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Beschlussvorlage (Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,2 kB
Datum
06.03.2008
Erstellt
09.03.09, 14:28
Aktualisiert
09.03.09, 14:28
Beschlussvorlage (Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden) Beschlussvorlage (Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 487/2008 Datum Hauptamt 12.02.2008 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 27.02.2008 Rat 06.03.2008 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden in der der Sitzungsvorlage beigefügten Form. Begründung: Durch Gesetz vom 09.10.2007 wurde die Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) geändert. Einige Änderungen in der Gemeindeordnung erfordern auch eine Anpassung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden. Zur besseren Lesbarkeit der Hauptsatzung wurden nicht einzelne Passagen geändert, sondern ist der Änderungsvorschlag der Verwaltung als Neufassung als Anlage beigefügt. Die wesentlichen Teile basieren auf der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW. In der Anlage sind die Änderungen farblich hinterlegt. In den §§ 1, 3, 3a, 6, 7 und 10 der Hauptsatzung wurden nur redaktionelle Anpassungen an die neue GO NRW vorgenommen und DM-Beträge auf Euro gerundet (§ 10 Abs. 3). Die wichtigste Änderung enthält § 14 der Hauptsatzung. Diese Änderung basiert auf § 73 Abs. 3 der GO. Die in der bisherigen Hauptsatzung enthaltene Regelung, dass der Rat Beamte des gehobenen oder höheren Dienstes ernennt, befördert und entlässt sowie über die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung der Angestellten ab Verg.Gruppe Vb BAT und höher entscheidet ist nach der neuen GO nicht mehr möglich. Hierdurch stärkt die GO NRW die Personalkompetenz des Bürgermeisters. Lediglich für Bedienstete in Führungsfunktionen (Allgemeiner Vertreter und Leiter von Organisationseinheiten (Abteilungs-/Fachbereichsleiter) lässt die neue GO NRW zu, dass Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis eines Bediensteten zur Gemeinde verändern durch den Rat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister zu treffen sind. Ohne Einvernehmen ist eine 2/3 Mehrheit des Rates erforderlich.Der Bürgermeister stimmt hier nicht mit. Die neue Regelung des § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung entspricht den Vorgaben der neuen GO NRW. Bei der Beschlussfassung über diese Hauptsatzung stimmt der Bürgermeister gemäß § 73 Abs. 3 Satz 4 GO bei der Aufnahme der vorgeschlagenen Regelung in § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung nicht mit. Ansonsten ist er stimmberechtigt. Beschlußvorlage 487/2008 Seite 2