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Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom 02.November 2000)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,1 kB
Datum
06.03.2008
Erstellt
09.03.09, 14:28
Aktualisiert
09.03.09, 14:28
Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom 02.November 2000)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Amt für öffentl. Ordnung 37 20 00 30.01.2008 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 27.02.2008 Rat 06.03.2008 TOP Ein Ja Nein 469/2008 Ent Bemerkungen Betrifft: 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom 02.November 2000 Beschlussentwurf: Der Rat der Gemeinde Inden beschließt die als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung vom 06.März 2008 zur Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom 02. November 2000. Begründung: Als Konsequenz der Rechtssprechung des OVG NRW zur Ölspurbeseitigung durch kommunale Feuerwehren hat das Innenministerium die Kostenersatzregelungen im Gesetz über den Feuerschutz und Hilfeleistungen (FSHG) um eine Inanspruchnahmemöglichkeit des Straßenbaulastträgers ergänzt. Diese Regelung wurde als Artikel 13 des Gesetzes zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes am 07.12.2007 in dritter Lesung vom Landtag NRW (Drs. 14/4973) verabschiedet und ist am 01.01.2008 in Kraft getreten (siehe Anlage). Aus diesem Grund ist eine schnellstmögliche Anpassung der Satzung der Gemeinde Inden notwendig, um zukünftig Kostenersatz auch bei Straßenbaulastträgern in Bezug auf Ölspuren geltend machen zu können. Die 2. Änderungssatzung soll nach dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft treten. Diese ist als Anlage beigefügt.