Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
07.05.2007
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
23.05.2007
Rat
06.06.2007
TOP Ein Ja
Nein
366/2007
Ent Bemerkungen
Betrifft:
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“
- Erneute Einholung der Stellungnahmen der von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit sowie
der berührten Behörden und sonstigen Träger gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Beschlussentwurf:
-
Über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung
der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gem. den im
Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen.
-
Die geänderten Entwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung werden gebilligt.
-
Da durch die Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung
nicht berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung
betroffene Öffentlichkeit sowie berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange beschränkt. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen
abgegeben werden können.
Begründung:
Mit der Änderung des o.a. Bebauungsplanes sollen die überbaubaren Flächen im Bereich der
Krauthausener Straße und zwischen Josefweg und Krauthausener Straße erweitert werden.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen führt zu einer Änderung des Entwurfes
insofern, dass die überbaubaren Flächen zwischen der Krauthausener Straße und dem Josefweg für
die weiteren Anlieger im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erweitert werden. Durch diese
Änderung wird eine Betroffenheit weiterer Anlieger ausgelöst. Sie und die berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind aus diesen Gründen vor Satzungsbeschluss erneut zu
beteiligen.
Die Planänderung kann in der Sitzung dargelegt und erörtert werden.
Von dem Eigentümer der durch die Änderung betroffenen Autowerkstatt zwischen Josefweg und
Krauthausener Straße liegt ein Bauantrag für die Errichtung eines Betonzaunes und 36 Parkplätzen
vor. Durch den Beschluss, den Entwurf des Bebauungsplanes nochmals zu ändern, wird dieser
Antrag auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ beurteilt. Hier sind im
Bereich der vorgesehenen Parkplätze keine überbaubaren Flächen eingetragen. Evtl. sind diese
Vorlage: 366/2007
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allerdings als zulässige Nebeneinrichtungen außerhalb dieser überbaubaren Flächen zulässig. Dies
wird zur Zeit vom Bauordnungsamt des Kreises Düren überprüft. Da der Antrag im
Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegt und nach diesen Festsetzungen
beurteilt wird, ist ein Einvernehmen der Gemeinde Inden zur Baugenehmigung nicht erforderlich.
Der Lageplan ist ebenfalls in Anlage beigefügt.