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Beschlussvorlage (Ernennung eines Ehrenbeamten bei der Freiwilligen Feuerwehr Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,3 kB
Datum
06.03.2008
Erstellt
09.03.09, 14:28
Aktualisiert
09.03.09, 14:28
Beschlussvorlage (Ernennung eines Ehrenbeamten bei der Freiwilligen Feuerwehr Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Amt für öffentl. Ordnung 32 12 05 15.02.2008 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 06.03.2008 TOP Ein Ja Nein 495/2008 Ent Bemerkungen Betrifft: Ernennung eines Ehrenbeamten bei der Freiwilligen Feuerwehr Inden Beschlussentwurf: Herr Günter Bausch, derzeit kommissarischer stellvertretender Leiter der Feuerwehr, wird zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr Inden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum Ehrenbeamten ernannt. Begründung: Herr Kreisbrandmeister Wolfram hat am 17.04.2007 die gem. § 11 Abs. 2 FSHG vorgeschriebene Anhörung der Mitglieder der aktiven Wehr durchgeführt. Die Anwesenden haben einstimmig vorgeschlagen, Herr Rudolf Pfennings zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Inden zu ernennen. Der Kreisbrandmeister hat daraufhin erklärt, dass er keine Einwände gegen die Person hätte, da diese alle Voraussetzungen zu einer Ernennung erfüllen würde. Da Herr Pfennings jedoch nach Ablauf eines Jahres aus Altersgründen aus der aktiven Wehr ausscheiden wird, wurde Herr Günter Bausch als 2. stellvertretender Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Inden vorgeschlagen, der nach dem Ausscheiden des Herrn Pfennings an dessen Stelle rücken soll. Zu diesem Zeitpunkt hatte Herr Bausch jedoch den erforderlichen Laufbahnlehrgang nach der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in der derzeit gültigen Fassung am Institut der Feuerwehr in Münster noch nicht absolviert. Aus diesem Grund war lediglich eine kommissarische stellvertretende Leitung der Freiwilligen Feuerwehr Inden für die Dauer von 2 Jahren möglich. Herr Bausch hat nunmehr erfolgreich den erforderlichen Lehrgang am Institut der Feuerwehr Münster absolviert, so dass nunmehr eine Berufung zum Ehrenbeamten auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren möglich ist. Eine Bescheinigung über die Absolvierung des Lehrganges ist als Anlage beigefügt.