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Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierun, Maßnahme 34 hier: Möglichkeit der Übertragung von Sportstätten an die Vereine)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
22.09.10, 21:12
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierun, Maßnahme 34
hier: Möglichkeit der Übertragung von Sportstätten an die Vereine) Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierun, Maßnahme 34
hier: Möglichkeit der Übertragung von Sportstätten an die Vereine)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit Haupt- und Finanzausschuss Rat II / 520 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 30.09.2010 X 26.10.2010 X 09.11.2010 X Herr Ritter (Verfasser/in) 401/2010 nö. S. TOP 10 19 13.09.2010 (Datum) BETREFF: Haushaltskonsolidierung, Maßnahme 34 hier: Möglichkeit der Übertragung von Sportstätten an die Vereine VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Rat, CDU-Fraktion HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der HFA empfehlen dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit den in Frage kommenden Vereinen zu eruieren, ob Interesse besteht, vereinsseitig einen Sportplatz / ein Sportplatzgebäude in Eigenverantwortung zu bewirtschaften. -1- ERLÄUTERUNGEN: Die Übertragung von Sportstätten an Sportvereine ist ein hoch sensibles Thema, welches vorab in jedem Fall mit allen in Frage kommenden Vereinen im Rahmen einer Informationsveranstaltung besprochen werden sollte. Möglicherweise gibt es Vereine im Stadtgebiet, die in der Lage sind, einen Sportplatz / ein Sportplatzgebäude in kompletter Eigenregie zu bewirtschaften. Hierfür erhält der Verein einen Zuschuss. Die Größenordnung des Zuschusses ergibt sich im wesentlichen aus den Bauhofleistungen und den Energiekosten. Dies sind berechenbare Größen. Jeder prozentuale Zuschuss an einen Verein unter 100 % führt zunächst einmal zu einer entsprechenden Einsparung städtischerseits. Auf ein solches Einsparpotenzial weist auch der Sportstättenleitplan hin. Sollte es Vereine im Stadtgebiet geben, die Personal, Fachwissen und Geräte entsprechend einsetzen, kann dies zu einem dauerhaften Einsparpotenzial werden. Sind allerdings Vereine hierzu nicht in der Lage, werden mit Sicherheit langfristig städtischerseits Mehrkosten in erheblichem Umfang entstehen, weil eine solche Sportanlage auf Grund ihres Zustands wesentlich früher als normal generalsaniert werden müsste. Im Übrigen wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei einer Übergabe städtischer Sportstätten an Vereine Bauhofleistungen in einem erheblichen Umfang entfallen würden. Nicht eingeschätzt werden kann durch das Sportdezernat, welche Auswirkungen dies hat. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass in Fällen, in denen ein Verein eine Sportstätte übernimmt, städtischerseits kein Sportstättennutzungsentgelt mehr erhoben werden kann. Im Übrigen wird es darauf ankommen, den Vereinen zu verdeutlichen, dass der langfristige Erhalt einer Sportstätte sowohl im Interesse des Vereins als auch im Interesse der Stadt liegt und beide großes Interesse entwickeln müssen, die Betriebs- und Unterhaltungskosten zu reduzieren. -2-