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Mitteilungsvorlage (Haushaltskonsolidierung Maßnahme 23 "Bei Veranstaltungen im Rahmen der Unterhaltungsmusik werden kostendeckende Eintrittspreise erhoben")

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
10 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
22.09.10, 21:12
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Mitteilungsvorlage (Haushaltskonsolidierung Maßnahme 23
"Bei Veranstaltungen im Rahmen der Unterhaltungsmusik werden kostendeckende Eintrittspreise erhoben") Mitteilungsvorlage (Haushaltskonsolidierung Maßnahme 23
"Bei Veranstaltungen im Rahmen der Unterhaltungsmusik werden kostendeckende Eintrittspreise erhoben")

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit Haupt- und Finanzausschuss Rat II / 410 (Amt/Aktenzeichen) Termin 30.09.2010 26.10.2010 09.11.2010 Angelika Schallenberg (Verfasser/in) ö. S. X X X 396/2010 nö. S. TOP 6 09.09.2010 (Datum) BETREFF: Haushaltskonsolidierung Maßnahme 23 "Bei Veranstaltungen im Rahmen der Unterhaltungsmusik werden kostendeckende Eintrittspreise erhoben" Veranlasser: Rat MITTEILUNG: Die Kulturabteilung hat bereits seit Ende 2009 damit begonnen, die Ausgaben von Unterhaltungsveranstaltungen nach dem Muster der beigefügten Tabellen zusammen zu stellen, um Eintrittspreise zu kalkulieren. Den fixen Honorarkosten werden Schätzwerte für Nebenkosten wie Technik, Catering, GEMA usw. hinzugerechnet. Insbesondere die Kosten für Werbung können dabei nur aufgrund von Erfahrungswerten grob geschätzt werden, denn der Umfang der erforderlichen Maßnahmen entscheidet sich erst, wenn mit der Werbung begonnen wurde: Wird eine Veranstaltung bereits aufgrund einer redaktionellen Presse-Notiz stark nachgefragt, so sind ggf. keinerlei Anzeigen erforderlich. Auf der Einnahmeseite wird das Besucherinteresse geschätzt und die Preise in ein Verhältnis zu den vermuteten Ausgaben gesetzt. Sofern der/die Künstler/in bereits in Pulheim gastiert hat, lässt sich von einer annähernd realistischen Schätzung der Kartennachfrage ausgehen, jedes NeuEngagement jedoch läuft Gefahr, eine Fehlkalkulation zu werden. Die Erfahrung von 20 Jahren hat gezeigt, dass das Publikumsinteresse in Pulheim nur schwer vorherzusagen ist. Die angefügten Beispielblätter sind im Verlauf des letzten Jahres bereits zur Neu-Kalkulation von Eintrittspreisen eingesetzt worden und wurden aus Anlass der Vorlage überarbeitet und ergänzt. Bei allen Fällen handelt es sich um Künstler/Gruppen, die bereits zum wiederholten Male in Pulheim auftreten: Beispiel 1 steht für das Konzert einer beliebten lokalen Band und zählt zu den selteneren „Erfolgsstorys“ der Kulturabteilung: Hier stehen bescheidene Honorarforderungen und geringe Nebenkosten einem großem und relativ sicheren Publikumsinteresse gegenüber, so dass hier Aussicht auf ein Einnahmeplus besteht. Die Zusammenarbeit mit der Gruppe hat sich im Lauf vieler Jahre entwickelt, die Nachfrage ist über Jahre hinweg gestiegen. Beispiel 2 dagegen ist ein erfolgreicher (Kölner) Interpret mit Management: Völlig untypisch für ein solches „Zugpferd“ sind die sehr fairen Honorarforderungen, die ein kleines Plus für die Kulturabteilung ermöglichen. Üblicherweise setzt das Management die Bedingungen so fest, dass die eigene Seite das Optimum erzielt: Wer das nicht akzeptiert, hat einen erfolgreichen Programmpunkt weniger. Beispiel 3 ist eine saisonale Besonderheit, Neujahrskonzerte haben sich über die Jahre zum Publikumsrenner entwickelt. -1- Die vorgelegten Beispiele gehören zu den Ausnahmen, die relativ verlässliche Kalkulationen und damit Kostendeckung ermöglichen. Es gibt ansonsten fast keine Veranstaltungen, bei denen mit so konstantem Publikumsinteresse gerechnet werden kann. Die weit überwiegende Zahl der Veranstaltungen birgt sehr viel größere Risiken: Insbesondere Erst-Engagements – neue Interpreten, neue Gruppen, die ausprobiert werden sollen – sind letztlich unkalkulierbar. Dennoch sollte auch zukünftig nicht davon abgesehen werden, den Pulheimer Bürgerinnen und Bürgern auch NeuEntdeckungen im Bereich der Unterhaltung anzubieten. -2-