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Beschlussvorlage (Kinder- und Jugendparlament)

Daten

Kommune
Inden
Größe
13 kB
Datum
04.03.2009
Erstellt
09.03.09, 14:28
Aktualisiert
09.03.09, 14:28
Beschlussvorlage (Kinder- und Jugendparlament) Beschlussvorlage (Kinder- und Jugendparlament)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum ------------------------- BM/Schr. 28.04.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 14.05.2003 Hauptausschuss 09.07.2003 Hauptausschuss 27.11.2003 TOP Ein Ja Nein 309/2003 Ent Bemerkungen Betrifft: Kinder- und Jugendparlament - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.04.2003 Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, dem Antrag auf Einrichtung eines Kinder – und Jugendparlamentes gemäß der Begründung nicht zu entsprechen. Begründung: Auf Grund des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.04.2003 hat der Rat in seiner Sitzung am 14.05.2003 die Vorlage zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss verwiesen. Die Verwaltung wurde beauftragt, Erfahrungswerte aus anderen Gemeinden vergleichbarer Größe zu beschaffen. Diesbzgl. wurde der Städte- und Gemeindebund NRW angeschrieben und Eigenrecherche über das Internet angestellt. Der Städte- und Gemeindebund teilte auf meine Anfrage telefonisch mit, dass dort keine auswertbaren Daten entsprechender Gemeinden mit einem Kinder- und Jugendparlament vorliegen würden und verweist darüber hinaus auf die entsprechenden Präsentationen im Internet. Nach der Eigenrecherche verfügen nur Städte über ein Kinder- und Jugendparlament. Die Befugnisse und Aufgabenstellungen dieser Parlamente sind über eine Satzung (vergleichbar mit der Hauptsatzung) und eine Geschäftsordnung geregelt. In manchen Fällen wird sogar das Wahlverfahren, wie bei der Gemeinderatswahl, mit eigenem Wahltermin und Wahl in Wahllokalen durchgeführt. Die Wahlzeit umfasst grundsätzlich den Zeitraum von 2 Jahren. Um das aktive und passive Wahlrecht zu haben, muss man zwischen 12 und 17 Jahren sein und im Gemeindegebiet wohnen. Einige Jugendparlamente verfügen sogar über eigene Haushaltsmittel und erhalten eine Aufwandsentschädigung in Form eines Sitzungsgeldes. Die Bandbreite der Betätigung der Kinder- und Jugendparlamente (KiJuPa) ist unterschiedlich strukturiert und reicht vom allgemeinen Engagement für das Allgemeinwohl bis hin zur eigenständigen Gestaltung und Durchführung von Kinder- und Jugendevents. Vorlage: 309/2003 Seite - 2 - Auf unsere Gemeinde bezogen darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass eine Vielzahl der aufgezeigten Betätigungsfelder des Kinder- und Jugendparlamentes in unserer Gemeinde sowohl durch bauliche (Einrichtung von Jugendtreffs) als auch jugendbetreuerische Maßnahmen -in eigener als auch kirchlicher Trägerschaft- (Jugend-Disco, Skaterbahn, Aktionen für Fremdenfreundlichkeit, Anti-Drogenwoche) bereits abgedeckt sind. Es könnte sich zwar durch eine gewisse Konkurrenz-Situation kurzzeitig eine positive Entwicklung zu den gewachsenen Strukturen ergeben, langfristig ist jedoch ein dauerhafter Bestand aus personellen Gründen als problematisch zu sehen. Daneben ist der verwaltungsmäßige Begleitaufwand ebenfalls zu beachten, da die personellen Ressourcen hierfür nicht vorhanden sind. Ich kann von daher feststellen, dass alle Entscheidungsträger für die Belange unserer Kinder- und Jugendlichen stets ein offenes Ohr hatten und haben und bei zukünftigen Entscheidungen diese auch weiter ohne ein parallel zum Gemeinderat tagendes Kinder- und Jugendparlament im Interesse aller Altersgruppen getroffen werden. Von daher sollte von der Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes abgesehen werden. Nachfolgend wird am Beispiel der Stadt Wolfen die Funktion und Aufgabenstellung eines Kinderund Jugendparlamentes aufgezeigt: Stadt Wolfen ( Einwohner: 27.754 räumliche Lage: Sachsen-Anhalt) 1. Satzung und Geschäftsordnung vorhanden 2. 2 Sprecher bilden gemeinsam mit dem Oberbürgermeister den Vorstand des KiJupa 3. die Bildung von Arbeitskreisen ist möglich,. Hierin können sachkundige Einwohner, Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Mitglieder des Stadtrates ehrenamtlich tätig werden 4. Wahlen für Abgeordnete und SprecherInnen(Vorsitzende) sollten alle zwei Jahre erfolgen 5. Die Wahl der Abgeordneten ist an die Schule gebunden. Bei Schulwechsel bleibt er für den Rest der Amtszeit als freier Abgeordneter im Parlament. Die Schule kann ein neues Mitglied wählen. 6. Die Mitgliederaufnahme erfolgt über Aufnahmebeschluss des KiJupa 7. Projekte des KiJupa: - Vitamine statt Promille; Mixgetränkeerstellung im Jugendclub - Gesund und Fit 2003; Durchführung von Gesundheitserziehungstagen in den städt. Horten, Früchteworkshop, Pop-Gymnastik-Workshop - Jugendfragestunde 2003; die Kandidaten für die OB-Wahl standen Rede und Antwort - Organisation einer großen Disco-Veranstaltung mit Live-Musik - Info-Stand beim Familien und Vereinsfest - Erstellung eines Eventkalenders