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Dringlichkeitsentscheidung Ratsmitglied (Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen Mittelbereitstellung für Baumaßnahmen an der KGS Bachstraße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
29.09.10, 07:39
Aktualisiert
29.09.10, 07:39
Dringlichkeitsentscheidung Ratsmitglied (Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen Mittelbereitstellung für Baumaßnahmen an der KGS Bachstraße) Dringlichkeitsentscheidung Ratsmitglied (Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen Mittelbereitstellung für Baumaßnahmen an der KGS Bachstraße)

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat II / 40 11 20 (Amt/Aktenzeichen) BETREFF: Termin 28.09.2010 ö. S. X Frau Brandt (Verfasser/in) 282/2010 nö. S. TOP 07.07.2010 (Datum) Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 (1) S. 2 GO NRW Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen Mittelbereitstellung für Baumaßnahmen an der KGS Bachstraße VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: € - im Haushalt des laufenden Jahres: 100.000 € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € ja X nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Restmittel aus abgeschlossenen baulichen Investitionsmaßnahmen und Ausstattungen wie folgt: M 26070002.10000.7831000 M 26070003.10000.7831000 M 26090017.10000.7831000 M 40770002.10000.7826000 Gesamt -1- 23.284,00 21.914,00 35.000,00 19.802,00 100.000,00 BESCHLUSSENTWURF: 1. Gemäß § 60 (1) S.2 GO NRW beschließen die Unterzeichner/innen im Wege der Dringlichkeitsentscheidung für die Baumaßnahmen an der Barbaraschule, KGS Bachstraße (M-Auftrag 26220001.10000.7831000) überplanmäßig 100.000 € zur Verfügung zu stellen. Bürgermeister Ratsmitglied Kenntnis genommen: Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied 2. Gemäß § 60 (1) S. 3 GO NRW genehmigt der Rat die Dringlichkeitsentscheidung. ERLÄUTERUNGEN: Der Rat hat am 22.09.2009 im Rahmen der Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II beschlossen, für den Umbau der Kath. Grundschule an der Bachstraße 664.000 € zu reservieren. Dieser Beschluss berücksichtigte noch nicht die Einführung der Offenen Ganztagsschule, sondern lediglich Abriss und Neubau von Toilettenanlagen und Lehrertrakt und Neubau eines Betreuungsraumes. In Abänderung dieses Beschlusses erfolgte am 16.03.2010 der Auftrag an die Verwaltung die zur Verfügung gestellten Mittel nunmehr unter Berücksichtigung der Einführung der OGS inklusive der Einrichtung einer Küche vorzusehen: Für dieses Projekt liegt mit beigefügtem Schreiben vom 05.07.2010 des Immobilienmanagements in den Punkten I – VIII die Kostenaufstellung vor. Um auch die Küche sowie die erforderlichen drei Gruppenräume für die OGS nach den Umbauten an der Schule unterbringen zu können, ist es erforderlich zusätzlich ca. 100.000 € zur Verfügung zu stellen. Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgabe im investiven Bereich kann - gemäß einer erst kurzfristig vom Immobilienmanagement zur Verfügung gestellte Liste - durch nicht mehr erforderliche Mittel bei abgeschlossenen Bauprojekten und Ausstattungen erfolgen. Die Dringlichkeit über diese überplanmäßige Ausgabe zu entscheiden, ergibt sich zum einen aus dem Erfordernis, die Mittel aus dem Konjunkturpaket II noch in 2010 verausgaben zu müssen, also die Aufträge nunmehr möglichst zeitnah zu vergeben und zum anderen daraus, dass mit Beginn des neuen Schuljahres die Offene Ganztagsschule an der Barbaraschule durchgeführt wird. Im Sinne aller Beteiligten sollte eine provisorische Lösung, bei der 85 Kinder in den vorhandenen Räumen auch zu Mittag essen werden, so kurz wie möglich gehalten werden. -2-