Daten
Kommune
Inden
Größe
13 kB
Datum
04.03.2009
Erstellt
09.03.09, 14:28
Aktualisiert
09.03.09, 14:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
-------------------------
BM/Schr.
28.04.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
14.05.2003
Hauptausschuss
09.07.2003
Hauptausschuss
27.11.2003
TOP Ein Ja
Nein
309/2003
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Kinder- und Jugendparlament
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.04.2003
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, dem Antrag auf Einrichtung eines Kinder – und
Jugendparlamentes gemäß der Begründung nicht zu entsprechen.
Begründung:
Auf Grund des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.04.2003 hat der Rat in seiner
Sitzung am 14.05.2003 die Vorlage zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss verwiesen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, Erfahrungswerte aus anderen Gemeinden vergleichbarer Größe
zu beschaffen. Diesbzgl. wurde der Städte- und Gemeindebund NRW angeschrieben und Eigenrecherche über das Internet angestellt.
Der Städte- und Gemeindebund teilte auf meine Anfrage telefonisch mit, dass dort keine auswertbaren Daten entsprechender Gemeinden mit einem Kinder- und Jugendparlament vorliegen würden
und verweist darüber hinaus auf die entsprechenden Präsentationen im Internet.
Nach der Eigenrecherche verfügen nur Städte über ein Kinder- und Jugendparlament.
Die Befugnisse und Aufgabenstellungen dieser Parlamente sind über eine Satzung (vergleichbar mit
der Hauptsatzung) und eine Geschäftsordnung geregelt. In manchen Fällen wird sogar das
Wahlverfahren, wie bei der Gemeinderatswahl, mit eigenem Wahltermin und Wahl in Wahllokalen
durchgeführt. Die Wahlzeit umfasst grundsätzlich den Zeitraum von 2 Jahren. Um das aktive und
passive Wahlrecht zu haben, muss man zwischen 12 und 17 Jahren sein und im Gemeindegebiet
wohnen.
Einige Jugendparlamente verfügen sogar über eigene Haushaltsmittel und erhalten eine Aufwandsentschädigung in Form eines Sitzungsgeldes.
Die Bandbreite der Betätigung der Kinder- und Jugendparlamente (KiJuPa) ist unterschiedlich
strukturiert und reicht vom allgemeinen Engagement für das Allgemeinwohl bis hin zur
eigenständigen Gestaltung und Durchführung von Kinder- und Jugendevents.
Vorlage: 309/2003
Seite - 2 -
Auf unsere Gemeinde bezogen darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass eine Vielzahl der
aufgezeigten Betätigungsfelder des Kinder- und Jugendparlamentes in unserer Gemeinde sowohl
durch bauliche (Einrichtung von Jugendtreffs) als auch jugendbetreuerische Maßnahmen -in eigener
als auch kirchlicher Trägerschaft- (Jugend-Disco, Skaterbahn, Aktionen für Fremdenfreundlichkeit,
Anti-Drogenwoche) bereits abgedeckt sind.
Es könnte sich zwar durch eine gewisse Konkurrenz-Situation kurzzeitig eine positive Entwicklung
zu den gewachsenen Strukturen ergeben, langfristig ist jedoch ein dauerhafter Bestand aus personellen Gründen als problematisch zu sehen.
Daneben ist der verwaltungsmäßige Begleitaufwand ebenfalls zu beachten, da die personellen
Ressourcen hierfür nicht vorhanden sind.
Ich kann von daher feststellen, dass alle Entscheidungsträger für die Belange unserer Kinder- und
Jugendlichen stets ein offenes Ohr hatten und haben und bei zukünftigen Entscheidungen diese
auch weiter ohne ein parallel zum Gemeinderat tagendes Kinder- und Jugendparlament im Interesse
aller Altersgruppen getroffen werden.
Von daher sollte von der Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes abgesehen werden.
Nachfolgend wird am Beispiel der Stadt Wolfen die Funktion und Aufgabenstellung eines Kinderund Jugendparlamentes aufgezeigt:
Stadt Wolfen ( Einwohner: 27.754 räumliche Lage: Sachsen-Anhalt)
1. Satzung und Geschäftsordnung vorhanden
2. 2 Sprecher bilden gemeinsam mit dem Oberbürgermeister den Vorstand des KiJupa
3. die Bildung von Arbeitskreisen ist möglich,. Hierin können sachkundige Einwohner,
Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Mitglieder des Stadtrates ehrenamtlich tätig werden
4. Wahlen für Abgeordnete und SprecherInnen(Vorsitzende) sollten alle zwei Jahre erfolgen
5. Die Wahl der Abgeordneten ist an die Schule gebunden. Bei Schulwechsel bleibt er für den
Rest der Amtszeit als freier Abgeordneter im Parlament. Die Schule kann ein neues Mitglied
wählen.
6. Die Mitgliederaufnahme erfolgt über Aufnahmebeschluss des KiJupa
7. Projekte des KiJupa:
- Vitamine statt Promille; Mixgetränkeerstellung im Jugendclub
- Gesund und Fit 2003; Durchführung von Gesundheitserziehungstagen in den städt.
Horten, Früchteworkshop, Pop-Gymnastik-Workshop
- Jugendfragestunde 2003; die Kandidaten für die OB-Wahl standen Rede und Antwort
- Organisation einer großen Disco-Veranstaltung mit Live-Musik
- Info-Stand beim Familien und Vereinsfest
- Erstellung eines Eventkalenders