgesehenen Offenlagebeschluss des Bebauungsplans Nr. 98 Geyen erörtert.
Eingabensteller T 11 FBÖ
Am für Kreisplanung und Naturschutz des Rhein-Erft-Kreises
Schreiben vom 20.01.2010
Inhalt / Bemerkung der Verwaltung
Das Schreiben ist gleichlautend im Rahmen der parallel durchgeführten frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplans Nr.
98 Geyen mit dem das verbindliche Planungsrecht für den Bereich der FNP-Änderung 16.6 geschaffen werden soll,
eingegangen.
Dementsprechend werden die Inhalte des Schreibens im Zusammenhang mit den Erläuterungen für den zeitgleich vorgesehenen Offenlagebeschluss des Bebauungsplans Nr. 98 Geyen erörtert.
Mit Schreiben vom 24.08.2010 wurde die Anfrage gemäß § 32 Landesplanungsgesetz an die Bezirksregierung gestellt.
Zur Weiterführung des Planverfahrens schlägt die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB vor.
-3-