Daten
Kommune
Inden
Größe
7,8 kB
Datum
12.06.2008
Erstellt
09.03.09, 14:28
Aktualisiert
09.03.09, 14:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
491/2008
1. Ergänzung
Datum
Hauptamt
14.02.2008
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
TOP Ein Ja
Rat
12.06.2008
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Wahl des 2. stellvertretenden Bürgermeisters
Beschlussentwurf:
Der Rat wählt ....... zum 2. stellv. Bürgermeister.
Begründung:
Herr Franz Schnock war bis zum 31.12.2007
Mandates ist ein Nachfolger zu wählen.
2. stellv. Bürgermeister. Durch die Niederlegung des
Gem. § 67 Abs. 2 letzter Satz GO NRW ist beim Ausscheiden eines stellvertretenden
Bürgermeisters während der Wahlzeit der Nachfolger für den Rest der Wahlzeit ohne Aussprache in
geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 zu wählen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die
mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Wahlberechtigt sind die Ratsmitglieder und der Bürgermeister als Mitglied des Rates kraft
Gesetzes.
Die am 06.03.2008 durchgeführte Wahl, die auf meinen Vorschlag hin nicht geheim vorgenommen
wurde, ist zu wiederholen. Das Erfordernis einer geheimen Abstimmung kann auch nicht durch ein
einstimmiges Votum des Rates geändert werden. Das Erfordernis der geheimen Abstimmung ist
insoweit absolut zwingend.
Ich bitte, die „Doppelbelastung“, die für Sie durch die erneute Abstimmung entsteht, zu
entschuldigen.