Daten
Kommune
Inden
Größe
8,1 kB
Datum
12.06.2008
Erstellt
09.03.09, 14:28
Aktualisiert
09.03.09, 14:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Hauptamt
12 91 01
07.05.2008
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
12.06.2008
TOP Ein Ja
Nein
515/2008
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2009
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Bildung eines Wahlausschusses gem. § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz für
die Kommunalwahl 2009, der aus sechs Beisitzern bestehen soll.
Auf Vorschlag der Fraktionen werden gewählt:
Ordentliches Mitglied:
....
Stellvertretendes Mitglied:
....
Begründung:
Der Landrat als Kreiswahlleiter bittet, möglichst frühzeitig die Wahlausschüsse zu bilden und das
Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen, da für die von dort vorzunehmende Einteilung des
Wahlgebietes die Entscheidung des Wahlausschusses der Gemeinden vorliegen muss.
Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und vier, sechs, acht oder zehn
Beisitzern, die die Vertretung des Wahlgebietes wählt.
In der Vergangenheit wurden stets sechs Beisitzer für den Wahlausschuss gewählt und von daher
schlage ich die Beibehaltung dieser Größe vor.
Der Wahlausschuss hat folgende Aufgaben wahrzunehmen:
a) das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen,
b) über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu entscheiden,
wenn der Vertrauensmann den Wahlausschuss anruft,
c) über die Zulassung er Wahlvorschläge zu entscheiden,
d) das Wahlergebnis festzustellen,
e) ggf. einen früheren Beginn der Wahlzeit festzusetzen, wenn besondere Gründe es erfordern