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Beschlussvorlage (Einstellung im ASD - Ausnahme vom Einstellungsstopp)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
26.01.2010
Erstellt
15.01.10, 06:58
Aktualisiert
15.01.10, 06:58
Beschlussvorlage (Einstellung im ASD - Ausnahme vom Einstellungsstopp)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 546/2009 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 22.10.2009 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 26.01.2010 Bemerkungen Einstellung im ASD - Ausnahme vom Einstellungsstopp Finanzielle Auswirkungen: Keine Mehrkosten, da Personalkosten für Vorgängerin veranschlagt waren. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 22.10.2009 Beschlussentwurf: Zur Besetzung einer im ASD unbefristet vakanten Teilzeitstelle (19,5 Wochenstunden) wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Eine Mitarbeiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes wird ihr Arbeitsverhältnis zum 13.12.2009 beenden. Die Arbeit des ASD ist gekennzeichnet durch ständig zunehmende Aufgaben: So führt - die Erweiterung des gesetzlichen Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung zu einem deutlich verstärkten Fallaufkommen (§ 8a SGB VIII, UTeilnahmeDatVO), - die Reform des Familienverfahrensrechts (FamFG) zu einem beschleunigten Verfahren in Familiensachen unter Einbindung des Jugendamtes, - das Gewaltschutzgesetz zu einer deutlichen Zunahme von Meldungen von häuslicher Gewalt durch die Kriminalpolizei. Wiederholt hat die Verwaltung des Jugendamtes betont, dass der ASD grenzwertig besetzt ist. Auch die Gemeindeprüfungsanstalt hat festgestellt, dass der ASD personell unterbesetzt ist. Stellenvakanzen sind folglich nicht zu verantworten. (Dr. Rips)