Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
26.10.2010
Erstellt
13.09.10, 19:22
Aktualisiert
25.10.10, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
Haupt- und Finanzausschuss
IV / 66
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
15.09.2010
26.10.2010
ö. S.
X
X
Herr Rademann
(Verfasser/in)
367/2010
nö. S.
TOP
6
34
26.08.2010
(Datum)
BETREFF:
Beschwerde und Anregung gem. § 24 GO NRW
hier: Rückstauproblematik in der Ford- und Westaufbausiedlung
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Herr Rössel, Frau Morrison
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr: 2010
Jahr: 2011
Jahr: 2012
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der TVA beschließt die Beschwerden abzulehnen, da hier nicht die behauptete unzureichende Kanalisation der ursächliche Grund für Rückstauschäden ist sondern der mangelhafte oder fehlerhafte Schutz der Grundstücksentwässerung vor Rückstau.
2. Der HFA lehnt die Beschwerde ab und erklärt die Angelegenheit für erledigt.
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
Mit Schreiben vom 20.08.2010 erhob Herr Rössel und mit Schreiben vom 01.09.2010 auch Frau Morrison Beschwerde
gegen die Entwässerungssituation in der Ford- und Westaufbausiedlung (Anlage).
Beide Schreiben sind inhaltlich gleich, daher werden sie auch in einer Vorlage behandelt.
Aufgrund des Regenereignisses vom 03.07.2010 standen die Keller zahlreicher Bürger und Bürgerinnen voll Wasser.
Dies wird von der Stadtverwaltung ausdrücklich bedauert. Nach dem Kenntnisstand der Verwaltung war allerdings der
hier in Frage stehender Bereich nicht von Überflutung betroffen, so dass hier der Sachverhalt wiederum auf Schäden
durch Rückstau aus dem Kanalnetz hindeutet. Gegen diesen haben sich die Grundstückseigentümer bekanntlich selbst
zu schützen. Die Bürgerinnen und Bürger der Ford- und der Westaufbausiedlung wurden mit einem Schreiben auf die
Besonderheiten der Mängel an der Grundstücksentwässerung informiert und mit Hilfe einer Informationsbroschüre über
die Möglichkeiten des Rückstauschutzes aufgeklärt.
Das Thema Starkregen, Kanalrückstau und zahlreiche Erläuterungen zur Problematik und zur Dimensionierung der öffentlichen Kanalisation wurden bereits in früheren Sitzungen des TVA zuletzt am 21.08.2008 (116/2008) ausführlich
behandelt.
Eine neue Sachlage hat sich seither nicht ergeben. Die Problematik des in die Keller eindringenden Wassers beim Rückstau im Kanalnetz ist dieselbe wie schon bei den Starkregenereignissen der vergangenen Jahre. Der mangelhafte oder
fehlerhafte Schutz der Grundstücksentwässerung vor Rückstau ist der Grund.
Ergänzend sei noch anzumerken, dass alle im Haus befindlichen Entwässerungsgegenstände (Toiletten, Duschen,
Waschbecken, Abläufe, etc.), die oberhalb der Rückstauebene liegen beim ordnungsgemäßen Entwässerungssystem
auch bei Rückstau im Kanal ohne Hebeanlagen benutzt werden können. Das immer wieder vorkommende Schadensbild
des durch Kellerwände oder Kellerboden eindringenden Wassers ist eindeutig auf Undichtigkeiten der Grundstücksentwässerung zurückzuführen, vermutlich auf an den Kanal angeschlossene Drainageleitungen der Reihenhäuser. Dies
haben bereits frühere stadteigene Untersuchungen im Bereich des Marderweges gezeigt. Die Verwaltung wird daher in
allen angezeigten Fällen die Dichtheitsprüfung aller Grundstücke der betroffenen Häusergruppen einfordern.
Bei dem Niederschlag vom 03.07.2010 handelt es sich zudem um ein Starkregenereignis. Innerhalb von 1 Stunde sind
ca. 41,4 mm Regen gefallen (Quelle: www.pulheimwetter.de), stärkster Niederschlag an dieser Station seit Messungsbeginn 1998). Statistisch entspricht dieser Niederschlag einer Wiederkehrhäufigkeit von mehr als 50 Jahren. Für derart
starke Regen ist sowohl die Kanalisation als auch das Rückhaltebecken nicht bemessen und diese Anlagen müssen
nach Norm für derart starke Regen auch nicht bemessen sein.
-2-