Daten
Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
18.10.10, 18:39
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
II/32
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
26.10.2010
09.11.2010
ö. S.
X
X
Friedhelm Seibel
(Verfasser/in)
387/2010
nö. S.
TOP
02.09.2010
(Datum)
BETREFF:
Haushaltskonsolidierung Nr. 10: Erhöhung der Gebühren für Wochenmarktplätze
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Rat + Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
ja
nein
X
nein
wenn ja:
Erwartete Mehreinnahmen gesamt:
davon:
p.a. 8.200,00 €
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
HFA und dem Rat nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass die beschlossene Gebührenerhöhung um 20 % für die Wochenmärkte im Zuge in Abhängigkeit zum Beratungsergebnis zur Vorlage über die Erhebung von Gebühren für Volksfeste und Veranstaltungen (Vorlage 366/2010) in die Sondernutzungssatzung aufgenommen wird und dann insgesamt
ein Satzungsbeschluss in der Sitzung am 21.12.2010 herbeigeführt wird.
ERLÄUTERUNGEN:
Am 06.07.2010 wurde die Anhebung der Gebühren für die Wochenmärkte um 20 % zum nächstmöglichen Termin beschlossen. Die Umsetzung dieses Beschlusses ist über eine Vorlage der Verwaltung, die die entsprechende Änderung
der Sondernutzungssatzung und des Gebührentarifs empfiehlt, herbeizuführen. Die Verwaltung sieht angesichts der
noch - auch die Sondernutzungssatzung betreffenden Entscheidung zur Vorlage 366/2010 – davon ab, einen Satzungs-1-
beschluss vorzuschlagen, der im Zweifel durch die mögliche Gebührenerhebung für Volksfeste und Veranstaltungen
kurzfristig wieder zu ändern wäre. Darüber hinaus hat die Verwaltung noch einen weitergehenden Auftrag des Bürgermeisters zu erledigen, der eine inhaltlich und redaktionelle Überarbeitung der Satzung zum Gegenstand hat. Verwaltungsökonomisch hält das Fachamt es daher für sinnvoll, alle Aspekte in einem Guss in einer weiteren Vorlage zur Satzungsänderung zusammen zu fassen. Die erforderliche Bekanntmachung und das Inkrafttreten zum avisierten Termin
01.01.2011 können eingehalten werden.
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