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Beschlussvorlage (BPl. 28)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Beschlussvorlage (BPl. 28) Beschlussvorlage (BPl. 28)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Schr. 07.05.2007 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 23.05.2007 Rat 06.06.2007 TOP Ein Ja Nein 366/2007 Ent Bemerkungen Betrifft: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ - Erneute Einholung der Stellungnahmen der von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger gem. § 4a Abs. 3 BauGB Beschlussentwurf: - Über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. - Die geänderten Entwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung werden gebilligt. - Da durch die Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit sowie berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können. Begründung: Mit der Änderung des o.a. Bebauungsplanes sollen die überbaubaren Flächen im Bereich der Krauthausener Straße und zwischen Josefweg und Krauthausener Straße erweitert werden. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen führt zu einer Änderung des Entwurfes insofern, dass die überbaubaren Flächen zwischen der Krauthausener Straße und dem Josefweg für die weiteren Anlieger im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erweitert werden. Durch diese Änderung wird eine Betroffenheit weiterer Anlieger ausgelöst. Sie und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind aus diesen Gründen vor Satzungsbeschluss erneut zu beteiligen. Die Planänderung kann in der Sitzung dargelegt und erörtert werden. Von dem Eigentümer der durch die Änderung betroffenen Autowerkstatt zwischen Josefweg und Krauthausener Straße liegt ein Bauantrag für die Errichtung eines Betonzaunes und 36 Parkplätzen vor. Durch den Beschluss, den Entwurf des Bebauungsplanes nochmals zu ändern, wird dieser Antrag auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ beurteilt. Hier sind im Bereich der vorgesehenen Parkplätze keine überbaubaren Flächen eingetragen. Evtl. sind diese Vorlage: 366/2007 Seite - 2 - allerdings als zulässige Nebeneinrichtungen außerhalb dieser überbaubaren Flächen zulässig. Dies wird zur Zeit vom Bauordnungsamt des Kreises Düren überprüft. Da der Antrag im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegt und nach diesen Festsetzungen beurteilt wird, ist ein Einvernehmen der Gemeinde Inden zur Baugenehmigung nicht erforderlich. Der Lageplan ist ebenfalls in Anlage beigefügt.