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Beschlussvorlage (Gefahrenschwerpunkt Ecke L 241/K 34 - Antrag der SPD-Fraktion vom 22.11.2005)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,2 kB
Datum
20.02.2008
Erstellt
09.03.09, 14:28
Aktualisiert
09.03.09, 14:28
Beschlussvorlage (Gefahrenschwerpunkt Ecke L 241/K 34
- Antrag der SPD-Fraktion vom 22.11.2005)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauverwaltungsamt 66 10 20 30.01.2008 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 20.02.2008 TOP Ein Ja Nein 455/2008 Ent Bemerkungen Betrifft: Gefahrenschwerpunkt Ecke L 241/K 34 - Antrag der SPD-Fraktion vom 22.11.2005 Beschlussentwurf: Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Knotenpunkt L 241/K 34 zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Der als Anlage beigefügte Antrag der SPD-Fraktion vom 22.11.2005 wurde nach kurzer Aussprache in der Sitzung des Gemeinderates am 08.12.2005 in den gemeindlichen Bau- und Vergabeausschuss verwiesen. Im Vorfeld der Beratungen wurde die Verwaltung gebeten mit dem Kreis Düren und dem Landesbetrieb Straßen NRW denkbare Gestaltungsmöglichkeiten abzuklären. Es fanden bis zum heutigen Tag verschiedenste Ortsbesichtigungen mit dem zuständigen Straßenverkehrsamt des Kreises Düren, der Polizeiinspektion Jülich sowie Vertretern des Landesbetriebes Straßen NRW statt. Es wurden Maßnahmen erörtert, die zur Sicherung dieses Verkehrsknotenpunktes beitragen könnten. Die Errichtung einer Lichtsignalanlage wurde allseits als das letzte Mittel zur Verkehrssicherung erachtet. Es wurden alternativ Überlegungen angestellt, die Vorfahrtsregelung zu ändern. Ehe es jedoch dazu kommt, wurde das Straßenverkehrsamt aufgefordert eine Verkehrszählung durchführen zu lassen. Mit den hierdurch gewonnenen Zahlen könnten dann geeignete Verkehrssicherungsmaßnahmen festgelegt und gesetzt werden. Nach der erfolgten Zählung und einer entsprechenden Unfallauswertung der Polizei Düren (Stand 06. Dezember 2007) ereigneten sich im Jahre 2007 bislang zwei Unfälle ohne Personenschaden an der Einmündung. Bei einem Unfall wurde als Ursache „Geschwindigkeit“ und beim zweiten Unfall die Unfallursache „Abstand“ registriert. Hiernach ist die Unfallentwicklung als unauffällig zu bezeichnen (siehe Anlage). Eine Änderung des Knotenpunktes wird nicht für nötig erachtet, ebensowenig eine Bedarfsampel.