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Beschlussvorlage (Schulangelegenheiten hier: Gemeinschaftsgrundschule Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
16 kB
Datum
31.10.2007
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Beschlussvorlage (Schulangelegenheiten
hier: Gemeinschaftsgrundschule Inden) Beschlussvorlage (Schulangelegenheiten
hier: Gemeinschaftsgrundschule Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 418/2007 Datum Hauptamt 18.09.2007 öffentlich Beratungsfolge Termin Schulausschuss 11.10.2007 Rat 31.10.2007 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Schulangelegenheiten hier: Gemeinschaftsgrundschule Inden Beschlussentwurf: a) Der Rat hebt den Beschluss bzgl. der Auflösung der Gemeinschaftsgrundschulen Inden-Süd und Inden/Altdorf und Gründung eines Grundschulverbundes vom 06.06.2007 auf. b) Der Rat beschließt die Auflösung der Gemeinschaftsgrundschule Inden-Süd und die Errichtung eines Grundschulverbundes gem. § 82 Abs. 3 Schulgesetz NRW mit dem Hauptstandort in Inden/Altdorf und dem Teilstandort in Lucherberg. Die Schule trägt dann den Namen Gemeinschaftsgrundschule Inden. c) Der Rat beschließt die Aufhebung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Pflichtschulen (Grundschulen) in der Gemeinde Inden vom 19.03.1977 d) Der Rat beschließt, dass der Hauptstandort Inden/Altdorf 2-zügig und der Teilstandort Lucherberg 1-zügig geführt wird. Begründung: zu a) Bei der Beschlussfassung vom 06.06.2007 gingen alle Beteiligten davon aus, dass eine längere Beauftragung und Beibehaltung der jetzigen Schulleitung gegeben sei. Durch den jetzt offenkundig gewordenen und so nicht beabsichtigten baldigen Ausschreibungstatbestand für die Schulleiterstelle, ist der o.a. Beschluss aufzuheben. zu b) Das neue Schulgesetz sieht die Bildung eines Teilstandortes und Angliederung an den Hauptstandort ebenso vor. Bei dieser Verfahrenswahl tritt dann auch der gewünschte Effekt ein, dass die Schulleitung ohne Ausschreibungsverfahren erhalten bleibt. Die Namensänderung der Schule hat keine weitere Auswirkung. Nach der erneuten Beschlussfassung ist der entsprechende Antrag der oberen Schulaufsicht zur Genehmigung zuzuleiten. zu c) Durch die rechtliche und organisatorische Zusammenführung der beiden Schulen ist dem Grunde nach die Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Pflichtschulen (Grundschulen) in der Gemeinde Inden vom 19.03.1977 überholt. Nach dem neuen Schulgesetz werden die Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche verbindlich zum 01.08.2008 abgeschafft. Vorlage: 418/2007 Seite - 2 - Das Einschulungsverfahren für das Schuljahr 2008/2009 wird nach dem 01.08.2008 geltenden Bestimmungen durchgeführt. zu d) Die Schülerentwicklung(s. Tabelle)zeigt, dass für den Planungszeitraum 2008-2012, bei Beibehaltung der derzeit praktizierten ortschaftsbezogenen Beschulung, das Schulgebäude Inden/Altdorf zwei- und das Gebäude Lucherberg einzügig fortgeführt werden können. Damit eine gleichmäßige Auslastung der Schulgebäude, ein geordneter Schulbetrieb und der Standort gesichert sind, ist durch den Schulträger die Zügigkeit festzulegen, woran dann die Schulleitung gebunden ist. Beginn der 2008/09 Schulpflicht Geburtszeitraum 2001/02 2009/10 2002/03 2010/11 2003/04 2011/12 2004/05 2012/13 2005/06 Frenz Inden/Altdorf ingesamt: 7 29 36 5 41 46 5 31 36 4 30 34 5 48 53 Lamersdorf Lucherberg Schophoven Pier insgesamt 6 3 15 8 32 9 9 4 7 29 6 9 6 6 27 11 12 12 11 46 7 10 6 3 26 insgesamt o. Pier 24 22 21 35 23