Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
20.10.10, 07:17
Aktualisiert
27.10.10, 18:41
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GRANER+PARTNER
I N G E N I E U R E
BERATUNG
PLANUNG
PRÜFUNG
FORSCHUNG
RAUMAKUSTIK
TONTECHNIK
BAUPHYSIK
SCHALLSCHUTZ
VMPA MESSSTELLE NACH DIN 4109
IMMISSIONSSCHUTZ NACH §§ 26, 28
BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ
Lichtenweg 15
51465 Bergisch Gladbach
T (02202) 9 36 30- 0
F (02202) 9 36 30-30
Robert-Koch-Str. 34
06886 Luth. Wittenberg
T (03491) 66 16 47
F (03491) 67 00 61
www.graner-ingenieure.de
info@graner-ingenieure.de
23.08.2010
wi A0006 sgut2308-1
Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla
S C H A L L T E C H N IS C H E S P R O G N O S E G U T AC H T E N
Bebauungsplan Nr. 98, Pulheim-Geyen
Projekt:
Untersuchung der auf das Bebauungsplangebiet einwirkenden
Geräuschimmissionen sowie der von dem geplanten Feuerwehrgerätehaus
ausgehenden Geräuschemissionen in
Pulheim-Geyen
Auftraggeber:
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Postfach 13 45
50241 Pulheim
Projekt-Nr.:
A0006
UNTERNEHMENSFORM: GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG
GESCHÄFTSFÜHRUNG BRIGITTE GRANER BERND GRANER-SOMMER
AMTSGERICHT KÖLN HRB 45768
✆- 13
B-Plan Nr. 98, Pulheim-Geyen
23.08.2010
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I N G E N I E U R E
Inhaltsverzeichnis
1.
Situation und Aufgabenstellung
S. 03
2.
Grundlagen
S. 03
3.
Anforderungen an den Schallschutz im Rahmen der Bauleitplanung
3.1 Allgemeines
3.2 Orientierungswerte der DIN 18005
3.3 Immissionsrichtwerte der TA Lärm
S. 05
S. 05
S. 05
S. 06
4.
Beschreibung des Plangebietes
S. 07
5.
Berechnung der Verkehrsgeräuschimmissionen
5.1 Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen
5.2 Verkehrsaufkommen der Straßen
S. 07
S. 07
S. 09
6.
Prognoseverfahren
S. 09
7.
Berechnungsergebnisse
S. 10
8.
Bewertung der Berechnungsergebnisse
8.1 Vergleich mit den Orientierungswerten der DIN 18005
8.2 Passive Schallschutzmaßnahmen
S. 10
S. 10
S. 11
9.
Geräuschimmissionen durch das Feuerwehrgerätehaus
9.1 Art der Nutzung / Nutzungszeiten
9.2 Ansatz der Geräuschemissionen
9.3 Berechnung der Schallimmissionen
9.4 Berechnungsergebnisse
S. 11
S. 11
S. 11
S. 12
S. 14
10. Schallschutzmaßnahmen
S. 15
11. Zusammenfassung
S. 16
-2-
B-Plan Nr. 98, Pulheim-Geyen
1.
23.08.2010
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Situation und Aufgabenstellung
In Pulheim-Geyen wird an der in Anlage 1 dargestellten Position die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 98 geplant. Im Rahmen des städtebaulichen Kozeptes ist der
Bau eines Feuerwehrgerätehauses und Wohnbebauung am Nellesweg in PulheimGeyen geplant.
Die Flächen innerhalb des Bebauungsplangebietes sollen gemäß Baunutzungsverordnung als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Das Gebiet wird
durch Verkehrslärmimmissionen beaufschlagt. Darüber hinaus wird in unmittelbarer
Nachbarschaft an die geplante Wohnbebauung die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses geplant.
Somit ist aus schalltechnischer Sicht zu prüfen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Entwicklung des Bebauungsplangebietes im Einklang mit den Anforderungen an den Schallimmissionsschutz erfolgen kann. Hierzu wurden Prognoseberechnungen durchgeführt, um die auf das Bebauungsplangebiet einwirkenden
Geräuschimmissionen zu ermitteln und mit den einschlägigen Anforderungen zu
vergleichen. Darüber hinaus wurden Berechnungen bezüglich der Geräuscheinwirkungen des geplanten Feuerwehrgerätehauses auf die umliegenden Wohnbebauungen durchgeführt.
Die Ergebnisse und Dokumentation der durchgeführten Untersuchungen werden im
vorliegenden schalltechnischen Prognosegutachten erläutert.
2.
Grundlagen
Diese Bearbeitung basiert auf folgenden technischen Grundlagen, Richtlinien und
Regelwerken:
Technische Grundlagen:
-
Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 98 Geyen, Maßstab 1:5000 mit Darstellung
der geplanten Baukörper innerhalb des Plangebietes, Stand 12/2009
Angabe der zu berücksichtigenden Verkehrsdaten im Bereich des
Bebauungsplan-Gebietes durch die Stadt Pulheim
Betriebsbeschreibung des Feuerwehrgerätehauses
-3-
B-Plan Nr. 98, Pulheim-Geyen
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Vorschriften und Richtlinien:
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15.03.1974, in der
derzeit gültigen Fassung
TA-Lärm (1998)
6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BundesImmissionsschutzgesetz
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, 28. August 1998
16. BImSchV
16. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung)
vom 12.06.1990 (BGBl. I S. 1036)
DIN 18005 Teil 1
Schallschutz im Städtebau, Juli 2002
Beiblatt 1 zu
DIN 18005 Teil 1
Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche
Planung, Mai 1987
DIN 45641
Mittelung von Schallpegeln, Juni 1990
DIN 4109
Schallschutz im Hochbau, November 1989
RLS 90
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen,
Ausgabe 1990
VDI 2719
Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen,
August 1987
VDI 2714
Schallausbreitung im Freien, Januar 1988
VDI 2720, Blatt 1
Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997
Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus
Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von
Parkhäusern und Tiefgaragen - 6. Auflage August 2007,
Bayerisches Landesamt für Umwelt
DIN ISO 9613-2
Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien,
Oktober 1999
-4-
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3.
Anforderungen an den Schallschutz im Rahmen der Bauleitplanung
3.1
Allgemeines
In § 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird gefordert, die für eine bestimmte
Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf schutzwürdige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden,
d. h. dass die Belange des Umweltschutzes zu beachten sind. Nach diesen gesetzlichen Anforderungen ist es geboten, den Schallschutz soweit wie möglich, zu berücksichtigen. Sie räumen ihm gegenüber anderen Belangen einen hohen Rang,
jedoch keinen Vorrang ein.
Dies gilt insbesondere bei Neuplanungen dann, wenn (wie im vorliegenden Falle)
schutzwürdige Nutzungen in der Nachbarschaft bereits vorhandener Straßen geschaffen werden ("heranrückende Bebauung").
3.2
Orientierungswerte der DIN 18005
Die bei der Planung von Baugebieten zugrunde zu legenden Richtwerte sind unter
Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeit der in den benachbarten Gebieten zulässigen Nutzungen unterschiedlich hoch und hängen von der Baugebietsart, der
Lage des Gebietes und der Immissions-Vorbelastung ab.
Die Orientierungswerte entsprechen dem äquivalenten Dauerschallpegel
Leq (= Mittelungspegel LAm) nach DIN 45641 und sind aus Sicht des Schallschutzes
im Städtebau erwünschte Zielwerte jedoch keine Grenzwerte. Sie sind in ein Beiblatt
(Beiblatt 1 zu DIN 18005 -Teil 1- = Schalltechnische Orientierungswerte für die
städtebauliche Planung) aufgenommen worden und deshalb nicht Bestandteil der
Norm.
Die gebietsabhängigen Orientierungswerte sind wie folgt gestaffelt:
Tabelle 1:
Gebietsart
Orientierungswert
tags
nachts
Reines Wohngebiet (WR)
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Mischgebiet (MI)
Gewerbegebiet (GE)
50 dB(A)
55 dB(A)
60 dB(A)
65 dB(A)
40/35 dB(A)
45/40 dB(A)
50/45 dB(A)
55/50 dB(A)
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Gewerbelärm (analog zur
TA-Lärm) gelten, der höhere, wenn öffentlicher Verkehrslärm Schiene / Straße zu berücksichtigen ist.
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3.3
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Immissionsrichtwerte der TA Lärm
Die 6. AVwV vom 26. August 1998 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm)
ist als maßgebliche Vorschrift für die Bewertung von Geräuschemissionen verursachenden Anlagen genannt. Dort sind die Immissionsrichtwerte vorgegeben, die im
gesamten Einwirkungsbereich einer Anlage außerhalb der Grundstücksgrenze, ohne
Berücksichtigung einwirkender Fremdgeräusche, nicht überschritten werden dürfen.
Für die maßgeblichen Immissionsaufpunkte (s. Anlage 1) sind somit gemäß Ziffer 6.1
der TA Lärm die folgenden Immissionsrichtwerte, in Abhängigkeit der jeweils anzusetzenden Gebietseinstufung, einzuhalten:
Immissionsrichtwert in dB(A)
Gebietseinstufung
Tag
Nacht
(06.00 – 22.00 Uhr)
(22.00 – 06.00 Uhr)
in Industriegebieten
70
70
in Gewerbegebieten
65
50
60
45
55
40
50
35
45
35
In Kerngebieten, Dorfgebieten
und Mischgebieten
in allgemeinen Wohngebieten
und Kleinsiedlungsgebieten
in reinen Wohngebieten
In Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten
Diese Immissionsrichtwerte sind im Abstand von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster
eines schutzbedürftigen Aufenthaltsraumes (gemäß DIN 4109) gemessen,
einzuhalten.
Einzelne kurze Geräuschspitzen dürfen diesen IRW um nicht mehr als
tags
nachts
30 dB(A)
20 dB(A)
überschreiten.
Darüber hinaus werden für reine Wohngebiete und allgemeine Wohngebiete
Zuschläge von 6 dB(A) für die Ruhezeit angerechnet.
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Folgende Zeiträume sind hierbei zu berücksichtigen:
werktags:
06.00 - 07.00 Uhr sonn- / feiertags:
20.00 - 22.00 Uhr
07.00 - 09.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
20.00 - 22.00 Uhr
Maßgebend für den Tageszeitraum ist der Zeitraum von 16 Stunden. Bei der Nachtzeit ist die volle Stunde anzusetzen, mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die
Anlage maßgebend beiträgt.
4.
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich in Pulheim-Geyen an der in Anlage 1 dargestellten
Position und wird von folgenden Straße begrenzt:
-
südwestlich durch den Nellesweg
östlich durch die Manstedtener Straße
nördlich sowie nordwestlich durch Ackerflächen
Das Gebiet kann insgesamt als relativ eben angesehen werden. Besondere topografische Gegebenheiten, die wesentlichen Einfluss auf die Schallausbreitung haben,
bestehen nicht.
Die größten Teile des Bebauungsplangebietes sollen als Wohnfläche genutzt werden.
Auch in der umliegenden bestehenden Nachbarschaft befinden sich überwiegend
Wohnnutzungen. Im östlichen Bereich des Bebauungsplangebietes wird die Errichtung des Feuerwehrgerätehauses geplant.
5.
Berechnung der Verkehrsgeräuschimmissionen
5.1
Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen
Die Berechnung von Straßenverkehrslärm-Immissionen wird nach den Richtlinien für
Lärmschutz an Straßen (RLS-90) durchgeführt, herausgegeben und eingeführt am
10.04.1990 durch den Bundesminister für Verkehr.
Die Stärke der Schallemission von einer Straße oder einem Fahrstreifen wird nach
den Richtlinien der RLS-90 aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Gradiente berechnet.
Die Höhe des Schallpegels an einem Immissionsort hängt außerdem noch vom
Abstand zwischen Immissions- und Emissionsort (Schallquelle) und von der mittleren
Höhe des Strahls von der Quelle zum Immissionsort über dem Boden ab.
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Sie kann außerdem durch Reflexionen (z. B. an Hausfronten oder Stützmauern)
verstärkt oder durch Abschirmung (z. B. durch Lärmschutzwände, Wälle, Gebäude,
Geländeerhebungen oder durch Tieflage der Straße) verringert werden.
Der Beurteilungspegel von Verkehrsgeräuschen wird getrennt für den Tag und die
Nacht berechnet:
Lr,T für die Zeit von 06.00 - 22.00 Uhr
und
Lr,N für die Zeit von 22.00 - 06.00 Uhr.
Die nach den Richtlinien RLS-90 berechneten Beurteilungspegel gelten für leichten
Mitwind, wodurch die Schallausbreitung begünstigt wird.
Die an den Immissionsaufpunkten zu erwartenden Mittelungspegel Lm werden nach
dem vorbeschriebenen Verfahren schrittweise berechnet:
a)
Lm = Lm,E + DS + DBM + DB
mit
Lm,E =
DS
=
Emissionspegel
Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstandes
und der Luftabsorption
DBM =
Pegeländerung nach Berücksichtigung der Bodenund Meteorologiedämpfung
DB
Pegeländerung durch topographische
Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen
=
Der Emissionspegel wird wie folgt berechnet:
Lm,E = Lm(25) + DV + DSTr.O + DStG + DE
DV
= Korrektur für unterschiedliche Geschwindigkeiten:
50 km/h
DStr.O
= Korrektur für unterschiedliche
Straßenoberflächen
DStG
= Zuschläge für Steigungen oder Gefälle
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DE
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= Korrektur für Reflexionen / Abschirmungen
durch Gebäude. Wird bei der Schallausbreitung
berücksichtigt, wobei die Approximation auf 3 m
Rasterweite ausgelegt wird.
Die Berücksichtigung o. a. Korrekturen erfolgt entsprechend der RLS 90.
5.2
Verkehrsaufkommen der Straßen
Im Dezember 2007 wurde an der Manstedtener Straße / Geyener Straße (K 25) an
zwei Tagen das Verkehrsaufkommen erfasst. Die zu erwartende Verkehrsbelastung
wurde als Grundlage für die schalltechnischen Berechnungen genutzt und wird
nachfolgend zusammenfassend angegeben.
Die Berechnungsparameter der angesetzten Straßen werden nachfolgend tabellarisch
aufgeführt:
Straße
Manstedtener Straße
6.
DTV
Lkw-Anteil
zul. Höchst-
Straßen-
Lm,E
(Kfz / 24 h)
(%)
geschwindigkeit
oberfläche
dB(A)
Tag/Nacht
(km/h)
5,0 /5,0
50
8696
Tag/Nacht
nicht geriffelter
Asphalt
61,1/52,4
Prognoseverfahren
Auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen wurde ein maßstäbliches,
dreidimensionales Berechnungsmodell mit dem Schallimmissionsprognoseprogramm
„Immi 2009“ der Firma Wölfel erstellt.
Die einwirkenden Schallimmissionspegel werden in Form von farbigen Schallausbreitungsmodellen dargestellt. Dabei werden Reflexionseinflüsse und Abschirmwirkungen berücksichtigt.
Die Position der Emittenten entsprechen den Vorgaben der Richtlinien.
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7.
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Berechnungsergebnisse
Die Ergebnisse der einwirkenden Verkehrsgeräusche sind in den Anlagen 2 und 3 als
farbige Schallausbreitungsmodelle für den Tages- und Nachtzeitraum, bezogen auf
das 1. Obergeschoss dokumentiert.
Die Inhalte der einzelnen Anlagen ergeben sich wie folgt:
Anlage 2:
farbiges Schallausbreitungsmodell
Schallimmissionspegel Straßenverkehr
tags, bezogen auf das 1. Obergeschoss
Anlage 3:
farbiges Schallausbreitungsmodell
Schallimmissionspegel Straßenverkehr
nachts, bezogen auf das 1. Obergeschoss
Anlage 4:
Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 tags,
bezogen auf das 1. OG
8.
Bewertung der Berechnungsergebnisse
8.1
Vergleich mit den Orientierungswerten der DIN 18005
Die Orientierungswerte sollen gemäß Beiblatt zur DIN 18005, Teil 1 mit den Beurteilungspegeln der Geräusche der verschiedenen Arten von Schallquellen verglichen
werden. Wegen der unterschiedlichen Einstellung der betroffenen zu den verschiedenen Arten von Geräuschquellen sollen die Beurteilungspegel der jeweiligen
Geräuschquellen für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht
addiert werden. Gemäß Darstellung der farbigen Schallausbreitungsmodelle in den
Anlagen 2 bis 3 sind folgende Ergebnisse festzustellen:
Straßenverkehrsgeräusche:
Südwestfassaden:
Südostfassaden:
Lr ≤ 47/39 dB(A) im 1. OG
Lr ≤ 51/42 dB(A) im 1. OG
Tag/Nacht
Tag/Nacht
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 für die
Gebietseinstufung allgemeines Wohngebiet im Fall der einwirkenden Verkehrsgeräusche unterschritten, also eingehalten werden und somit keine Maßnahmen
zum Schutz vor Verkehrslärmeinwirkungen festgesetzt werden.
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9.
Geräuschimmissionen durch das Feuerwehrgerätehaus
9.1
Art der Nutzung / Nutzungszeiten
Die wesentlichen Geräuschemissionen des Feuerwehrgerätehauses entstehen u. a.
beim Übungsdienst, bei Reparatur-, Pflege- und Wartungsarbeiten und bei der
Abfahrt bzw. Rückkehr der Fahrzeuge. Darüber hinaus ist der Kfz-Verkehr der Mitarbeiter zu nennen. Die Nutzung des Feuerwehrgerätehauses erfolgt in der Regel
tagsüber (06.00 - 22.00 Uhr).
Zu den Geräuschen des Übungsdienstes zählen u. a. die Anfahrt mit eigenem Pkw
auf das Gelände, „Antreten“ auf dem Hof, die Fahrzeugbesetzung, die Abfahrt zur
Außenübung, die Rückkehr nach der Außenübung, Neubestücken der Einsatzfahrzeuge mit technischen Geräten und Schläuchen, das Säubern der Fahrzeuge, das
Rangieren der Einsatz-Lkw auf dem Hof sowie die Demonstration der Geräte, wie
z. B. tragbare Pumpen u. ä.
Des Weiteren ist die Möglichkeit vorgesehen, Feierlichkeiten von Feuerwehrangehörigen, wie z. B. Geburtstage, Jubiläen, etc. auf dem Gelände des Feuerwehrgerätehauses in seltenen Fällen pro Jahr durchzuführen. Unter Berücksichtigung des
Rücksichtnahmegebotes zu den vorhandenen / geplanten Wohnnutzungen und der
Vermeidung von störenden Geräuschen sind diese Nutzungen im Rahmen von
seltenen Ereignissen möglich.
Der Übungsbetrieb wurde im vorliegenden schalltechnischen Prognosegutachten mit
einer täglichen Dauer von maximal 8 Stunden angenommen, womit der absolute
Maximalfall abgebildet wird, in der Regel ist im täglichen Betrieb mit geringeren
Schallemissionen zu rechnen.
9.2
Ansatz der Geräuschemissionen
Zur Berücksichtigung der o. g. Geräusche wurde als Maximalansatz eine Flächenschallquelle gemäß DIN 9613-2 modelliert und mit einer flächenbezogenen
Schallleistung von LwA" = 65 dB(A)/m2 über einen Zeitraum von 8 h belegt.
Des Weiteren wurde eine Linienschallquelle zur Simulierung der ausrückenden
Einsatzfahrzeuge mit einem längenbezogenen Schallleistungspegel von
LwA’ = 63 dB(A) in die Berechnungen übernommen.
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9.3
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Berechnung der Schallimmissionen
Zur Berechnung der Schallimmissionen (Beurteilungspegel Lr) am Immissionsort
müssen die Schallausbreitungsbedingungen und die gegebenenfalls zu berücksichtigenden Abschirmwirkungen durch Gebäude, Schallschutzwände, o. ä. einfließen.
Dies wird nach dem Verfahren der
DIN ISO 9613-2 - Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien ermittelt.
Dabei wird der Schalldruckpegel am Immissionsort im Abstand Sm vom Mittelpunkt
der Schallquelle nach folgender Gleichung ermittelt:
LfT (DW) = Lw + Dc - Adiv - Agr - Aatm - Abar - Amisc
Hierin bedeuten:
LfT (DW):
äquivalenter A-bewerteter Dauerschalldruckpegel eines
Teilstückes am Immissionsort bei Mitwind in dB(A)
Lw :
Schallleistungspegel in dB(A)
Dc = Do + Di + Domega:
Richtwirkungskorrektur in dB =
Raumwinkelmaß + Richtwirkungsmaß +
Bodenreflexion (frq.-unabh. Berechnung)
Adiv:
Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in dB
Aatm:
Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in dB
(bei 70 % Luftfeuchtigkeit und + 10°C Temperatur)
Agr:
Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes in dB
(Berechnung mit schallhartem Boden G = 0)
Abar:
Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB
(die vorhandenen Gebäude wurden als abschirmende
Elemente im Computerprogramm lagerichtig
berücksichtigt)
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Amisc:
Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte in dB
(z. B. Dämpfung durch Bewuchs, Bebauung etc. im
vorliegenden Fall nicht relevant)
LAT (DW):
äquivalenter A-bewerteter Dauerschalldruckpegel am
Immissionsort bei Mitwind summiert über alle Schallquellen in dB(A)
Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen der Zusatzbelastung wird gemäß TA-Lärm
A.1.2b) der Langzeitmittelungspegel LAT (LT) herangezogen.
Der A-bewertete Langzeitmittelungspegel LAT (LT) unter Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur Cmet wird folgendermaßen ermittelt:
LAT (LT) = LAT (DW) - Cmet
Cmet = C0 · (1 - 10 ·
hs + hr
dp
)
mit
C0:
Faktor in Dezibel, der von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie Temperaturgradienten abhängt
hs:
Höhe der Schallquelle in Metern
hr:
Höhe des Immissionspunktes in Metern
dp:
Abstand zwischen Schallquelle und Immissionspunkt, projiziert auf die
horizontale Bodenebene in Metern
Im vorliegenden Fall wurde im Sinne einer pessimalen Berechnung die meteorologische Korrektur Cmet = 0 gesetzt.
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9.4
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Berechnungsergebnisse
Die Berechnungen der Beurteilungspegel aufgrund der Geräuscheinwirkung durch
den angenommenen Maximalbetrieb des Feuerwehrgerätehauses sind in Form von
farbigen Schallausbreitungsmodellen in Anlage 5 für den Tageszeitraum dargestellt,
sowie nachfolgend tabellarisch aufgeführt. Dabei wurde bereits die unter Ziffer 10
aufgeführte Schallschutzmaßnahme berücksichtigt.
Beurteilungspegel gemäß TA Lärm
Immissionspunkt
Beurteilungspegel
Lr in dB(A)
zul. Immissionsrichtwert gemäß Bewertung
TA Lärm in dB(A)
tags
tags
(06.00 – 22.00 Uhr)
(06.00 – 22.00 Uhr)
IP 1
52,5
55,0
erfüllt
IP 2
49,3
55,0
erfüllt
IP 3
50,5
55,0
erfüllt
Zur Berücksichtigung des Maximalpegels wurde im Bereich der Lkw-Fahrstrecke ein
Spitzenpegel von Lmax. = 108 dB(A) für das Entlüftungsgeräusch der Betriebsbremse
berücksichtigt. Die berechneten Maximalpegel an den maßgebenden Immissionspunkten sind nachfolgend tabellarisch aufgeführt.
Maximalpegel gemäß TA Lärm
einwirkender Maximalpegel
LAFmax in dB(A)
zul. Maximalpegel
gemäß TA Lärm in dB(A)
tags
tags
(06.00 – 22.00 Uhr)
(06.00 – 22.00 Uhr)
IP 1
67,6
85,0
erfüllt
IP 2
69,8
85,0
erfüllt
IP 3
65,3
85,0
erfüllt
Immissionspunkt
Bewertung
Bewertung:
Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm
entsprechend der Gebietseinstufung allgemeines Wohngebiet unterschritten, also
eingehalten werden.
Des Weiteren werden die zulässigen Maximalpegel gemäß TA Lärm eingehalten.
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10.
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Schallschutzmaßnahmen
Zur Einhaltung der vorgenannten Anforderungswerte werden gemäß Darstellung in
Anlage 1 nordwestlich sowie südöstlich des Feuerwehrgerätehauses aktive Schallschutzmaßnahmen hergestellt. Dabei sind bei den schalltechnischen Berechnungen
Erdwälle berücksichtigt worden, mit einer Gesamthöhe von h = 2,5 m über OK
Gelände. Der nordwestliche Erdwall wird dabei über eine Länge von ca. 32 m, der
südöstliche Erdwall über eine Länge von ca. 63 m gemäß Darstellung in Anlage 1
vorgesehen. Alternativ ist auch der Einsatz von Lärmschutzwänden möglich. Dabei
sind grundsätzlich Konstruktionen zu verwenden, die den Anforderungen der
ZTV Lsw06
-
Zusätzliche technische Vorschriften und Richtlinien für die
Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen
entsprechen.
Die Kriterien der
-
Schalldämmung
DLR ≥ 24 dB
(entsprechend Gruppe B3 der DIN EN 1793-2, Tabelle A1)
Schallabsorption
DLa > 8 dB
(entsprechend Gruppe A3 der ZTV Lsw06, Tabelle 1)
und
-
müssen erfüllt werden.
Hierzu eigenen sich z. B. Schallschutzelemente in Holzkonstruktion, die aufgrund der
nahen Wohnhäuser, denen aus Aluminium oder Kunststoff vorgezogen werden
sollten. Ausführungspläne können zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen baubegleitender Kontrollen freigegeben werden.
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11.
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Zusammenfassung
Im vorliegenden schalltechnischen Prognosegutachten wurden die auf das Bebauungsplangebiet Nr. 98 in Pulheim-Geyen einwirkenden Verkehrsgeräusche untersucht und festgestellt, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeines
Wohngebiet eingehalten werden. Somit kann auf die Vorgabe von passiven
Schallschutzmaßnahmen verzichtet werden.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm
durch den Betrieb des Feuerwehrgerätehauses an den nächstliegenden Wohnnutzungen eingehalten werden können, wenn die Schallschutzmaßnahme gemäß
Ziffer 10 umgesetzt wird.
Somit kann unter den gegebenen Voraussetzungen davon ausgegangen werden,
dass die Entwicklung des Bebauungsplangebietes im Einklang mit den Anforderungen an den Schallimmissionsschutz erfolgen kann.
GRANER + P ARTNER
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ppa. Simon
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i. A. Penkalla
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BERATUNG
PLANUNG
PRÜFUNG
FORSCHUNG
RAUMAKUSTIK
TONTECHNIK
BAUPHYSIK
SCHALLSCHUTZ
VMPA MESSSTELLE NACH DIN 4109
IMMISSIONSSCHUTZ NACH §§ 26, 28
BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ
GRANER+PARTNER Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach
Stadt Pulheim
Postfach 13 45
50241 Pulheim
Lichtenweg 15
51465 Bergisch Gladbach
T (02202) 9 36 30- 0
F (02202) 9 36 30-30
vorab per E-Mail:
christoph.brozio@pulheim.de
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23.08.2010
wi A0006 sgut2308-1
Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla
✆- 13
Bebauungsplan Nr. 98, Pulheim-Geyen
Schalltechnisches Prognosegutachten
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Brozio,
anbei erhalten Sie das schalltechnische Prognosegutachten zu o. a. Objekt zu Ihrer Kenntnisnahme
und weiteren Verwendung in dreifacher Ausfertigung.
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder mailen Sie uns, wir nehmen uns gerne
Zeit für Sie.
Mit freundlichen Grüßen
GRANER + P ARTNER
I N G E N I E U R E
Anlage
• i. A. Michaela Willekens •
UNTERNEHMENSFORM: GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG
GESCHÄFTSFÜHRUNG BRIGITTE GRANER BERND GRANER-SOMMER
AMTSGERICHT KÖLN HRB 45768