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Beschlussvorlage (Bildung des Beirates für Menschen mit Behinderungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
15.01.10, 06:58
Aktualisiert
15.01.10, 06:58
Beschlussvorlage (Bildung des Beirates für Menschen mit Behinderungen) Beschlussvorlage (Bildung des Beirates für Menschen mit Behinderungen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 481/2009 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 08.09.2009 Beratungsfolge Rat Termin 10.11.2009 Rat 17.12.2009 Betrifft: Bemerkungen Bildung des Beirates für Menschen mit Behinderungen Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 06.10.2009 Beschlussentwurf: In den Beirat für Menschen mit Behinderung werden gewählt: 1. …………………………………….als Vertreter/in ..……………………………….. 2…………………………………….. als Vertreter/in ………………………………… 3…………………………………….. als Vertreter/in ………………………………… 4…………………………………….. als Vertreter/in ………………………………… 5…………………………………….. als Vertreter/in ………………………………… 6…………………………………….. als Vertreter/in ..……………………………… 7…………………………………….. als Vertreter/in ………………………………… 8…………………………………….. als Vertreter/in ………………………………… 9…………………………………….. als Vertreter/in ………………………………… Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 30.06.2009 die Einrichtung eines Behindertenbeirates und dessen Satzung beschlossen. Nach § 5 Ziffer 1 dieser Satzung gehören dem Beirat neun stimmberechtigte Mitglieder an. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein persönliches stellvertretendes Mitglied zu wählen. Die stimmberechtigten Mitglieder setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern der in Erftstadt tätigen Einrichtungen, Verbände und Selbsthilfegruppen für Behinderte, Sportvereine, Kirchengemeinden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern zusammen, die selbst eine Behinderung haben oder für einen Behinderten sprechen, der sich nicht selbst artikulieren kann, oder die einen starken Bezug zur Behindertenarbeit haben. Weitere Voraussetzungen für die Wahl in den Behindertenbeirat sind nach § 5 Ziffer 2 ein Mindestalter von 18 Jahren und Wohnsitz in Erftstadt. Nach § 5 Ziffer 3 entsendet die Stadtverwaltung die Behindertenbeauftragte als beratendes Mitglied in den Beirat. Der Behindertenbeirat kann nach § 5 Ziffer 4 weitere Personen zu Sachfragen während der Sitzungen hinzuziehen, soweit es ihm für die Durchführung seiner Aufgaben geboten erscheint. Nach § 5 Ziffer 5 der Satzung wählt der Rat die stimmberechtigten und stellvertretenden Mitglieder des Behindertenbeirates für die Dauer seiner Wahlzeit. Die Verwaltung hat mit Datum vom 17.08.2009 Erftstädter Einrichtungen, Verbände und Selbsthilfegruppen für Behinderte, Sportvereine, Kirchengemeinden sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger angeschrieben bzw. durch Pressemitteilung aufgefordert, Wahlvorschläge zu unterbreiten. Bis zum 05.10.2009 sind die in der Anlage aufgeführten Personen zur Wahl vorgeschlagen worden. Der anonym vorgeschlagene Herr Schiller hat sich nicht selbst gemeldet. Der Verwaltung ist nicht bekannt, ob er an einer Wahl interessiert ist. Bei den Vorschlägen des ASB handelt es sich um Mitarbeiter des ASB, die Menschen mit Behinderung hier in Erftstadt betreuen. Sie selbst leben jedoch nicht in Erftstadt. Laut Satzung ist für die Mitgliedschaft im Behindertenbeirat der Wohnsitz in Erftstadt notwendig. (Dr. Rips) -2-