Daten
Kommune
Inden
Größe
13 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
320/2007
Datum
Schulverwaltungsamt
18.01.2007
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
08.02.2007
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule zum Schuljahr 2007/2008;
hier: Sachstandsbericht
Beschlussentwurf:
a) Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
b) Eine mögliche Beschlussfassung zu Ziff. 1 ergibt sich aus der Beratung.
In Vertretung:
Unterberger
Begründung:
1. Zuwendung für Investitionen und Ausstattung in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich
Die Bezirksregierung Köln hat dem Antrag der Gemeinde Inden auf Zuwendung für Investitionen
und Ausstattung in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich zugestimmt. Der Bewilligungsbescheid über 230.000,- € liegt hier seit dem 04. Januar 2007 vor. Der förderfähige Höchstbetrag
von 90 % der Gesamtkosten ist hiermit gedeckt. Der erforderliche Eigenbeitrag in Höhe von 10 %
der Gesamtkosten wird aus der Schulpauschale entnommen.
Für beide Gruppen bedeutet dies:
160.000,- € für Baumaßnahmen (Umbau, Ausbau, Neubau oder Erweiterung)
50.000,- € für die Ersteinrichtung nebst Ausstattung mit Lehr- und Lernmittel
20.000,- € für die Renovierung sowie Herrichtung und Ausstattung des Schulgrundstückes
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt, nach Mittelabruf durch die Gemeinde Inden, in zwei
Teilbeträgen zum 01. April/01.Juni bzw. 01. Oktober 2007.
Die oben genannten Teilbeträge sind untereinander austauschbar und nicht objektgebunden.
Für die Schulstandorte wurden als Baumaßnahmen beantragt:
a) Inden/Altdorf
Auf dem Schulgelände in Inden/Altdorf existiert keine Sporthalle. Im Ganztagskonzept der
Schule ist die Errichtung einer Containeranlage (incl. Elektroinstallation, Heizung (Strom),
Fenster und Türen), zzgl. einer Umkleidmöglichkeit, mit den Maßen L20m X B10m X H2,80m
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auf dem Schulgrundstück vorgesehen. Dieser zusätzlich gewonnene Raum bietet der offenen
Ganztagsgrundschule die Möglichkeit, pädagogisch wichtige Sport- und Bewegungsspiele
anzubieten. Die Kosten einer solchen Containeranlage würden je nach Ausstattung zwischen
80.000,- und 100.000,- € betragen.
b) Lucherberg
Im Schulgebäude Lucherberg sollen nach dem Ganztagskonzept der Schule im Alttrakt zwei
Klassenräume (1 Essraum und 1 Raum für Hausaufgabenbetreuung und Spiel) entsprechend
den Bedürfnissen einer längeren Verweilzeit in der Schule hergerichtet werden. Hierzu zählen
u.a. die Optimierung des Raumes durch das Abhängen der Decken einschl. einer neuen
Beleuchtung, sowie die Einbringung räumlich flexibler Raumteilerelemente. Ferner ist eine
Küche zur Ausgabe der Mittagessen neu einzubauen einschl. der notwendigen Ver- und
Entsorgungsleitungen.
Im Kellerbereich des Neubaues soll ein derzeit als Lagerraum genutzter Raum, durch die
Schaffung von Fenstern und einer 2. Ausgangstür, in einen Snouzelraum umgestaltet werden.
Als weitere Baumaßnahme ist die Toilettenanlage von Grund auf zu erneuern (Fliesen,
Toiletten, Trennwände, Außentüren).
Die Kosten für diese Baumaßnahmen betragen ca. 80.000,- €.
Zusätzlich zu den vorstehenden Maßnahmen für das Schulgebäude Lucherberg wäre es aus Sicht
der Schule wünschenswert, wenn hier eine Räumlichkeit geschaffen werden könnte, die gleichzeitig
als Aula, Versammlungsstätte und als Pausenhalle bei schlechtem Wetter dienen könnte. Hierbei
würde es sich anbieten, den Zwischenraum zwischen den beiden Schulgebäuden (Alttrakt und
Neutrakt) durch Glaselemente zu schließen.
Die hierfür erforderlichen Mittel lassen sich nur durch Zurückstellung anderer Maßnahmen aus dem
Gesamtbudget bestreiten. Eine genaue Kostenermittlung müsste noch erfolgen.
Es ist nunmehr zu beraten und zu entscheiden, welche der Baumaßnahmen umgesetzt werden.
2. Einbindung der Vormittagsbetreuung
Nach der Neufassung bzw. Änderung der Erlasse und Förderrichtlinien für offene Ganztagsgrundschulen vom 21. Dezember 2006 erhält der Schulträger für andere Betreuungsformen an einer
offenen Ganztagsgrundschule (z.B. Vor- und Übermittagsbetreuung) eine Betreuungspauschale in
Form eines Zuschusses von 5.500 €. Der Schulträger stellt im Rahmen seiner erhaltenen Mittel
sicher, dass Schulen, die eine Betreuung aus dem Programm „Schule von acht bis eins“ anboten,
diese auch im Rahmen der Betreuungspauschale fortführen können.
Hieraus resultiert, dass an der Gemeinschaftsgrundschule Inden/Altdorf mit Beginn des Schuljahres
2007/2008 keine zwei unterschiedlichen Betreuungseinrichtungen (Schule von acht bis eins und
offene Ganztagsgrundschule) vorgehalten werden dürfen.
Zukünftig wird diese Vor-/Übermittagsbetreuung im Rahmen der offenen Ganztagsgrundschule
angeboten. Dem Schulträger ist freigestellt, ob er für dieses Betreuungsangebot einen einheitlichen
Elternbeitrag (bisher 32,- € je Monat) erhebt.
Da das Ziel sein soll, die offene Ganztagsgrundschule zu stärken, halte ich die Erhebung des
Beitrags für dieses freie Angebot für angebracht.
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3. Antragsverfahren für Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote
offener Ganztagschulen im Primarbereich
Die Zuwendung für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagschulen im
Primarbereich ist abhängig von der Höhe der Anmeldezahlen. Der Grundbetrag beträgt 615,- € pro
Schuljahr und Kind bzw. 1.230,- € für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro
Schuljahr.
Zusätzlich werden Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 25
Schülerinnen und Schüler zugewiesen. An Stelle von 0,1 Lehrerstellen kann grundsätzlich ein
Festbetrag in Höhe von 205 € pro Schülerin und Schüler gewährt werden.
Die Anträge sind bis zum 31. März eines jeden Jahres einzureichen.
Zwischenzeitlich sind bei der Gemeinde Inden für 37 Schülerinnen und Schüler verbindliche
Anmeldungen (1 Anmeldung mit sonderpädagogischem Förderbedarf) sowie 5 unverbindliche
Anmeldungen (2 Anmeldungen mit sonderpädagogischem Förderbedarf) eingegangen.
Die Gemeinde beabsichtigt für insgesamt 50 Schülerinnen und Schüler (3 mit
sonderpädagogischem Förderbedarf) Fördermittel sowie eine Betreuungspauschale in Höhe von
5.500 € für die Vormittags-/Übermittagsbetreuung zu beantragen. Gleichzeitig soll die
Kapitalisierung der 0,1 Lehrerstelle für 50 Anmeldungen beantragt werden.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in zwei gleichen Raten, zum 01. September und 01. März
eines Schuljahres. Im Rahmen des Verwendungsnachweises sind die tatsächlichen Anmeldezahlen
anzuzeigen und ggf. Mittel zu erstatten.