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Beschlussvorlage (Schalltechnisches Gutachten Ergänzung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
64 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
20.10.10, 07:17
Aktualisiert
27.10.10, 18:41
Beschlussvorlage (Schalltechnisches Gutachten Ergänzung) Beschlussvorlage (Schalltechnisches Gutachten Ergänzung)

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Inhalt der Datei

GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E BERATUNG GRANER+PARTNER Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach Stadt Pulheim Herrn Brozio Postfach 13 45 50241 Pulheim PLANUNG PRÜFUNG FORSCHUNG RAUMAKUSTIK TONTECHNIK BAUPHYSIK SCHALLSCHUTZ VMPA MESSSTELLE NACH DIN 4109 IMMISSIONSSCHUTZ NACH §§ 26, 28 BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach T (02202) 9 36 30- 0 F (02202) 9 36 30-30 vorab per Mail: christoph.brozio@pulheim.de Robert-Koch-Str. 34 06886 Luth. Wittenberg T (03491) 66 16 47 F (03491) 67 00 61 www.graner-ingenieure.de info@graner-ingenieure.de 07.10.2010 sc A0006 stadt0710-1 Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla -13 Bebauungsplan Nr. 98, Pulheim-Geyen Ergänzende Stellungnahme zum schalltechnischen Prognosegutachten Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Brozio, wir beziehen uns auf das am 06.10.2010 geführte Telefonat und die im Anschluss zugesandten Planunterlagen zum Thema Überprüfung der Lärmschutzmaßnahmen in Hinsicht auf die aktualisierte Planung der Geländehöhen. Nach aktueller Planung erhält das Gelände des Feuerwehrgerätehauses eine Höhe von ca. 60 m ü. NN, das angrenzend geplante allgemeine Wohngebiet eine Höhe von 61 m ü. NN, liegt also ca. 1 m über dem Gelände des Feuerwehrgerätehauses. Auf Grundlage der im Gutachten vom 23.08.2010 beschriebenen Emissionsansätze und unter Berücksichtigung der aktuellen Geländehöhen ergeben sich am maßgebenden Immissionspunkt innerhalb des neu geplanten allgemeinen Wohngebietes (IP1) erhöhte Beurteilungspegel aufgrund der erhöhten Lage des Wohngebietes durch die Geräuscheinwirkungen aus dem Betrieb des Feuerwehrgerätehauses. UNTERNEHMENSFORM: GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG GESCHÄFTSFÜHRUNG BRIGITTE GRANER BERND GRANER-SOMMER AMTSGERICHT KÖLN HRB 45768 B-Plan Nr. 98, Pulheim-Geyen GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E 07.10.2010 Aus den aktualisierten Prognoseberechnungen ergibt sich, dass der Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm knapp unterschritten, also gerade eingehalten wird. Um eine vergleichbare Unterschreitung der Immissionsrichtwerte zu gewährleisten, wie sie in unserem Gutachten prognostiziert wurde, sollte die nordwestliche Lärmschutzmaßnahme (Erdwall) auf 3,0 m über Geländeoberkante erhöhte werden. Der auf diesen Grundlagen prognostizierte Beurteilungspegel an IP1 beträgt Lr = 52,8 dB(A) und unterschreitet somit den Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm. Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder mailen Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie. Mit freundlichen Grüßen GRANER + PARTNER I N G E N I E U R E B. Graner i. A. Penkalla -2-