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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1.15 Sinnersdorf 1302 (erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 1.15 Sinnersdorf 1303) Bereich: Christophstraße • Änderung gemäß § 13 BauGB • Aufstellungsbeschluss • Beschluss zur Beteiligung gemäß § 13 BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
20.10.10, 07:17
Aktualisiert
27.10.10, 18:41
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1.15 Sinnersdorf 1302
(erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 1.15 Sinnersdorf 1303)
Bereich: Christophstraße
• Änderung gemäß § 13 BauGB
• Aufstellungsbeschluss
• Beschluss zur Beteiligung gemäß § 13 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1.15 Sinnersdorf 1302
(erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 1.15 Sinnersdorf 1303)
Bereich: Christophstraße
• Änderung gemäß § 13 BauGB
• Aufstellungsbeschluss
• Beschluss zur Beteiligung gemäß § 13 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1.15 Sinnersdorf 1302
(erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 1.15 Sinnersdorf 1303)
Bereich: Christophstraße
• Änderung gemäß § 13 BauGB
• Aufstellungsbeschluss
• Beschluss zur Beteiligung gemäß § 13 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV-61 ro/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin 27.10.2010 ö. S. X Herr Rosenkranz (Verfasser/in) 414/2010 nö. S. TOP 11 21.09.2010 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 1.15 Sinnersdorf 1302 (erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 1.15 Sinnersdorf 1303) Bereich: Christophstraße • Änderung gemäß § 13 BauGB • Aufstellungsbeschluss • Beschluss zur Beteiligung gemäß § 13 BauGB VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1.15 Sinnersdorf 1302 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern. Ziel der Änderung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlegung eines Fußweges auf der Nordseite der Christophstraße durch Ausweisung eines 1,50 m breiten Streifens öffentlicher Verkehrsfläche zu schaffen. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. -1- – Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge der Planung der Bebauungspläne Nr. 1.15 Sinnersdorf und Nr. 1.15 Sinnersdorf 1302 nicht berührt. 3. Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 1.15 Sinnersdorf 1303". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1.15 Sinnersdorf behalten weiterhin Gültigkeit. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) durchzuführen. Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB. ERLÄUTERUNGEN: Der Bebauungsplan Nr. 1.15 Sinnersdorf wurde mit Datum der Bekanntmachung vom 31.03.1998 rechtskräftig. Er schuf die Baurechte für das am östlichen Sinnersdorfer Siedlungsrand nördlich und südlich der Kölner Straße entstandene Wohngebiet. Seine südwestliche Grenze verläuft entlang der Christophstraße. Für die an die Christophstraße angrenzenden, bisher noch städtischen Grundstücksflächen wurde in 2008 eine vereinfachte Änderung des Ursprungsplans vorgenommen. Durch Modifizierung der Baugebiets- und Bauflächenfestsetzung im Änderungsbereich wurden die bestehenden Asylbewerberheime planungsrechtlich gesichert (Bebauungsplan Nr. 1.15 Sinnersdorf 1302). Inzwischen sind sechs der vormals zehn Häuser abgerissen worden, so dass die (teilweise) Veräußerung der Grundstücksflächen möglich wird. Vor dem Hintergrund in naher Zukunft zu erwartender Neubebauung der Flächen wurde im Rahmen verwaltungsinterner Abstimmungen vom Tiefbauamt angeregt, vor dem Verkauf von Baugrundstücken einen ausreichend breiten Streifen auszuparzellieren, um einen bisher nicht vorhandenen Gehweg am Nordrand der Christophstraße anlegen zu können. Im Zuge eines ersten Grundstücksverkaufs ist eine solche Parzellierung inzwischen erfolgt. Die Verwaltung schlägt vor, zur planungsrechtlichen Absicherung des erforderlichen Fußweges den Bebauungsplan Nr. 1.15 Sinnersdorf 1302 zu ändern. Änderungsinhalte sind außer der Festsetzung einer 1,50 m breiten öffentlichen Verkehrsfläche entlang der Christophstraße eine dadurch bedingte Verschiebung der überbaubaren Fläche um ebenfalls 1,50 m, die Streichung der zu bepflanzenden Fläche sowie die Liberalisierung der Dachform-Vorschrift. -2- Zu Einzelheiten der neuen bzw. geänderten Festsetzungen wird auf die Planbegründung verwiesen. Da die beabsichtigten Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren (siehe auch hierzu die Planbegründung), kann der Änderungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt werden. Der Umwelt- und Planungsausschuss sollte die Verwaltung beauftragen, die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. -3-