Daten
Kommune
Pulheim
Größe
64 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
20.10.10, 07:17
Aktualisiert
27.10.10, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
GRANER+PARTNER
I N G E N I E U R E
BERATUNG
GRANER+PARTNER Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach
Stadt Pulheim
Herrn Brozio
Postfach 13 45
50241 Pulheim
PLANUNG
PRÜFUNG
FORSCHUNG
RAUMAKUSTIK
TONTECHNIK
BAUPHYSIK
SCHALLSCHUTZ
VMPA MESSSTELLE NACH DIN 4109
IMMISSIONSSCHUTZ NACH §§ 26, 28
BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ
Lichtenweg 15
51465 Bergisch Gladbach
T (02202) 9 36 30- 0
F (02202) 9 36 30-30
vorab per Mail:
christoph.brozio@pulheim.de
Robert-Koch-Str. 34
06886 Luth. Wittenberg
T (03491) 66 16 47
F (03491) 67 00 61
www.graner-ingenieure.de
info@graner-ingenieure.de
07.10.2010
sc A0006 stadt0710-1
Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla
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Bebauungsplan Nr. 98, Pulheim-Geyen
Ergänzende Stellungnahme zum schalltechnischen Prognosegutachten
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Brozio,
wir beziehen uns auf das am 06.10.2010 geführte Telefonat und die im Anschluss zugesandten
Planunterlagen zum Thema Überprüfung der Lärmschutzmaßnahmen in Hinsicht auf die
aktualisierte Planung der Geländehöhen.
Nach aktueller Planung erhält das Gelände des Feuerwehrgerätehauses eine Höhe von
ca. 60 m ü. NN, das angrenzend geplante allgemeine Wohngebiet eine Höhe von 61 m
ü. NN, liegt also ca. 1 m über dem Gelände des Feuerwehrgerätehauses.
Auf Grundlage der im Gutachten vom 23.08.2010 beschriebenen Emissionsansätze und unter
Berücksichtigung der aktuellen Geländehöhen ergeben sich am maßgebenden Immissionspunkt
innerhalb des neu geplanten allgemeinen Wohngebietes (IP1) erhöhte Beurteilungspegel aufgrund
der erhöhten Lage des Wohngebietes durch die Geräuscheinwirkungen aus dem Betrieb des
Feuerwehrgerätehauses.
UNTERNEHMENSFORM: GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG
GESCHÄFTSFÜHRUNG BRIGITTE GRANER BERND GRANER-SOMMER
AMTSGERICHT KÖLN HRB 45768
B-Plan Nr. 98, Pulheim-Geyen
GRANER+PARTNER
I N G E N I E U R E
07.10.2010
Aus den aktualisierten Prognoseberechnungen ergibt sich, dass der Immissionsrichtwert
gemäß TA Lärm knapp unterschritten, also gerade eingehalten wird.
Um eine vergleichbare Unterschreitung der Immissionsrichtwerte zu gewährleisten, wie sie in
unserem Gutachten prognostiziert wurde, sollte die nordwestliche Lärmschutzmaßnahme
(Erdwall) auf 3,0 m über Geländeoberkante erhöhte werden.
Der auf diesen Grundlagen prognostizierte Beurteilungspegel an IP1 beträgt
Lr = 52,8 dB(A)
und unterschreitet somit den Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm.
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder mailen Sie uns, wir nehmen uns
gerne Zeit für Sie.
Mit freundlichen Grüßen
GRANER + PARTNER
I N G E N I E U R E
B. Graner
i. A. Penkalla
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