Daten
Kommune
Inden
Größe
16 kB
Datum
31.10.2007
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
418/2007
Datum
Hauptamt
18.09.2007
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
11.10.2007
Rat
31.10.2007
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Schulangelegenheiten
hier: Gemeinschaftsgrundschule Inden
Beschlussentwurf:
a) Der Rat hebt den Beschluss bzgl. der Auflösung der Gemeinschaftsgrundschulen Inden-Süd und
Inden/Altdorf und Gründung eines Grundschulverbundes vom 06.06.2007 auf.
b) Der Rat beschließt die Auflösung der Gemeinschaftsgrundschule Inden-Süd und die Errichtung
eines Grundschulverbundes gem. § 82 Abs. 3 Schulgesetz NRW mit dem Hauptstandort in
Inden/Altdorf und dem Teilstandort in Lucherberg.
Die Schule trägt dann den Namen Gemeinschaftsgrundschule Inden.
c) Der Rat beschließt die Aufhebung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für
die öffentlichen Pflichtschulen (Grundschulen) in der Gemeinde Inden vom 19.03.1977
d) Der Rat beschließt, dass der Hauptstandort Inden/Altdorf 2-zügig und der Teilstandort
Lucherberg 1-zügig geführt wird.
Begründung:
zu a) Bei der Beschlussfassung vom 06.06.2007 gingen alle Beteiligten davon aus, dass eine längere
Beauftragung und Beibehaltung der jetzigen Schulleitung gegeben sei. Durch den jetzt offenkundig
gewordenen und so nicht beabsichtigten baldigen Ausschreibungstatbestand für die Schulleiterstelle, ist der o.a. Beschluss aufzuheben.
zu b) Das neue Schulgesetz sieht die Bildung eines Teilstandortes und Angliederung an den Hauptstandort ebenso vor. Bei dieser Verfahrenswahl tritt dann auch der gewünschte Effekt ein, dass die
Schulleitung ohne Ausschreibungsverfahren erhalten bleibt.
Die Namensänderung der Schule hat keine weitere Auswirkung.
Nach der erneuten Beschlussfassung ist der entsprechende Antrag der oberen Schulaufsicht zur
Genehmigung zuzuleiten.
zu c) Durch die rechtliche und organisatorische Zusammenführung der beiden Schulen ist dem
Grunde nach die Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen
Pflichtschulen (Grundschulen) in der Gemeinde Inden vom 19.03.1977 überholt.
Nach dem neuen Schulgesetz werden die Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche verbindlich zum
01.08.2008 abgeschafft.
Vorlage: 418/2007
Seite - 2 -
Das Einschulungsverfahren für das Schuljahr 2008/2009 wird nach dem 01.08.2008 geltenden
Bestimmungen durchgeführt.
zu d) Die Schülerentwicklung(s. Tabelle)zeigt, dass für den Planungszeitraum 2008-2012, bei
Beibehaltung der derzeit praktizierten ortschaftsbezogenen Beschulung, das Schulgebäude
Inden/Altdorf zwei- und das Gebäude Lucherberg einzügig fortgeführt werden können.
Damit eine gleichmäßige Auslastung der Schulgebäude, ein geordneter Schulbetrieb und der
Standort gesichert sind, ist durch den Schulträger die Zügigkeit festzulegen, woran dann die
Schulleitung gebunden ist.
Beginn der
2008/09
Schulpflicht
Geburtszeitraum 2001/02
2009/10
2002/03
2010/11
2003/04
2011/12
2004/05
2012/13
2005/06
Frenz
Inden/Altdorf
ingesamt:
7
29
36
5
41
46
5
31
36
4
30
34
5
48
53
Lamersdorf
Lucherberg
Schophoven
Pier
insgesamt
6
3
15
8
32
9
9
4
7
29
6
9
6
6
27
11
12
12
11
46
7
10
6
3
26
insgesamt o. Pier
24
22
21
35
23