Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
15.01.10, 06:58
Aktualisiert
15.01.10, 06:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 481/2009
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 08.09.2009
Beratungsfolge
Rat
Termin
10.11.2009
Rat
17.12.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Bildung des Beirates für Menschen mit Behinderungen
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen zur Verfügung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 06.10.2009
Beschlussentwurf:
In den Beirat für Menschen mit Behinderung werden gewählt:
1. …………………………………….als Vertreter/in ..………………………………..
2…………………………………….. als Vertreter/in …………………………………
3…………………………………….. als Vertreter/in …………………………………
4…………………………………….. als Vertreter/in …………………………………
5…………………………………….. als Vertreter/in …………………………………
6…………………………………….. als Vertreter/in ..………………………………
7…………………………………….. als Vertreter/in …………………………………
8…………………………………….. als Vertreter/in …………………………………
9…………………………………….. als Vertreter/in …………………………………
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 30.06.2009 die Einrichtung eines
Behindertenbeirates und dessen Satzung beschlossen.
Nach § 5 Ziffer 1 dieser Satzung gehören dem Beirat neun stimmberechtigte Mitglieder an. Für
jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein persönliches stellvertretendes Mitglied zu wählen.
Die stimmberechtigten Mitglieder setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern der in Erftstadt
tätigen Einrichtungen, Verbände und Selbsthilfegruppen für Behinderte, Sportvereine,
Kirchengemeinden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern zusammen, die selbst eine
Behinderung haben oder für einen Behinderten sprechen, der sich nicht selbst artikulieren kann,
oder die einen starken Bezug zur Behindertenarbeit haben.
Weitere Voraussetzungen für die Wahl in den Behindertenbeirat sind nach § 5 Ziffer 2 ein
Mindestalter von 18 Jahren und Wohnsitz in Erftstadt.
Nach § 5 Ziffer 3 entsendet die Stadtverwaltung die Behindertenbeauftragte als beratendes
Mitglied in den Beirat.
Der Behindertenbeirat kann nach § 5 Ziffer 4 weitere Personen zu Sachfragen während der
Sitzungen hinzuziehen, soweit es ihm für die Durchführung seiner Aufgaben geboten erscheint.
Nach § 5 Ziffer 5 der Satzung wählt der Rat die stimmberechtigten und stellvertretenden Mitglieder
des Behindertenbeirates für die Dauer seiner Wahlzeit.
Die Verwaltung hat mit Datum vom 17.08.2009 Erftstädter Einrichtungen, Verbände und
Selbsthilfegruppen für Behinderte, Sportvereine, Kirchengemeinden sowie interessierte
Bürgerinnen und Bürger angeschrieben bzw. durch Pressemitteilung aufgefordert, Wahlvorschläge
zu unterbreiten.
Bis zum 05.10.2009 sind die in der Anlage aufgeführten Personen zur Wahl vorgeschlagen
worden.
Der anonym vorgeschlagene Herr Schiller hat sich nicht selbst gemeldet. Der Verwaltung ist nicht
bekannt, ob er an einer Wahl interessiert ist.
Bei den Vorschlägen des ASB handelt es sich um Mitarbeiter des ASB, die Menschen mit
Behinderung hier in Erftstadt betreuen. Sie selbst leben jedoch nicht in Erftstadt. Laut Satzung ist
für die Mitgliedschaft im Behindertenbeirat der Wohnsitz in Erftstadt notwendig.
(Dr. Rips)
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