Daten
Kommune
Inden
Größe
8,1 kB
Datum
06.03.2008
Erstellt
09.03.09, 14:28
Aktualisiert
09.03.09, 14:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Amt für öffentl. Ordnung
37 20 00
30.01.2008
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
27.02.2008
Rat
06.03.2008
TOP Ein Ja
Nein
469/2008
Ent Bemerkungen
Betrifft:
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde
Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom 02.November 2000
Beschlussentwurf:
Der Rat der Gemeinde Inden beschließt die als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung vom
06.März 2008 zur Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei
Einsätzen der Feuerwehr vom 02. November 2000.
Begründung:
Als Konsequenz der Rechtssprechung des OVG NRW zur Ölspurbeseitigung durch kommunale
Feuerwehren hat das Innenministerium die Kostenersatzregelungen im Gesetz über den Feuerschutz
und Hilfeleistungen (FSHG) um eine Inanspruchnahmemöglichkeit des Straßenbaulastträgers
ergänzt. Diese Regelung wurde als Artikel 13 des Gesetzes zur Kommunalisierung von Aufgaben
des Umweltrechtes am 07.12.2007 in dritter Lesung vom Landtag NRW (Drs. 14/4973)
verabschiedet und ist am 01.01.2008 in Kraft getreten (siehe Anlage). Aus diesem Grund ist eine
schnellstmögliche Anpassung der Satzung der Gemeinde Inden notwendig, um zukünftig
Kostenersatz auch bei Straßenbaulastträgern in Bezug auf Ölspuren geltend machen zu können.
Die 2. Änderungssatzung soll nach dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft treten. Diese ist als
Anlage beigefügt.