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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 27 "Waagmühle" - Erschließung weiterer Baugrundstücke)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,1 kB
Datum
18.06.2008
Erstellt
09.03.09, 14:28
Aktualisiert
09.03.09, 14:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 27  "Waagmühle"
- Erschließung weiterer Baugrundstücke)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 61 20 29 19.05.2008 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 18.06.2008 TOP Ein Ja Nein 529/2008 Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 27 "Waagmühle" - Erschließung weiterer Baugrundstücke Beschlussentwurf: Der Bau- und Vergabeausschuss beauftrag die Verwaltung den Bauabschnitt 3 des Baugebietes „Waagmühle“ in Abstimmung mit dem Erschließungsträger, RWE Power AG, zu erschließen. Begründung: Im Zuge der gemeindlichen Entwicklungsplanung und im Zusammenhang mit der notwendigen Umsiedlung des Ortsteiles Pier wurden seinerzeit die Bebauungsplanbereiche „Waagmühle“ und „Gut Müllenark“ planerisch entwickelt und in Teilbereichen erschlossen. Der Bebauungsplanbereich „Gut Müllenark“ erfreut sich eines stetigen, jedoch behutsamen Zulaufs von Bauwilligen. Von daher sind hier zur Zeit keine weiteren Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Aufgrund der sehr guten Vermarktungslage im Baugebiet „Waagmühle“ wird es erforderlich, eine weitere Erschließung vorzunehmen. Hierbei kommt derzeit der Bauabschnitt 5 mit einer Gesamtfläche von rd. 3,6 ha in Frage. Die in Rede stehende Fläche ist jedoch nur in Teilbereichen bebaubar, da die vorhandenen Hochspannungsfreileitungen 220 KV und 380 KV noch nicht verlegt sind und somit die darunter liegenden Grundstücke nicht vermarktet werden können. Gleichwohl ist es möglich, einen Teilbereich mit ca. 20 Grundstücken neu zu erschließen. Aufgrund der Tatsache, dass für diesen Erschließungsbereich gemeindlicher Grundbesitz in Anspruch genommen werden kann, werden derzeit mit der RWE Power AG konkrete Gespräche zur Realisierung geführt. Die RWE Transportnetz-Strom GmbH Dortmund wurde meinerseits aufgefordert, nunmehr einen konkreten Zeitablauf abzugeben, wann mit der Verlegung der Hochspannungsfreileitungen zu rechnen ist.