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Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierung des Jugendamtes - Maßnahme 85 Wirtschaftskräfte in Tageseinrichtungen für Kinder)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
20.09.10, 18:58
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierung des Jugendamtes - Maßnahme 85
Wirtschaftskräfte in Tageseinrichtungen für Kinder) Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierung des Jugendamtes - Maßnahme 85
Wirtschaftskräfte in Tageseinrichtungen für Kinder)

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat II/ 51 (Amt/Aktenzeichen) Termin 05.10.2010 26.10.2010 09.11.2010 ö. S. X X X Herr Seibel (Verfasser/in) 371/2010 nö. S. TOP 27.08.2010 (Datum) BETREFF: Haushaltskonsolidierung des Jugendamtes - Maßnahme 85 Wirtschaftskräfte in Tageseinrichtungen für Kinder VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Rat HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein wenn ja: Finanzierungsminderbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: Ca. 75.000.- € - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem HFA/Rat Folgendes zu beschließen: Auf den Einsatz der fünf Wirtschaftskräfte im Rahmen der Tageseinrichtungen für Kinder wird künftig verzichtet. Die Stellen werden im Stellenplan mit einem kw-Vermerk (künftig wegfallend) versehen. alternativ Die Stellen für Wirtschaftskräfte bleiben erhalten, das Essensgeld in den betroffenen Kindertageseinrichtungen wird von 2,60 € pro Essen um X,XX € erhöht. -1- ERLÄUTERUNGEN: Am 06.07.2010 hat sich der Rat mit dem Vorschlag der Unternehmungsberatung Rödl&Partner, der den künftigen Verzicht auf die Beschäftigung von Wirtschaftskräften in städtischen Kindertageseinrichtungen beinhaltet, beschäftigt. Einen abschließenden Beschluss hat der Rat nicht gefasst, sondern die Verwaltung mit der weitergehenden Darstellung der Kosten beauftragt und um Prüfung der Angemessenheit der Essensentgelte gebeten. Die von Rödl&Partner zu Grunde gelegten Zahlen entsprechen auch noch den aktualisierten Werten. So sind für das Jahr 2009 Personalkosten von rd. 102.000.- € für Wirtschaftskräfte entstanden, der Überschuss aus den erhobenen Essensgeldern lag bei rd. 27.000.- €, der Zuschuss aus städtischen Mitteln liegt demnach bei 75.000.- € pro Jahr. Personalausgaben Sachkosten/Einkauf (ohne Energiekosten) ./. eingenommene Essensgelder rd. 102.000.- € rd.. 79.000.- € rd. 106.000.- € per Saldo ungedeckte Ausgaben rd. 75.000.- € Nach den Festsetzungen der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen wird dort, in denen eine Wirtschaftskraft beschäftigt ist, ein Essensgeld von 2,60 € erhoben. Aktuelle Beschäftigungssituation Kita Gustav-Heinemann-Str. KiTa Kesselsgasse Kita Sinnersdorfer Str. KiTa Anemonenweg KiTa Görreshofstr. 25,0 Std. Stelle, z.Z. unbesetzt 19,5 Std. Stelle, unbefristet 19,5 Std. Stelle, unbefristet 25,0 Std. unbefristet 15 Std. Stelle, Verrentung wg. Erreichens der Altersgrenze zum 30.04.2011 Die Wirtschaftskräfte sind pro Jahr mit der Zubereitung, Ausgabe und hauswirtschaftlicher Nacharbeit von rd. 40.000 Essen beschäftigt. Rein rechnerisch wäre also bei einem 10 Euro-Cent höheren Essensgeld eine Bruttomehreinnahme von 4.000.- € erzielbar. Um alle ungedeckten Ausgaben zu decken, müsste das Entgelt um 1,88 € auf 4,48 € angehoben werden. Dies erscheint unrealistisch, alleine schon, wenn man beispielhaft bedenkt, 2 Kinder einer Familie wären über Mittag betreut. Bei 20 Esstagen hätten die Eltern rd. 180.- € zu zahlen, daneben würde noch der Elternbeitrag fällig. Das derzeitige Essensentgelt von 2,60 € ist aus Sicht des Fachamtes eine Obergrenze, die von Eltern akzeptiert wird und in etwa dem entspricht, wenn Essen per Catering in die Einrichtung gebracht wird. Dann liegt der Durchschnittspreis bei 2,20 – 2,40 € pro Essen. Im letzteren Fall ist aber nicht berücksichtigt, dass auch ein hauswirtschaftlicher Aufwand (Vorbereitung/Nachbereitung/Spüldienste) zu leisten ist, der bei Wegfall wirtschaftlicher Kräfte gänzlich dem pädagogischen Personal überlassen bliebe und somit zu einem Wegfall pädagogischer Fachstunden führt. Die aus gesundheitlichen Aspekten heraus bestehenden Vorteile des frischen Essens gegenüber Catering sind als bekannt vorausgesetzt und bedarf keiner weiteren Hinweise. Des Weiteren sollte aber auf die arbeitsmarktpolitische Bedeutung hingewiesen werden. Es geht um einen Stellenabbau im unteren Bereich der tariflichen Eingruppierung (EG 2, 3 und 5). -2-