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Dringlichkeitsentscheidungen (Betreuung U3; Beschaffungen)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
31.10.2007
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 416/2007 vom 06.09.2007 Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 GO NW Anwesend sind: Bürgermeister Ulrich Schuster Ratsmitglied Josef Johann Schmitz, Vorsitzender des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses (SPD) Beratungsfolge Termin Rat 31.10.2007 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Betreuung von Kindern unter drei Jahren in den gemeindlichen Tageseinrichtungen für Kinder; hier: Beschaffung von notwendigen Einrichtungsgegenständen Beschluss: Im Wege der Dringlichkeit wird beschlossen: Zur Beschaffung von dringend notwendigen Einrichtungsgegenständen werden bei Hhst. 1.464.5200 überplanmäßig 11.500,00 € zur Verfügung gestellt. Begründung: In seiner Sitzung am 28.03.2007 beschloss der Rat der Gemeinde Inden in der Tageseinrichtung für Kinder in Lamersdorf eine zusätzliche Gruppe für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren einzurichten. Mit Bescheid vom 30.05.2007 wurde durch den Landschaftsverband Rheinland die Erlaubnis zum Betrieb einer alterserweiterten Gruppe mit Kindern im Alter von einem Jahr bis zur Schulpflicht erteilt. Diese Gruppe besteht aus 10 Regelplätzen und 6 Plätzen für Kinder unter drei. Vor dem Hintergrund der großen Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahre wurden zusätzlich zu den 6 Plätzen in der alterserweiterten Gruppe in den beiden Regelgruppen in Lamersdorf und auch in den beiden Regelgruppen in Frenz jeweils 2 Kinder pro Gruppe im Alter von zwei bis drei Jahren aufgenommen, so dass zur Zeit in Lamersdorf zehn Kinder unter drei und in Frenz 4 Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren betreut werden. Aufgrund dessen sind in den beiden Einrichtungen eine Reihe von Anschaffungen zwecks Betreuung von unter Dreijährigen zu tätigen. Vorlage: 416/2007 vom 06.09.2007 Seite - 2 - Die in Lamersdorf notwendigen baulichen Veränderungen konnten hierbei durch vorhandene Haushaltsmittel abgewickelt werden. Das benötigte Spiel- und Beschäftigungsmaterial wurde von den vorhandenen Mitteln für die Beschaffung von pädagogischem Material beschafft. Ein kleinerer Teil von notwendigen Anschaffungen konnte über die Hhst. 1.464.5200 abgewickelt werden. Allerdings sind insbesondere im Bereich der Wasch- und Nebenräume weitere Anschaffungen einer Reihe von verschiedenen Einrichtungsgegenständen notwendig, die nicht über die vorhandenen Haushaltsmittel erledigt werden können, da diese bereits zur Ersatzbeschaffung von Haushaltsgeräten benötigt wurden. Insbesondere werden benötigt: Lamersdorf Gitterbetten, Matratzen, Bettzeug und –wäsche (Decken, Kopfkissen, Bezüge Spannbetttücher etc.) Wäscheschrank Wickeltisch mit Becken und Treppe Türgitter Rollos/Verdunklung Babyphone Teppiche für alle Gruppen 20 Stühle Bobbycars/Laufräder Frenz Wickelbereich/Raumteiler Rollos/Verdunklung Betten/Matratzen 1.700,00 € 400,00 € 2.500,00 € 200,00 € 990,00 € 200,00 € 1.000,00 € 1.400,00 € 235,00 € 8.625,00 € 1.775,00 € 810,00 € 290,00 € 2.875,00 € Bezüglich der baulichen Änderungen bzw. der notwendigen Beschaffungen von Einrichtungsgegenständen wurde bereits am 27.04.2007 ein Antrag auf Bezuschussung im Rahmen des Aktionsplanes „Frühe Förderung von Kindern unter drei“ gestellt. Für 2007 wurde allerdings durch den zuständigen Minister mit Schreiben vom 14.08.2007 nach wiederholten Nachfragen erklärt, dass eine Förderung nicht in Frage kommt, da man beabsichtigt für 2008 gemeinsam mit dem Bund ein neues Programm aufzulegen. Da mit der Beschaffung der o. g. Einrichtungsgegenstände aber nicht mehr weiter gewartet werden kann, da die Kinder die Einrichtungen bereits seit dem 01.08.2007 besuchen, müssen für nun zusätzliche Mittel im Haushalt bereit gestellt werden. --------------------------------------------------Schuster ---------------------------------------------------Schmitz