Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
20.09.10, 18:58
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Jugendhilfeausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
II/ 51
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
05.10.2010
26.10.2010
09.11.2010
ö. S.
X
X
X
Herr Seibel
(Verfasser/in)
371/2010
nö. S.
TOP
27.08.2010
(Datum)
BETREFF:
Haushaltskonsolidierung des Jugendamtes - Maßnahme 85
Wirtschaftskräfte in Tageseinrichtungen für Kinder
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Rat
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsminderbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
gesamt:
davon:
Ca. 75.000.- €
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem HFA/Rat Folgendes zu beschließen:
Auf den Einsatz der fünf Wirtschaftskräfte im Rahmen der Tageseinrichtungen für Kinder wird künftig verzichtet. Die
Stellen werden im Stellenplan mit einem kw-Vermerk (künftig wegfallend) versehen.
alternativ
Die Stellen für Wirtschaftskräfte bleiben erhalten, das Essensgeld in den betroffenen Kindertageseinrichtungen wird von
2,60 € pro Essen um X,XX € erhöht.
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ERLÄUTERUNGEN:
Am 06.07.2010 hat sich der Rat mit dem Vorschlag der Unternehmungsberatung Rödl&Partner, der den künftigen Verzicht auf die Beschäftigung von Wirtschaftskräften in städtischen Kindertageseinrichtungen beinhaltet, beschäftigt. Einen
abschließenden Beschluss hat der Rat nicht gefasst, sondern die Verwaltung mit der weitergehenden Darstellung der
Kosten beauftragt und um Prüfung der Angemessenheit der Essensentgelte gebeten.
Die von Rödl&Partner zu Grunde gelegten Zahlen entsprechen auch noch den aktualisierten Werten. So sind für das
Jahr 2009 Personalkosten von rd. 102.000.- € für Wirtschaftskräfte entstanden, der Überschuss aus den erhobenen
Essensgeldern lag bei rd. 27.000.- €, der Zuschuss aus städtischen Mitteln liegt demnach bei 75.000.- € pro Jahr.
Personalausgaben
Sachkosten/Einkauf (ohne Energiekosten)
./. eingenommene Essensgelder
rd. 102.000.- €
rd.. 79.000.- €
rd. 106.000.- €
per Saldo ungedeckte Ausgaben
rd. 75.000.- €
Nach den Festsetzungen der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen wird dort, in denen eine
Wirtschaftskraft beschäftigt ist, ein Essensgeld von 2,60 € erhoben.
Aktuelle Beschäftigungssituation
Kita Gustav-Heinemann-Str.
KiTa Kesselsgasse
Kita Sinnersdorfer Str.
KiTa Anemonenweg
KiTa Görreshofstr.
25,0 Std. Stelle, z.Z. unbesetzt
19,5 Std. Stelle, unbefristet
19,5 Std. Stelle, unbefristet
25,0 Std. unbefristet
15 Std. Stelle, Verrentung wg. Erreichens der Altersgrenze zum 30.04.2011
Die Wirtschaftskräfte sind pro Jahr mit der Zubereitung, Ausgabe und hauswirtschaftlicher Nacharbeit von rd. 40.000
Essen beschäftigt. Rein rechnerisch wäre also bei einem 10 Euro-Cent höheren Essensgeld eine Bruttomehreinnahme
von 4.000.- € erzielbar. Um alle ungedeckten Ausgaben zu decken, müsste das Entgelt um 1,88 € auf 4,48 € angehoben
werden.
Dies erscheint unrealistisch, alleine schon, wenn man beispielhaft bedenkt, 2 Kinder einer Familie wären über Mittag
betreut. Bei 20 Esstagen hätten die Eltern rd. 180.- € zu zahlen, daneben würde noch der Elternbeitrag fällig.
Das derzeitige Essensentgelt von 2,60 € ist aus Sicht des Fachamtes eine Obergrenze, die von Eltern akzeptiert wird
und in etwa dem entspricht, wenn Essen per Catering in die Einrichtung gebracht wird. Dann liegt der Durchschnittspreis
bei 2,20 – 2,40 € pro Essen. Im letzteren Fall ist aber nicht berücksichtigt, dass auch ein hauswirtschaftlicher Aufwand
(Vorbereitung/Nachbereitung/Spüldienste) zu leisten ist, der bei Wegfall wirtschaftlicher Kräfte gänzlich dem pädagogischen Personal überlassen bliebe und somit zu einem Wegfall pädagogischer Fachstunden führt.
Die aus gesundheitlichen Aspekten heraus bestehenden Vorteile des frischen Essens gegenüber Catering sind als bekannt vorausgesetzt und bedarf keiner weiteren Hinweise. Des Weiteren sollte aber auf die arbeitsmarktpolitische Bedeutung hingewiesen werden. Es geht um einen Stellenabbau im unteren Bereich der tariflichen Eingruppierung (EG 2, 3
und 5).
-2-