Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
26.01.2010
Erstellt
15.01.10, 06:58
Aktualisiert
15.01.10, 06:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 546/2009
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 22.10.2009
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
26.01.2010
Bemerkungen
Einstellung im ASD - Ausnahme vom Einstellungsstopp
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Mehrkosten, da Personalkosten für Vorgängerin veranschlagt waren.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 22.10.2009
Beschlussentwurf:
Zur Besetzung einer im ASD unbefristet vakanten Teilzeitstelle (19,5 Wochenstunden) wird die
Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Begründung:
Eine Mitarbeiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes wird ihr Arbeitsverhältnis zum 13.12.2009
beenden.
Die Arbeit des ASD ist gekennzeichnet durch ständig zunehmende Aufgaben: So führt
- die Erweiterung des gesetzlichen Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung zu einem deutlich
verstärkten Fallaufkommen (§ 8a SGB VIII, UTeilnahmeDatVO),
- die Reform des Familienverfahrensrechts (FamFG) zu einem beschleunigten Verfahren in
Familiensachen unter Einbindung des Jugendamtes,
- das Gewaltschutzgesetz zu einer deutlichen Zunahme von Meldungen von häuslicher Gewalt
durch die Kriminalpolizei.
Wiederholt hat die Verwaltung des Jugendamtes betont, dass der ASD grenzwertig besetzt ist.
Auch die Gemeindeprüfungsanstalt hat festgestellt, dass der ASD personell unterbesetzt ist.
Stellenvakanzen sind folglich nicht zu verantworten.
(Dr. Rips)