Daten
Kommune
Inden
Größe
7,5 kB
Datum
06.03.2008
Erstellt
09.03.09, 14:28
Aktualisiert
09.03.09, 14:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
491/2008
Datum
Hauptamt
14.02.2008
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
06.03.2008
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Wahl des 2. stellvertretenden Bürgermeisters
Beschlussentwurf:
Der Rat wählt ...........................zum 2. stellv. Bürgermeister.
Begründung:
Herr Franz Schnock war bis zum 31.12.2007 2. stellv. Bürgermeister. Durch die Niederlegung des
Mandates ist ein Nachfolger zu wählen.
Gem. § 67 Abs. 2 letzter Satz GO NRW ist beim Ausscheiden eines stellv. Bürgermeisters während
der Wahlzeit der Nachfolger für den Rest der Wahlzeit ohne Aussprache in geheimer Abstimmung
nach § 50 Abs. 2 zu wählen.
Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Wahlberechtigt sind die Ratsmitglieder und der Bürgermeister als Mitglied des Rates kraft
Gesetzes.