Daten
Kommune
Inden
Größe
8,2 kB
Datum
20.02.2008
Erstellt
09.03.09, 14:28
Aktualisiert
09.03.09, 14:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauverwaltungsamt
66 10 20
30.01.2008
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
20.02.2008
TOP Ein Ja
Nein
455/2008
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Gefahrenschwerpunkt Ecke L 241/K 34
- Antrag der SPD-Fraktion vom 22.11.2005
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Knotenpunkt
L 241/K 34 zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Der als Anlage beigefügte Antrag der SPD-Fraktion vom 22.11.2005 wurde nach kurzer
Aussprache in der Sitzung des Gemeinderates am 08.12.2005 in den gemeindlichen Bau- und
Vergabeausschuss verwiesen. Im Vorfeld der Beratungen wurde die Verwaltung gebeten mit dem
Kreis Düren und dem Landesbetrieb Straßen NRW denkbare Gestaltungsmöglichkeiten abzuklären.
Es fanden bis zum heutigen Tag verschiedenste Ortsbesichtigungen mit dem zuständigen
Straßenverkehrsamt des Kreises Düren, der Polizeiinspektion Jülich sowie Vertretern des
Landesbetriebes Straßen NRW statt. Es wurden Maßnahmen erörtert, die zur Sicherung dieses
Verkehrsknotenpunktes beitragen könnten. Die Errichtung einer Lichtsignalanlage wurde allseits
als das letzte Mittel zur Verkehrssicherung erachtet. Es wurden alternativ Überlegungen angestellt,
die Vorfahrtsregelung zu ändern. Ehe es jedoch dazu kommt, wurde das Straßenverkehrsamt
aufgefordert eine Verkehrszählung durchführen zu lassen. Mit den hierdurch gewonnenen Zahlen
könnten dann geeignete Verkehrssicherungsmaßnahmen festgelegt und gesetzt werden.
Nach der erfolgten Zählung und einer entsprechenden Unfallauswertung der Polizei Düren (Stand
06. Dezember 2007) ereigneten sich im Jahre 2007 bislang zwei Unfälle ohne Personenschaden an
der Einmündung. Bei einem Unfall wurde als Ursache „Geschwindigkeit“ und beim zweiten Unfall
die Unfallursache „Abstand“ registriert. Hiernach ist die Unfallentwicklung als unauffällig zu
bezeichnen (siehe Anlage).
Eine Änderung des Knotenpunktes wird nicht für nötig erachtet, ebensowenig eine Bedarfsampel.